I. Soziologisch
Der Begriff des B. hat eine zweifache Bedeutung. Einerseits ist mit ihm die Vereinigung freier und gleicher Bürger zu einem polit. Gemeinwesen gemeint, hist. zuerst in der antiken Polis ausgeprägt, später in den freien ma. Städten und schließlich in der staatsbürgerlichen Gemeinschaft des modernen liberalen und demokratischen Rechtsstaates. Andererseits bezieht er sich nach Adel und Klerus auf den dritten Stand der traditionalen Ständegesellschaft sowie …