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Your search for 'dc_creator:( "Helmuth Pree" ) OR dc_contributor:( "Helmuth Pree" )' returned 23 results. Modify search

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Rechtsgeschäftliche Vertretung

(2,815 words)

Author(s): Helmuth Pree | Heinrich de Wall | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Jörn Thielmann
Rechtsgeschäftliche Vertretung - Staatlich → Sehe Stellvertretung, Vertreter Rechtsgeschäftliche Vertretung - Katholisch 1. Begriff: R. V. ist eine bes., da auf Rechtsakte (Rechtshandlung) (einschließlich rechtsgeschäftsähnlicher Handlungen [Handlung, rechtsgeschäftliche] wie Rücktritt, Kündigung, Mahnung, Fristsetzung, welche alle auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet sind) beschränkte Form des Handelns an Stelle eines anderen, u. zwar Handeln im Namen des Vertretenen m. der Wirkung, dass die Rechtsfolg…

Pachtwesen, kirchliches

(786 words)

Author(s): Helmuth Pree | Bernd von Garmissen
Pachtwesen, kirchliches - Katholisch 1. Locatio, bezogen auf eine Sache (locatio rei), umfasst die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch (Miete) od. auch zur Nutzung/Früchteziehung (Pacht) u. die Bestellung eines Erbbaurechts, u. zwar das Vermieten, Verpachten u. Einräumen eines Erbbaurechts. Die nähere Regelung dieser Rechtsgeschäfte ist dem diesbezüglich rezipierten Zivilrecht zu entnehmen (c. 1290; c. 1034 CCEO), insb. §§ 581-584b u. 585-597 BGB für den Pacht- u. Landpachtvertrag sowi…

Rechnungslegung

(784 words)

Author(s): Helmuth Pree | Rainer Mainusch
Rechnungslegung - Katholisch 1. Begriff: R. ist die Vorlage einer geordneten Aufstellung der Einnahmen u. Ausgaben, zusammen m. den entspr. Belegen. Davon zu unterscheiden ist die umfassendere, auf die gesamte Amtsführung bezogene Rechenschaftsablage. CIC u. CCEO verwenden „rationem reddere“ überwiegend in der ersteren, bisweilen aber auch in der letzteren Bedeutung, wie z. B. c. 540 § 3 bzw. cc. 131, 231 § 4, 299 § 3 CCEO. Ob das Eine od. Andere gemeint ist, ist dem Wortlaut, Kontext u. Zweck der …

Ökonom

(1,056 words)

Author(s): Helmuth Pree
Ökonom - Katholisch 1. Begriff, Grundlegendes: Das durch c. 26 des Konzils von Chalkedon (451) für die Bistumsverwaltung u. durch c. 11 des Nizänum II (787) auch für Klöster verbindlich vorgeschriebene Amt eines Ö. bez. im kath. KR den vom Leiter einer öff. kirchl. jur. Person (Juristische Person, kirchliche) versch., für die unmittelbare Verwaltung (Erhaltung u. Verbesserung des Vermögenbestandes, Ziehung der Erträge u. zweckentsprechende Verwendung) zuständigen Vermögensverwalter (administrator b…

Methodenlehre

(5,239 words)

Author(s): Franz Reimer | Helmuth Pree | Renate Penßel | Athanasios Vletsis | Micha Brumlik | Et al.
Methodenlehre - Staatlich 1. Jur. M. ist die Subdisziplin der Rechtswissenschaft, die sich m. den Methoden der Anwendung u. Fortbildung des Rechts befasst (die Methoden der Setzung von Recht werden dagegen traditionell an die Gesetzgebungslehre ausgelagert). Ihrem Anspruch nach ist M. weniger deskriptiv (das ist die Domäne der Rechtssoziologie) als normativ, sie will die Effektuierung von Recht anleiten. Ihr Ziel ist, bei der Transformation von „law in the books“ zu „law in action“ Gleichbehandlung…

Mens legislatoris

(480 words)

Author(s): Helmuth Pree
Mens legislatoris - Katholisch 1. Der Begriff M. l., im CIC/1983 u. im CCEO jeweils nur ein einziges Mal verwendet (c. 17, c. 1499 CCEO), ist aus der traditio canonica zu bestimmen (c. 6 § 2): Auf F. Suárez geht die Unterscheidung zurück, derzufolge die M. l. die Seele des Gesetzes u. somit das eigentliche Ziel der Interpretation (Interpretation, Auslegung) ist, während die ratio legis als Mittel zur Entdeckung der M. l. erscheint. Die M. l. ist nicht die subjektive Intention des Gesetzgebers, welch…

Pfarrverwaltungsrat

(816 words)

