. Der Begriff L. bez. eine Kirche mit territorialem Bezug bzw. territorialer Begrenzung. Vor dem Hintergrund des kirchl. Universalitätsanspruchs ist eine solche Begrenzung allerdings ekklesiologisch problematisch. Die Bedeutung des Begriffs ist daher auf die Beschreibung von Erscheinungsformen der im Sinne rechtlicher Verfaßtheit sichtbaren Kirche beschränkt; es handelt sich also um einen Begriff des Kirchen- und (v.a. in hist. Perspektive) des Staatskirchenrechts.
Die hierarchisch aufgebaute kath. Kirchenverfassung läßt für eigenständige L. i…