I. Kirchengeschichtlich
Als Z. bez. man die teilweise oder gänzliche Unterdrückung von Schriften oder Druckwerken aufgrund vorgängiger (Vorzensur) oder nachheriger (Nachzensur) kirchl. oder behördlicher Überprüfung. – Bereits im NT werden Irrlehren verworfen (Tit 3,9f.), die Ausbildung des ntl. Kanons setzte einen Prozeß von Z. voraus. Häresien wurden in der Alten Kirche und im MA von Synoden und Bischöfen verdammt, regelrechte Bücherzensur wurde nur in Einzelfällen…