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Your search for 'dc_creator:( "Heinrich de Wall" ) OR dc_contributor:( "Heinrich de Wall" )' returned 66 results. Modify search

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Zession

(170 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Zession - Evangelisch Z. bez. im ev. KR die Zustimmung des für eine Gde. zuständigen Pfarrers dazu, dass ein anderer Pfr. Amtshandlungen in der Gde. vornehmen bzw. Gottesdienste halten darf (s. § 28 Abs. 2 PfDG.EKD). In den allg. Jur. Sprachgebrauch übers., wonach Z. Abtretung bedeutet, tritt der Pfr. hier sein Recht an der Kanzel bzw. daran, allein Amtshandlungen in seiner Gde. wahrnehmen zu dürfen, an einen anderen ab. Das Inst. der Z. sichert demgemäß das Kanzelrecht bzw. Parochialrecht der Pfr.…

Tote Hand

(265 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Tote Hand - Evangelisch Mit dem Begriff T. H. (manus mortua) wurden (zumeist) kirchl. Vermögensträger bez. Da deren Vermögen nach kan. Recht Veräußerungsbeschränkungen unterlag, war es dem Rechtsverkehr weitgehend entzogen, gleichsam wie von der erstarrenden Hand eines Toten ergriffen. Seit dem 13. Jh. wurde durch Amortisationsgesetze (leges de non admortizando) versucht, den Vermögenserwerb der T. H., der durch eingeschränkte Formerfordernisse etc. vielfach erleichtert war, einzuschränken. Nach der Reformation stellte sich dieses Problem in den prot. Territo…

Staatskirchentum

(804 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Staatskirchentum - Historisch Die Bestimmung des Verhältnisses zwischen weltlicher Obrigkeit u. Kirche ist eines der Grundprobleme des Christentums in seiner verfassten Gestalt (Kirche und Staat). S. ist eine der Lösungsvarianten, die in der Geschichte verwirklicht worden sind. Es hat seinerseits unterschiedliche Erscheinungsformen angenommen. Abzugrenzen ist S. vom Christentum als Staatsreligion. Unter S. wird die Einheit der Kirche m. der staatl. Gemeinschaft verstanden, so dass beide eine Gesamt…

Synode

(3,586 words)

Author(s): Norbert Witsch | Heinrich de Wall | Anargyros Anapliotis
Synode - Katholisch 1. Der Begriff geht zurück auf das griech. Wort synodos, das im Bereich der Profangräzität die Zusammenkunft der Mitglieder eines Verfassungsorgans zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben wie auch den in einer Zusammenkunft sich manifestierenden Verein bzw. dessen regelmäßige Festversammlung bez. konnte. Spätestens seit der Mitte des 3. Jh. findet das Wort Eingang in den chr. Sprachgebrauch als Bez. der gottesdienstlichen Zusammenkunft der Gde. wie insb. auch der Versammlung von Bischöfe…

Tria-Munera-Lehre

(3,171 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall | Joachim E. Christoph
Tria-Munera-Lehre - Katholisch Die Lehre von den drei munera Christi (munus triplex) von Chr. als Prophet, Priester u. König findet sich in der Kombination dieser Hoheitstitel nicht im biblischen Zeugnis, während die einzelnen Bez. biblische Wurzeln aufweisen. Die T.-M.-L. wird bereits vor Calvin in der Tradition von Eusebius von Caesarea u. Petrus Chrysologos zur näheren Beschreibung Christi als christologische Kategorie verwendet. Chr. ist der Hohepriester aller, der König der ganzen Schöpfung u.…

Staat

(5,307 words)

Author(s): Martin Rehak | Heinrich de Wall | Eva Synek | Johannes Becke | Jörn Thielmann
Staat - Katholisch Das Verständnis des S. aus Sicht der kath. Kirche, näherhin ihres Lehramts, beruht maßgeblich auf der Staatsphilosophie des Aristoteles, wie sie von Thomas von Aquin rezipiert u. erstmals unter P. Leo XIII. in seinen vier sog. gelasianischen Enz. (Diuturnum illud [1881]; Immortale Dei [1885]; Libertas Praestantissimum [1888]; Sapientiae Christianae [1890]) m. Blick auf die Herausforderungen der Moderne entfaltet wurde. Weitere Impulse u. Aktualisierungen verdanken sich der kath. …

Staat und Religion, Geschichtliche Entwicklung

(1,098 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Staat und Religion, Geschichtliche Entwicklung - Historisch Das Verhältnis von Staat bzw. weltlicher Obrigkeit u. Religion ist abhängig von vielen Parametern: Staatsverständnis, Religionsdemographie, religiöser Lehre, kulturellem u. hist. Umfeld usw. Demgemäß ist es in versch. Staaten u. Kulturkreisen u. zu versch. Zeiten ganz unterschiedlich ausgestaltet. So verbindet den röm. Staatskult wenig m. modernen Säkularitätsvorstellungen – u. diese wenig m. gegenwärtigen Gottesstaatsverständnissen in islam. …

