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Your search for 'dc_creator:( "Harry Harun Behr" ) OR dc_contributor:( "Harry Harun Behr" )' returned 14 results. Modify search
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Religionsunterricht
(7,158 words)
Religionsunterricht - Staatlich Der R. ist eine gemeinsame Angelegenheit von Staat u. Religionsgemeinschaft, für die beide i. S. des kooperativen Verhältnisses von Staat u. Religion in der BRD bei bleibender Unterschiedenheit in Beziehung treten. Er ermöglicht den Schülern die Entfaltung ihrer in Art. 4 GG verbürgten positiven Religionsfreiheit, den Religionsgemeinschaften die Ausübung der korporativen Religionsfreiheit u. den religiösen Eltern die Wahrnehmung ihres in Art. 6, 2 GG i. V. m. Art. 4 …
Religionslehrerin u. -lehrer
(4,246 words)
Religionslehrerin u. -lehrer - Staatlich Der Staat hat als Veranstalter des Religionsunterrichts gem. Art. 7, 3 GG die personellen u. sachlichen Kosten des Religionsunterrichts zu tragen u. daher auch für die entspr. universitären Ausbildungsstätten (Lehrerbildung) zum Erwerb der Fakultas für R. zu sorgen. Der Religionsunterricht unterliegt gem. Art. 7, 1 GG wie das gesamte Schulwesen der staatl. Schulaufsicht. Der R. ist, unabhängig ob haupt- od. nebenamtlich, als staatl. od. von den Religionsgemein…
Hochschullehrer
(3,471 words)
Hochschullehrer - Staatlich Zu den H. zählen die Prof. u. (durch das fünfte Gesetz zur Änderung des HochschulRG 1998 nach dem Vorbild der assistant professors in den USA eingeführten) Juniorprofessuren. Auch die PD, die außerplanmäßigen Prof. sowie die Honorarprofessoren sind H. Merkmal aller dieser Gruppen ist die bes. wiss. Qualifikation über die Promotion hinaus, die früher (fast) ausschließlich durch eine Habil. nachgewiesen wurde u. die dazu (ggf. i. V. m. einer separat erteilten Lehrbefugnis)…
Gemeinde
(4,338 words)
Gemeinde - Staatlich G. ist eine politisch u. territorial bestimmte Form menschlichen Zusammenlebens auf der untersten Stufe des Staatsaufbaus. Die Idee der gemeindlichen Selbstverwaltung wurde zunächst in den sog. Stein-Hardenberg’schen Reformen (1808), in § 184 der Paulskirchenverfassung (1849) sowie Art. 127 WRV (1919) u. ist heute in Art. 28 Abs. 2 GG verankert. Die weiteren Rechtsgrundlagen finden sich in Bundesgesetzen, den landesrechtlichen Gemeindeordnungen, sowie in Fachgesetzen u. gemeind…
Gewissen
(4,141 words)
Gewissen - Katholisch 1. Begriff: „Das Gewissen ist die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist“ (GS 16). Daher kann das G. nicht m. dem Selbstbewusstsein des Menschen gleichgesetzt werden. Das G. ist Berührung m. der Wahrheit von Gott her, Mitwissen um diese Wahrheit. Ihm eignet eine responsorische Struktur, insofern im G. der Anruf Gottes an den Menschen vernommen u. beantwortet wird. Als hermeneutischer Or…
Glaubensbekenntnis
(4,554 words)
Glaubensbekenntnis - Katholisch Der Ausdruck G. (Professio fidei) meint im KR meist die formelhaften Zusammenfassungen des chr. Glaubens wie das Apost. u. das Nizäno-Konstantinopolitanische G., ggf. m. weiteren Zusätzen. Der Ursprungsort der G. ist die Liturgie, insb. die Feier der Taufe, zu der schon in frühchristlicher Zeit das G. der Katechumenen gehörte. In der Liturgie ist das Sprechen des G. in Form von Fragen u. Antworten od. in Form eines zusammenhängenden Textes möglich. Nach den geltenden…
Idschaza
(927 words)
Idschaza - Islamisch Das arabische Wort iğāza (dt. Idschaza, engl. ijazah) bedeutet Erlaubnis, Befugnis, Berechtigung od. Lizenz. Es bez. i. d. R. ein Zeugnis, m. dem ein Lehrer seinem Schüler beurkundet, seine Lehrinhalte weiterzugeben, seine Schr. zu kopieren u. zu ergänzen, dezidiert in seinem Namen zu lehren u. eine bestimmte Schule zu vertreten. Bes. im sunnitischen Islam, aber auch in der 12er-Schia hat sich die I. zu einem festen Bestandteil organisierter religiöser wie nicht-religiöser Wiss…
