. Wörtlich ist A. ein Repräsentant des Apostolischen Stuhles. Er ist Prälat, hat die Bischofsweihe und ist mit einem bestimmten Territorium betraut (dem Apostolischen Vikariat), das noch nicht den kanonischen Charakter einer Diözese und noch nicht dieselbe Autonomie gegenüber Rom hat wie diese. Es gehört zur Gliederung der Kirche in den Missionsgebieten. Der A. ist Ortsordinarius und Träger von potestas ordinaria vicaria.
Bibliography
G.Bier, in: Münsterischer Kommentar zum CIC, Losebl.-Ausg., 1997, c. 371.