I. Allgemein, rechtlich
P. bez. ein Konzil für alle Teilkirchen einer Kirchenprovinz. Im 3.Jh. bereits weithin in Übung, erfahren die P., auch Metropolitansynoden genannt, eine erste universalkirchl. Regelung durch das Konzil von Nicaea 325 (c.5), das eine zweimalige jährliche Zusammenkunft vorschrieb. Die nur mangelhaft eingehaltene Vorschrift mußte immer wieder erneuert werden. Ab dem 6.Jh. verfiel im Westen die Konzilsdisziplin weitgehend. R…