I. Historisch
1. Zum Begriff
Der Begriff Verein (V.) als Bez. für den formalen Zusammenschluß von Personen und Körperschaften hat sich seit dem 19.Jh. v.a. aufgrund der Verwendung im rechtlichen Bereich durchgesetzt. Daneben wurden und werden V. auch als Assoziation, Gesellschaft, Vereinigung, Sozietät, Korporation, Genossenschaft, Bund, Verband, Gruppe, Initiative, Bewegung u.a.m. bez.
Der neuzeitliche V. wird als freiwilliger Zusammenschluß urspr. getrennter Kräfte zur Verwirkli…