Johannes XXIII. verknüpfte m. seiner Ankündigung des Zweiten Vatikanischen Konzils die Durchführung einer Röm. Synode u. eine Reform des CIC/1917. In diesem Zusammenhang bezog er den Begriff des aggiornamento explizit auf die Reform des damalig geltenden KR. Das Vat II hat daher bereits bei seiner Ankündigung eine juridische Bedeutsamkeit. Ferner kündigt Johannes XXIII. die Promulgation eines Gesetzbuchs für…
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Thomas Meckel,
“Zweites Vatikanisches Konzil”, in:
Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall.
Consulted online on 10 June 2023 <https://dx.doi.org/10.30965/9783506786401_0361>