I. Westen
CD=Corpus (Corpora) doctrinae, KO=Kirchenordnung
1. Begriff und Sache. B. sind offiziell autorisierte, urkundlich fixierte Lehraussagen (Bekenntnisse, Bekenntnissammlungen, CD), durch die eine verfaßte (Kirchenordnungen) christl. Kirche die ihr eigentümlichen Glaubenseinsichten artikuliert, ihre Verkündigung und Lehre normiert und sich damit zugleich von andersartiger Verkündigung und Lehre distanziert. Als Sammlungen verbindlicher Bekenntnisse und Lehrnormen sind B. eine…