I. Zum Begriff
Der Begriff R. bez. im Deutschen bis ins 17.Jh. einen gerichtlichen Prozeß (: I.), eine Verurteilung, gar Hinrichtung (Elert), kann aber auch für Verteidigung und Freispruch stehen. Inzw. wird der Begriff nur noch im Sinne von Gerechterklärung oder Legitimation gebraucht (DWb 14, 415f.). Das hebr. Wort צְדָקָה/ṣedāqāh und das griech. Wort δικαι´ωσις/dikaíōsis akzentuieren den Aspekt der Gerechtsprechung, der lat. Ausdruck iustifica…