Author(s): Helmuth Pree
Pfarrverwaltungsrat - Katholisch 1. Begriff u. Rechtsgrundlagen: Der P. ist in jenen dt. Bistümern des ehem. preuß. Rechtskreises, die das preuß. Gesetz über die Verwaltung des kath. Kirchenvermögens (VVG 1924) durch kircheneigene, diözesangesetzliche Regelungen ersetzt haben – das sind Fulda, Limburg, Mainz, Speyer u. Trier –, das zur kollegialen Verwaltung u. Vertretung des kirchl. Vermögen in der Kirchengemeinde (Ortskirchenvermögen) berufen ist u. als Verwaltungsrat bez. wird. Er entspricht mit…

Natur der Sache

(823 words)

Author(s): Helmuth Pree
Natur der Sache - Katholisch 1. Allg.: Der mehrdeutige Begriff der N. d. S. spielte in der kath. Naturrechtstradition ab der Scholastik (vgl. Thomas von Aquin, STh II-II q. 57 a. 2: „… aliquid adaequatum, … ex ipsa natura rei, puta cum aliquis tantum dat, ut tantumdem recipiat“) eine Schlüsselrolle: Naturrecht ist das, was die N. d. S., u. zugl. das, was die Natur als Vernunftordnung fordert. Diese als N. d. S. zu ermittelnde Naturordnung erschließt sich durch die ontologische Ergründung der Natur de…

Lehrfreiheit

(3,351 words)

Author(s): Helmuth Pree | Notger Slenczka | Mahmoud Abdallah
Lehrfreiheit - Staatlich → Sehe Forschungsfreiheit Lehrfreiheit - Katholisch 1. Allg.: L. ist das Recht zur eigenverantwortlichen Weitergabe eigener u. fremder Forschungsergebnisse im Kontext wiss. Vermittlung. Zusammen m. der Forschungsfreiheit bildet sie den Inhalt der Freiheit der Wissenschaft. Diese verlangt von ihrem Wesen her Unabhängigkeit i. S. einer Ausschaltung von, bezogen auf den Gegenstand, wissenschaftsfremden Beeinflussungen. Die kath. Kirche anerkennt „die rechtmäßige Eigengesetzlichkeit …

Rechnungsprüfung

(526 words)

Author(s): Helmuth Pree | Rainer Mainusch
Rechnungsprüfung - Katholisch R. besteht in der Überprüfung des Inhalts einer Rechnungslegung (z. B. der Jahresrechnung) auf dessen rechnerische u. sachliche Richtigkeit u. bildet somit das notwendige Gegenstück zur Rechnungslegung. Zu den Prüfungskriterien der sachlichen Richtigkeit zählen insb. die Einhaltung des Hauhaltsplanes, aber auch aller weiteren rechtsverbindlichen Vorgaben, wie etwa die Beachtung der für die getätigten Rechtsgeschäfte vorgeschriebenen Genehmigungserfordernisse, die Beleg…

Meinungsäußerungsfreiheit

(1,222 words)

Author(s): Helmuth Pree
Meinungsäußerungsfreiheit - Katholisch 1. Gesetzlicher Tatbestand: Entspr. ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit u. ihrer hervorragenden Stellung haben die Gläubigen das Recht u. bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistl. Hirten mitzuteilen u. sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens u. der Sitten u. der Ehrfurcht gegenüber den Hirten u. unter Beachtung des allg. Nutzens u. der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun (c. 212 § 3; c. 15 § 3 CCEO). 2. Charakteristik u. Funktion der M. in der Kirche: Im dem…

Nichthandeln

(869 words)

Author(s): Helmuth Pree
Nichthandeln - Katholisch 1. Grundlegendes: Das N. ist, für sich betrachtet, bedeutungsoffen u. besitzt nicht automatisch rechtliche Relevanz. Solche kommt ihm dann zu, wenn entweder in der konkreten Situation eine rechtliche (nicht nur moralische) Pflicht zu einem bestimmten Handeln besteht (z. B. Vernachlässigung von Amtspflichten) od. wenn sich kraft objektiven Rechts aus dem N. Rechtsfolgen ergeben (z. B. Nichteinlegen eines Rechtsmittels). Da N. prinzipiell in jeder Materie des kan. Rechts mög…

Ortskirchenvermögen

(1,552 words)

Author(s): Helmuth Pree | Rainer Mainusch
Ortskirchenvermögen - Katholisch 1. Begriff, Grundsätzliches: O. ist ein Sammelbegriff für das Vermögen der kirchl. jur. Personen (Juristische Person, kirchliche) auf pfarrlicher Ebene: diese sind kraft universalen KR die Pfarrei (c. 515 § 3; c. 280 § 3 CCEO); kraft dt. u. österr. Partikularrechts u. Staatskirchenrechts a) die Kirchengemeinde/Pfarrgemeinde m. der Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in allen dt. u. österr. Bistümern; ist die staatl. Rechtsform der Pfarrei gem. c. 515…

Reichnisse

(339 words)

