(Privilegium fidei). Das gegenwärtig in cc.1143–1150 des CIC/1983 verankerte P.P. ist die kirchenrechtliche Ausformung des auf Paulus (1Kor 7, 12–15) zurückzuführenden Verfahrens zur Scheidung (Ehescheidung) einer von zwei Nichtchristen geschlossenen (gültigen) Ehe, in deren Verlauf einer der Ehegatten die Taufe empfängt. Diese Ehe wird durch den Abschluß einer neuen Ehe seitens des Getauften gelöst, wenn der Ungetaufte sich trennt oder auf Befragung nicht bereit ist, die Ehe »friedlich ohne Schmähung des Schöpfers« …
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Privilegium Paulinum(197 words)
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Primetshofer, Bruno, “Privilegium Paulinum”, in: Religion in Geschichte und Gegenwart. Consulted online on 28 September 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2405-8262_rgg4_SIM_124476>▲ Back to top ▲