I. Dogmatisch
Unter R. werden nach herrschender Auslegung Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit sowie die Freiheit der Religionsausübung (Art.4 Abs.1 und 2 GG) zu einem Grundrecht zusammengezogen. Der somit dogmatisch zu klärende Zusammenhang von rel. Gewißheit und Freiheit stellt sich nach reformatorischer Überzeugung folgendermaßen dar: Wird christl. Gewißheit als Gewißheit der Wahrheit des Evang…