Mit diesem in den Quellen kaum begegnenden Begriff wird die seit Konstantin entwickelte Synthese von staatl. und kirchl. Herrschaft im »Imperium Romanum« bez., dessen Anspruch auf Universalherrschaft den Unterschied zu anderen Staaten begründet. Nur insofern ist der Begriff R. abzuheben von analogen Realitäten in anderen Territorien, die als Staatskirchen, Nationalkirchen oder Landeskirchen bez. werden.
I. Imperium Romanum
Konstitutives Merkmal der röm. R. wa…