I. Religionsgeschichtlich
Als L. (von griech. λαο´ς/laós, »Volk«) können i.allg. jene Angehörigen einer rel. Tradition bez. werden, die nicht als rel. Spezialisten oder innerhalb eines sozial-rel. Standes (Priestertum, Mönchtum) agieren. Unangebracht ist die Verwendung des Begriffs demzufolge in Rel. ohne professionelles Spezialistentum, …