Author(s): Helmuth Pree
Reichnisse - Historisch R. sind Leistungen in Geld od. Naturalien aus eigenem Rechtstitel an geistl. (i. d. R. Pfarrer, Kpl.) od. weltliche (z. B. Mesner, Küster, Organist) Kirchendiener. Ihre rechtshistorischen Wurzeln reichen in das frühe MA zurück. Aus den urspr. freiwilligen Gaben zum Unterhalt der Kirchendiener wurden im Hoch-MA gewohnheitsrechtlich verpflichtende, auf die Zugehörigkeit zum kirchl. Verband (Pfarre) gegr. Abgaben, überwiegend in Form von Naturalien, wie etwa Wachs, Getreide, Fl…

Verbote

(957 words)

Author(s): Helmuth Pree
Verbote - Katholisch 1. Grundsätzliches: V. (Pflicht, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen) u. Gebot (Pflicht zu einem bestimmten positiven Tun) ist der Charakter als rechtliche Pflichten im Unterschied zu Ansprüchen gemeinsam sowie die Tatsache, dass sie für einen Einzelfall (z. B. c. 49; c. 1510 § 2, 2° CCEO), aber auch in generell-abstrakter Weise z. B. durch Gesetz angeordnet werden können (z. B. cc. 908, 1331 § 1, 1332; cc. 702, 1434 CCEO). Während jedoch V., solange sie bestehen, immer ver…

Subsumtion

(430 words)

Author(s): Helmuth Pree
Subsumtion - Katholisch S. bez. im Recht die Unterordnung eines Lebenssachverhalts unter einen gesetzlichen Tatbestand zu dem Zweck, um die im Tatbestand vorgesehenen Rechtsfolgen als auf den Sachverhalt zutreffend zu erklären. Sie hat die Struktur eines deduktiven Schlusses (Syllogismus), dessen Obersatz vom Tatbestand (m. Rechtsfolge), u. dessen Untersatz vom Sachverhalt (Fall) gebildet wird: entspricht der Fall den Merkmalen des Tatbestandes (Norm), so treffen dessen Rechtsfolgen auf den Fall zu…

Toleranz

(1,679 words)

Author(s): Hans Markus Heimann | Helmuth Pree
Toleranz - Staatlich Die Idee der T. wurde seit der Aufklärung genutzt, um Freiheitsansprüche des einzelnen gegenüber staatl. u. kirchl. Macht, insb. auf dem Feld der Religion, geltend zu machen. Sie hat als regulatorisches Prinzip für Anschauungskonflikte bis heute eine große Wirkmächtigkeit in Politik u. Philosophie behalten. Im Grundgesetz ist T. jedoch kein expliziter Regelungsgegenstand. Zwar wird sie in zahlreichen verfassungsgerichtlichen Entscheidungen als Begründungselement bemüht, doch ze…

Suppletion

(431 words)

Author(s): Helmuth Pree
Suppletion - Katholisch S. bez. die von Gesetzes wegen eintretende Ersetzung fehlender potestas exsecutiva (Vollmacht) (im Unterschied zu gesetzgebender u. richterlicher Gewalt) sowie bestimmter weiterer Befugnisse (Firm-, Lossprechungs- u. Trauungsbefugnis u. die ordensrechtliche Verbandsgewalt gem. c. 596 § 1), für das forum externum et internum, bei tatsächlichem od. rechtlich anzunehmendem allg. Irrtum (error de facto aut de iure), u. ebenfalls bei einem positiven u. begr. Rechts- (Gesetzeszwei…

Vermögensrecht, kirchliches

(2,639 words)

Author(s): Helmuth Pree | Michael Droege
Vermögensrecht, kirchliches - Katholisch 1. Begriff u. Quellen: Das V. als Regulativ der Vermögensgestion der kirchl. jur. Personen (Juristische Person, kirchliche), näherhin des Erwerbes, der Verwaltung einschließlich der Aufsicht, der Vertretung, der rechtsgeschäftlichen Dispositionen sowie der Behandlung der frommen, d. h. aus religiösen Motiven getroffenen Willensverfügungen der Gläubigen (piae voluntates, insb. Stiftungen) beruht auf dem der Kirche eingestifteten Recht, unabhängig von jeder wel…

Treuhänderschaft

(793 words)

Author(s): Helmuth Pree
Treuhänderschaft - Katholisch 1. Grundlegendes: T. als Rechtsinstitut hat seine Wurzeln im römischen Recht (fiducia). Anders als im anglo-amerikanischen Rechtsbereich (trust), gibt es im kontinentaleuropäischen Zivilrecht keinen einheitlichen Begriff der T. u. keinen einheitlichen Typus eines Treuhandvertrages. Aus der Verwendung des Begriffes T. kann deshalb nicht etwa auf die konkreten Befugnisse u. Pflichten des Treuhänders geschlossen werden. Der Grundgedanke der T. besteht darin, dass jemandem…
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