I. Westlich
N. ist die Zeit der Unterweisung und Erprobung im Ordensleben vor der Ablegung der (zeitlichen) Profeß; sie wird unter Leitung eines Novizenmeisters absolviert. Das N., dessen Ansätze sich bereits im frühen Mönchtum finden, wird in der im 6.Jh. vf. und im westlichen Mönchtum dominierenden Benediktsregel deutlich geordnet (Kap. 58f.). Im Dekret Gratians war eine klösterliche Probezeit bis zu drei Jahren vorgesehen (C.17 q.2 c.3). Das Tridentinum legte das N. auf die Dauer von mindestens einem Jah…