herrscht aus wirtschaftswiss. Sicht immer dann, wenn jeder Erwerbsfähige, der zum üblichen Marktlohn einen Arbeitsplatz sucht, für den er qualifiziert ist, auch eine Anstellung findet. V. bedeutet in diesem Sinne das Fehlen unfreiwilliger Arbeitslosigkeit. Weil sich die wirtschaftlichen Bedingungen laufend ändern und Arbeitskräfte ihren Arbeitsplatz wechseln und neu auf den Arbeitsmarkt kommen und weil die Anpassungen Zeit beanspruchen, besteht stets ein gewisses Maß an (friktioneller) Arbeitslosigkeit. Diese Arbeitslosigkeit ist mit V. vereinbar.
In…