[English Version]
. O. ist in einigen dt. Landeskirchen die Bez. für die ständige, kollegial verfaßte Kirchenleitung und bzw. oder für die oberste kirchl. Verwaltungsbehörde; der Ev. O. in Baden und der Ev.-Luth. O. in Schwerin ist nur letzteres, der Ev.-Luth. O. in Oldenburg und der Ev. O. in Stuttgart beides unter dem Vorsitz des (Landes-)Bischofs. Von 1850 bis 1951 hat auch die oberste Verwaltungsbehörde der älteren Provinzen Preußens (seit 1922 Ev. Kirche der Altpreußischen Union) die Bez. Ev. O. geführt und unter diesem Namen bes. kirchengesch. Bedeutung erlangt. …