. In den Vollzug von Seelsorge ist grundsätzlich die Person des S. involviert. Die These hingegen, zur Seelsorge gehöre konstitutiv, daß sich der S. mit seiner unverwechselbaren Individualität einbringe, verdankt sich einer spezifisch modernen Deutung. Die notwendigen Eigenschaften für das Rat- und Trostgeben lassen sich auch als Gabe Gottes (Charismen nach 1Kor 12) denken oder als Tugenden, die gesellschaftlich-christl. Standards folgen (»Regula Pastoralis«; Gregor I., der Große). Wenn man allerdings unter Verweis auf die Reformation Seelsorg…
Seelsorger/Seelsorgerin als Person(335 words)
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Hauschildt, Eberhard, “Seelsorger/Seelsorgerin als Person”, in: Religion in Geschichte und Gegenwart. Consulted online on 28 May 2022 <http://dx.doi.org/10.1163/2405-8262_rgg4_SIM_025428>▲ Back to top ▲