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Your search for 'dc_creator:( "Alexander Dubrau" ) OR dc_contributor:( "Alexander Dubrau" )' returned 4 results. Modify search

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Gewissen

(4,141 words)

Author(s): Markus Graulich | Wolf Reinhard Wrege | Konstantin Mallat | Alexander Dubrau | Harry Harun Behr
Gewissen - Katholisch 1. Begriff: „Das Gewissen ist die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist“ (GS 16). Daher kann das G. nicht m. dem Selbstbewusstsein des Menschen gleichgesetzt werden. Das G. ist Berührung m. der Wahrheit von Gott her, Mitwissen um diese Wahrheit. Ihm eignet eine responsorische Struktur, insofern im G. der Anruf Gottes an den Menschen vernommen u. beantwortet wird. Als hermeneutischer Or…

Gesetzgeber

(4,212 words)

Author(s): Myriam Wijlens | Heinrich de Wall | Anargyros Anapliotis | Alexander Dubrau | Serdar Kurnaz
Gesetzgeber - Katholisch G. ist derjenige, der befugt ist, Gesetze für eine bestimmte Gemeinschaft zu erlassen. Der G. hat nicht automatisch auch Promulgationsvollmacht: das Bischofskollegium hat Gesetzgebungsvollmacht, der Papst jedoch Promulgationsvollmacht; die Patriarchalsynode hat Gesetzgebungsvollmacht, der Patriarch Promulgationsvollmacht. Wenn das höhere Recht nichts anderes vorsieht, steht es einem niedrigeren G. frei, ein Gesetz zu erlassen. Die gesetzgebende Gewalt ist jedoch auf die im Recht vorgeschriebene Weise auszuüb…

Gesetzeslehrer

(903 words)

Author(s): Alexander Dubrau
Gesetzeslehrer - Jüdisch Als G. im weiten Sinn bez. die jüd. Tradition: 1. Figuren od. Gruppen der hebräischen Bibel, welche die in der Torah (Weisung, Lehre) enthaltenen Gesetze (Halacha) lehren od. auslegen. 2. In der schriftlichen u. mündlichen Torah ausgebildete Weise od. ordinierte Gelehrte (Rabbi, Rabbiner), denen die Autorität der religiösen Wissensvermittlung, Auslegung u./od. der praktischen Rspr. zugesprochen wird. 3. Autoren jüd.-gesetzlicher Werke (Dezisoren, hebräisch Poskim), bes. der…

Menschenrechte

(5,801 words)

Author(s): Gerhard Robbers | Heribert Hallermann | Wolfgang Huber | Vasilios N. Makrides | Alexander Dubrau | Et al.
Menschenrechte - Staatlich Als M. gelten solche Rechte, die allen Menschen wegen ihres Menschseins zukommen. Ihr bes. Kennzeichen ist die Universalität ihres Geltungsanspruches. Klassische Kataloge von M. schützen Rechtsgüter wie Leben, Freiheit u. Gleichheit sowie spezifischer Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gleichbehandlung von Frauen u. Männern od. das Recht auf Eigentum. Von ihnen zu unterscheiden sind regelmäßig Bürgerrechte, die oft nur Angehörigen des jeweiligen Staates zukommen wie ins…