[English Version]
I. Geschichtlich
Die Lehre von Widerstand und W. ist seit der Antike untrennbar mit dem Verständnis von Hoheitsgewalt im weltl. wie kirchl. Bereich und deren Grenzen verbunden.
1. In den germ. Stammesreichen West-, Mittel- und Nordeuropas überkreuzen sich in der Legitimation eines W. drei Rechtsgedanken: einmal die Überzeugung, daß der Herrscher nicht über, sondern unter dem Recht (d.h. einer traditionsbegründeten Rechtsüberzeugung der adelsge…