I. Religionsgeschichtlich
Unmittelbare und umfassende Solidarität gilt nur in den elementarsten Formen menschlicher Lebensgemeinschaften (in der »Familie«, die freilich je nach Kultur ganz unterschiedlich aufgebaut sein kann); alle anderen Formen von Solidarität sind »künstlich«, bestimmt durch mehr oder weniger explizite Regeln; man kann dies unter den Begriff »B.« subsumieren, wobei die Zwecke, Ve…