Glaube
(3,895 words)
Glaube - Katholisch G. bez. das Ganze der Selbstmitteilung des dreifaltigen Gottes als Wahrheit u. Leben des Menschen u. ihre umfassende (implizite u. explizite) Annahme im Verstand u. Willen seitens des Hörers des Wortes (fides ex auditu) u. des Empfängers der Gnade des Hl. Geistes (Vat I: DenzH 3008; Vat II: DV 5). Gegenüber dem (Semi-)Pelagianismus gilt, dass G. ein Geschenk ist u. damit sein Anfang (initium fidei), Wachstum u. seine Vollendung, sowie der Grund seiner Glaubwürdigkeit (credulitat…
Forschungsfreiheit
(2,361 words)
Forschungsfreiheit - Staatlich und Evangelisch 1. Die F. ist ein Teilgehalt der Wissenschaftsfreiheit, die zudem die Lehrfreiheit erfasst. Von hist. Herkommen her zielt die F. auf Autonomie der Wissenschaft gegenüber den Funktionslogiken u. Eigeninteressen von Politik u. Religion. Die Wissenschaft sollte vor unbotmäßigen Übergriffen aus Staat u. Kirche geschützt werden. Nach einer kanonisierten Definition des BVerfG ist Wissenschaft jede Tätigkeit, die „nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßige…
Jugendarbeit
(3,750 words)
Jugendarbeit - Katholisch 1. Die Gemeinsame Synode der dt. Bistümer hat sich in ihrem Beschl. über Ziele u. Aufgaben kirchl. J. intensiv m. diesem pastoralen Handlungsfeld beschäftigt (Jugendpastoral). Obwohl der Beschl. lediglich 12 Empfehlungen u. keine Anordnung enthält u. rechtlich nicht bindend ist, entfaltet er bis heute prägende Kraft u. stellt nach wie vor das grundlegende Konzept kirchl. J. dar, namentlich der verbandlichen J. Kirchl. J. will Räume schaffen, in denen junge Menschen lernen …
Islam
(762 words)
Islam Das arabische Nomen islām ist abgeleitet von der IV. Verbform aslama für sinken lassen, überlassen, befrieden; das Stammverb salima bedeutet wohlbehalten, heil sein. Die Mitbedeutung von Frieden wird auf Nomen wie silm, bzw. salām zurückgeführt (III. Verbform sālama für sich versöhnen), ist aber streng genommen eine postmoderne Nachrationalisierung. Inwieweit der I. seine Merkmalsträger (muslim) als religiös eher auton. od. heteronomes Subjekt bez., hängt entweder von der Vielzahl hist. gew…
Hochschule
(4,954 words)
Hochschule - Staatlich H. ist das, was der Gesetzgeber als H. bez. od. anerkennt. Es fehlt an einer Legaldefinition von H. Es finden sich lediglich in den HG Aufgabenumschreibungen unterschiedlicher Hochschularten u. -typen (vgl. z. B. § 3 Abs. 1 u. 2 HZG NW). H. wird als Begriff vorausgesetzt. Der formalistische, vom Gesetzgeber abhängige Hochschulbegriff setzt sich in der Ausdifferenzierung unterschiedlicher Hochschularten u. -typen fort. Insb. die Universität teilt dieses Schicksal. Auch Univers…
Kindererziehung
(5,182 words)
Kindererziehung - Staatlich Staatl. K. umfasst die staatl. Maßnahmen zur Erziehung u. Bildung von Kindern. Sie steht in einem Spannungsverhältnis zum Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder. 1. Staatl. K. als Einschränkung des Erziehungsrechts der Eltern: Bes. Bedeutung hat die staatl. K. u. ihr Konflikt m. dem elterlichen Erziehungsrecht im Bereich der öff. Schule. Verfassungsrechtlich verankert ist die staatl. K. in Art. 7 Abs. 1 GG, der die staatl. Schulverantwortung festlegt, woraus ein staatl. Bildungs- u. Erziehu…
Gehorsam
(3,825 words)
Gehorsam - Katholisch 1. Begriff: G., genauer gesagt: kirchl. G. (obsequium, oboedientia), ist die Einordnung in die kirchl. Gemeinschaft, die allen Christen abverlangt wird, welcher Stellung u. welchen Standes auch immer. Der G. stellt die Haltung desjenigen dar, der im Hören des Wortes Gottes zum Glauben kommt (oboedientia von audire, hören) u. der in Glauben u. Leben dem Vorbild Chr. folgt (obsequium von sequi, folgen). Kirchl. G. besteht darin, Chr. in dessen G. gegenüber dem Vater nachzufolgen…
