(restitutio) ist die Behebung eines Schadens an fremdem Gut durch Rückerstattung, Ersatz oder Entschädigung. Zur W. verpflichtet ist i.allg. der schuldhafte Schädiger bzw. dessen Rechtsnachfolger (vgl. dt.-isr. Wiedergutmachungsabkommen) gegenüber dem Geschädigten bzw. dessen Rechtsnachfolger. In einigen bes. schadensgefährdeten Lebensbereichen (z.B. Straßenverkehr) ist durch gesetzgeberische Maßnahmen Vorsorge getroffen worden, daß eine W. selbst dann zuverlässig geleistet wird, wenn…
Wiedergutmachung(306 words)
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Stroh, Ralf, “Wiedergutmachung”, in: Religion in Geschichte und Gegenwart. Consulted online on 19 April 2021 <http://dx.doi.org/10.1163/2405-8262_rgg4_SIM_224235>▲ Back to top ▲