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Your search for 'dc_creator:( "Halbwachs, Verena Tiziana (Wien)" ) OR dc_contributor:( "Halbwachs, Verena Tiziana (Wien)" )' returned 4 results. Modify search

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Mandatum

(700 words)

Author(s): Halbwachs, Verena Tiziana (Wien)
[English version] A. Begriff Das m. ist im röm. Recht ein Auftragsvertrag. Dadurch verpflichtet sich der Auftragnehmer (Mandatar) gegenüber dem Auftraggeber (Mandant) zur unentgeltlichen Führung eines Geschäftes für diesen (Dig. 17,1; Cod. Iust. 4,35; Gai. inst. 3,155-162; Inst. Iust. 3,26); wird hingegen für die Leistungserbringung Lohn ( merces) vereinbart, liegt ein Werk- oder Dienstvertrag ( locatio conductio operis oder operarum) vor. Das m. ist ein Konsensualvertrag ( consensus ) und kommt somit durch formlose Willenseinigung der Vert…

Pactum

(864 words)

Author(s): Halbwachs, Verena Tiziana (Wien)
[English version] A. Begriff P. ist eine formlose Abrede, eine Vereinbarung verschiedenen Inhalts (Dig. 2,14; Cod. Iust. 2,3); vgl. Dig. 2,14,1, 1-2: P. autem a pactione dicitur (inde etiam pacis nomen appellatum est) et est pactio duorum pluriumve in idem placitum et consensus - ‘ P., formlose Vereinbarung, wird aber von pactio her so bezeichnet (von daher ist auch der Ausdruck pax, Frieden, geprägt worden), und pactio ist die Vereinbarung und der Konsens zweier oder mehrerer Menschen über denselben Gegenstand.’ Im Bereich der unerlaubten Handlungen verstand man urspr. unter p. den…

Institor

(202 words)

Author(s): Halbwachs, Verena Tiziana (Wien)
[English version] Als i. wird der vom Geschäftsherrn eingesetzte Leiter eines auf fortdauernde Geschäftstätigkeit gerichteten Handels- oder Gewerbebetriebes (vergleichbar einem leitenden Angestellten bzw. einem Geschäftsführer) bezeichnet (vgl. Ulp. Dig. 14,3,3). Es können sowohl Gewaltunterworfene (Sklaven und Freie) als auch gewaltfreie Personen beiderlei Geschlechts als institores eingesetzt werden (vgl. Dig. 14,3,7). Für die Erfüllung der im Rahmen des Geschäftsbetriebes durch den i. gegenüber Dritten eingegangenen Verpflichtungen haftet auch der Ges…

Lucrativarum causarum concursus

(196 words)

Author(s): Halbwachs, Verena Tiziana (Wien)
[English version] Das Zusammentreffen von zwei lukrativen, d.h. bereichernden, unentgeltlichen Erwerbsgründen ( causa ), z.B. von Vermächtnis ( legatum ) und Schenkung, für denselben Gegenstand bei einem Gläubiger. Wird eine causa erfüllt, erlischt die andere; Schuldner werden von ihren Verbindlichkeiten befreit (Dig. 44,7,17; Inst. Iust. 2,20,6). Ist hingegen eine causa lukrativ, die andere oneros (entgeltlich), bleibt der Anspruch des Gläubigers aus der lukrativen causa erhalten; so kann der Käufer eines Sklaven, der diesem auch mittels Legat vermacht ist…