Zwangsaufenthalt - Katholisch
Die Kirche kannte bereits zur germanischen Zeit Z. in Form der Einweisung in ein Kloster. Der CIC/1917 verstand Strafe als Entzug eines Gutes, auch der Freiheit, u. sah für schwere Straftaten von Klerikern (can. 2302; vgl. z. B. can. 1957; Kleriker) ein Aufenthaltsverbot bzw. -gebot (Aufenthalt) als Sühnestrafe vor (can. 2298, 7° u. 8°). Außerhalb der Diözese kam nur ein gemeinschaftliches Haus (domus poenitentiae; Demeritenhaus; Korrektionsanstalt) mehrerer Diözesen od. ein m. Zus…