I. Religionsgeschichtlich
V. gehört als theol. Kategorie vornehmlich in den Kontext der jüd.-christl.-isl. Religionsgesch. Der Begriff selbst konnotiert etym. eine örtliche und eine juristische Dimension: die Strafe der Verbannung an einen realen oder imaginären Ort als zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Ausschluß vom Heil. Dabei ergeben sich in allen drei Traditionen mehrere Spannungsfelder: hinsichtlich der Sache selbst zw. V. a…