I. Religionsgeschichtlich
Als G. gelten i.allg. formulierte, d.h. in Sätze gebrachte, oft kodifizierte Regeln des Lebens und Zusammenlebens, insbes. Prinzipien der Natur (Gesetz/Naturgesetz) und Normen des Handelns (Gebot, Ethik).
Die Gültigkeit der Naturgesetze ergibt sich für die Neuzeit aus hypothetischen G., die durch Beobachtung und Experimente überprüft und dadurch b…