Schulgebet

(353 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Schulgebet - Staatlich Unter S. versteht man üblicherweise nicht das – o. weiteres zulässige – Gebet innerhalb des konfessionellen Religionsunterrichts, sondern ein gemeinsames Gebet von Lehrern u. Schülern, das zwar außerhalb des Unterrichts, aber als schulische Veranstaltung (meist) zu Beginn der täglichen Schulzeit gehalten wird. Wegen des damit verbundenen Zwangs zur Offenbarung seiner religiösen od. weltanschaulichen Überzeugung hatte der hessische StGH in einer Entscheidung vom 27.10.1965 (En…

Zustimmungsrecht

(906 words)

Author(s): Markus Graulich | Heinrich de Wall
Zustimmungsrecht - Katholisch Z. ist eine Form des Beispruchsrechts Dritter, d. h. die vom Recht (dem allg. Recht, den Statuten, Satzungen, Konstitutionen usw.) bestimmten Gremien, Organen od. Einzelpersonen übertragene Befugnis, durch Zustimmung od. Rat an bestimmten Entscheidungen eines Oberen (Ordinarius, Prälat i. S. des c. 295, Obere kan. Lebensverbände u. deren Stellvertreter [Ordensoberer], Vorsteher von Kollegialorganen, Vorsitzende kirchlicher Vereine u. Ähnliches) mitzuwirken. Durch das Z…

Pfarrdiakon

(187 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Pfarrdiakon - Katholisch → Sehe Diakon Pfarrdiakon - Evangelisch Als P. werden in manchen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (Bad, Pf) Personen bez., denen das Amt der öff. Wortverkündigung (Verkündigung) u. der Sakramentsverwaltung, also das Amt eines Pfarrers, übertragen wurde, o. dass sie die für die Pfarrerinnen u. Pfr. übliche theol. Hochschulausbildung haben. Sie werden in anderen Landeskirchen auch als Pfr. im kirchl. Hilfsdienst, Gemeindemissionar, Prediger, Pfarrwalter od. Pfar…

Rechtskultur

(839 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall
Rechtskultur - Katholisch R. bezieht sich als Begriff insb. auf die Anwendung des geltenden Rechts (Rechtsanwendung) in einer Rechtsgemeinschaft, sodass dem geltenden Recht auch in der gelebten Realität Geltung verschafft wird. Damit verbunden u. für eine Förderung der R. essentiell ist die Rechtssicherheit u. ein effektiver Rechtsschutz. In c. 221 § 1 wird das Recht aller Gläubigen, die eigenen Rechte in der Kirche „rechtmäßig geltend zu machen und … zu verteidigen“, normiert. Damit korrespondiert…

Recht

(5,445 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Markus Graulich | Hendrik Munsonius | Anargyros Anapliotis | Admiel Kosman | Et al.
Recht - Staatlich 1. Eine allg. gültige u. anerkannte Definition des Begriffs R. gibt es nicht, denn das R. unterliegt gesch. Wandel u. sein Verständnis hängt von kulturellen, phil. u. politischen Prämissen ab. Mit dieser Einschränkung kann man R. umschreiben als die Gesamtheit der Normen für das menschliche Verhalten, die aufgrund eines regelhaften Verfahrens u. m. der Möglichkeit legitimen physischen Zwanges durchsetzbar sind. Gegenüber diesem Begriff des R. im objektiven Sinne bez. R. im subjekt…

Pfarrdienstgesetz

(625 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Pfarrdienstgesetz - Evangelisch Das Recht der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen u. Pfarrer zur Kirche m. den dazugehörenden Rechten u. Pflichten zu regeln, ist Gegenstand des kirchl. Selbstbestimmungsrechts gem Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV. Das Dienstverhältnis der ev. Pfarrerinnen u. Pfr. in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland ist ähnlich wie ein Beamtenverhältnis öff.-rechtlich ausgestaltet. Das Recht dazu folgt aus dem Status der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gem. Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 WRV. Bis 2010 w…

Rechtsgeschäftliche Vertretung

(2,815 words)

