(Placetum regium, Exequatur regium) bez. das Zustimmungserfordernis des Landesfürsten zu kirchl., insbes. päpstl. Rechtssetzungsakten und Einzelanordnungen. Es war nicht nur Wirksamkeitsvoraussetzung des Rechtsakts im jeweiligen Land, sondern schloß auch bereits die Genehmigung zu dessen Publikation ein. Zuerst geübt in England und im franz. Gallikanismus, wurde das P. insbes. seit dem 17.Jh. in zahlreichen Staaten West- und Südeuropas eingeführt. Im dt. Reich nahmen es die Landesherren zunächst nur vereinzelt wahr. Obwoh…
Plazet(479 words)
Cite this page
Link, Christoph, “Plazet”, in: Religion in Geschichte und Gegenwart. Consulted online on 28 March 2024 <http://dx.doi.org/10.1163/2405-8262_rgg4_SIM_024598>▲ Back to top ▲