Schulrecht/Schulwesen, rechtlich. Seit dem 18.Jh. wurde das Schulwesen (Bildungswesen), das bis dahin als kirchl. Aufgabe verstanden wurde, verstaatlicht. Den Schlußpunkt unter diesen Prozeß setzte Art.144 Satz 1 Halbsatz 1 WRV, wonach das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Art.7 Abs.1 GG wiederholt diesen Satz. Bedeutete er urspr. die Abwehr jeder nichtstaatl., also insbes. der geistl. Schulaufsicht, wird er heute zum einen als Anordnung der staatl. Befugnis zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung…
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Schulrecht/Schulwesen(880 words)
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Wall, Heinrich de, “Schulrecht/Schulwesen”, in: Religion in Geschichte und Gegenwart. Consulted online on 18 January 2021 <http://dx.doi.org/10.1163/2405-8262_rgg4_SIM_124764>▲ Back to top ▲