Author(s): Helmuth Pree | Heinrich de Wall | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Jörn Thielmann
Rechtsgeschäftliche Vertretung - Staatlich → Sehe Stellvertretung, Vertreter Rechtsgeschäftliche Vertretung - Katholisch 1. Begriff: R. V. ist eine bes., da auf Rechtsakte (Rechtshandlung) (einschließlich rechtsgeschäftsähnlicher Handlungen [Handlung, rechtsgeschäftliche] wie Rücktritt, Kündigung, Mahnung, Fristsetzung, welche alle auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet sind) beschränkte Form des Handelns an Stelle eines anderen, u. zwar Handeln im Namen des Vertretenen m. der Wirkung, dass die Rechtsfolg…

Popularklage

(575 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Jörn Thielmann
Popularklage - Staatlich Als P. wird eine Klage bez., die erhoben werden kann, o. dass der Kläger eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen muss. Solche Klagen durch „quivis ex populo“ (= irgendjemandem aus dem Volk) waren in Einzelfällen im römischen Recht geläufig. Im geltenden dt. Recht kann, wenn man von den Möglichkeiten der Vertretung (Rechtsgeschäftliche Vertretung) od. der Prozessstandschaft absieht, im Regelfall nur derjenige gerichtlich Klage erheben, der geltend machen kann, von …

Rechtsprechung

(2,296 words)

Author(s): Stefan Rambacher | Heinrich de Wall
Rechtsprechung - Katholisch Die in der Sendung durch Jesus Chr. grundgelegte u. durch apost. Vollmacht ausgestaltete Rechtsordnung der Kirche begr. den Anspruch einer eigenen u. unabhängigen kirchl. Rechtspflege, deren Aufgabe es ist, dem kan. Recht im konkreten Leben der Glaubensgemeinschaft Geltung zu verschaffen u. es zu schützen. Der Wahrnehmung dieser Aufgabe dient in Ausübung der kirchl. Leitungsgewalt (potestas regiminis) neben dem oberhirtlichen Verwaltungshandeln auch die kirchl. R. Im Unterschied zu der freieren, an Bedürfnis u. Nutzen für das kirchl.…

Lehrbeanstandungsverfahren

(1,934 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Heinrich de Wall
Lehrbeanstandungsverfahren - Katholisch 1. Eine kirchl. Autorität kann ein L. durchführen, wenn sie den Eindruck gewonnen hat, dass die in Wort u./od. Schrift vorgetragene Lehre eines Autors möglicherweise od. m. Sicherheit nicht im Einklang m. der verbindlichen Lehre der Kirche steht. Gegenstand eines L. ist an sich die Lehre des betr. Autors, nicht seine Person; deswegen ist auch die Durchführung eines L. über die Lehre eines bereits verstorbenen Autors nicht ausgeschlossen. Im Unterschied zu and…

Pfarrbüro

(416 words)

Author(s): Peter Platen | Heinrich de Wall
Pfarrbüro - Katholisch Im Unterschied zum Pfarrhaus, das nach Vorschrift des c. 533 § 1 (vgl. c. 292 § 1 CCEO) in der Nähe der (Pfarr-)Kirche (Pfarrkirche) liegt u. durch den Pfarrer bewohnt wird – außer der Ortsordinarius erlaubt dem Pfr. eine Wohnsitznahme anderenorts – verwendet der CIC den Begriff P. nicht. Dennoch wird ein Ort vorausgesetzt, an dem alle od. doch die meisten verwaltungsmäßigen Arbeiten, die in einer Pfarrei anfallen, vorgenommen werden können, wenn in c. 535 (vgl. c. 296 CCEO) …

Rechtsstellung

(634 words)

Author(s): Thomas Schüller | Heinrich de Wall
Rechtsstellung - Katholisch R. bez. die einer natürlichen (c. 96) od. jur. Person (Juristische Person, kirchliche) (cc. 113-123) zukommende Stellung im Rechtssystem der kath. Kirche. In einer hierarchisch u. ständisch organisierten Rechtsgemeinschaft wie der Kirche erwachsen aus der Taufe, die die Rechtsfähigkeit begr. u. m. entspr. Rechten u. Pflichten verbunden ist, unterschiedliche R. je nach Standeszugehörigkeit als Kleriker (Klerikerstand) (cc. 273-289), als Angehöriger des Religiosenstandes (…

Observanz

(120 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Observanz - Staatlich Der Begriff O. ist aus dem lat. „observare“ = „beachten, befolgen“ abgeleitet u. bez. im Bereich des Rechts das Befolgen einer Norm. In MA u. früher Neuzeit wird O. häufig gleichbedeutend m. als Consuetudo bez. Gewohnheitsrecht verwendet. Mit dem Bedeutungsschwund des Gewohnheitsrechts seither geht auch die sinkende Relevanz der O. in der Rechtsquellenlehre einher. Heute wird m. O. lokal begrenztes Gewohnheitsrecht bez.; vgl. Art. 5 Abs. 2 des Schweiz. ZGB: „Wo das Gesetz auf …
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