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Recht
(5,445 words)
Recht - Staatlich 1. Eine allg. gültige u. anerkannte Definition des Begriffs R. gibt es nicht, denn das R. unterliegt gesch. Wandel u. sein Verständnis hängt von kulturellen, phil. u. politischen Prämissen ab. Mit dieser Einschränkung kann man R. umschreiben als die Gesamtheit der Normen für das menschliche Verhalten, die aufgrund eines regelhaften Verfahrens u. m. der Möglichkeit legitimen physischen Zwanges durchsetzbar sind. Gegenüber diesem Begriff des R. im objektiven Sinne bez. R. im subjekt…
Predigt
(1,696 words)
Predigt - Katholisch 1. Gem. can. 1327 war die P. Ausübung des hoheitlichen Lehramts der Kirche u. insofern bes. dem Papst für die Gesamtkirche u. den Bischöfen für ihre Diözese übertragen. Außer den Pfarrern konnten auch weitere geeignete Männer herangezogen werden, um dem Bf. beim Dienst der P. zu helfen. In jedem Fall war für die P. gem. can. 1328 eine facultas erforderlich, die dem Pfr. kraft seines Amtes u. anderen Personen gem. cann. 1337-1342 übertragen wurde; in bestimmten Fällen war zusätz…
Liturgisches Recht
(2,592 words)
Liturgisches Recht - Katholisch Der Begriff des L. R. ist kein von der geltenden Rechtsordnung verwendeter Begriff od. wie im ev. Bereich bei Karl Barth od. Hans Dombois eine zentrale Bez. des Kirchenrechts, sondern ein Sammelbegriff für alle die Liturgie der Kirche betr. Normen. Das L. R. ist für alle drei munera der kirchl. Sendung, insb. für den Heiligungsdienst der Kirche, relevant zur Gewährleistung des für die Kirche u. ihre eucharistische Ekklesiologie zentralen Vollzugs der Liturgie, aus dem die Kirche lebt u. sich ihres Wesens be…
Theologieprofessor
(1,874 words)
Theologieprofessor - Katholisch 1. Das gesamtkirchliche Recht der kath. Kirche befasst sich m. der Rechtsstellung u. Tätigkeit der T. v. a. unter der Voraussetzung, dass es sich um Lehrende innerhalb einer Theol. Fak. handelt. Die einschlägigen Vorschriften finden nicht nur auf Professoren i. S. des staatl. Rechts der deutschsprachigen Länder Anwendung, sondern auf alle, die selbständig eine theol. Disziplin lehren; das gesamtkirchliche Recht bez. sie meist einfach als Dozenten (docentes). Einschlä…
Vereinsrecht
(2,616 words)
Vereinsrecht - Staatlich 1. Begriff: a) Die Rechtsstruktur des bürgerlich-rechtlichen Vereins ergibt sich aus §§ 21 ff. BGB; mangels Definition hat die Rspr. Merkmale entwickelt: Mehrere Personen schließen sich freiwillig m. einem gemeinsamen Ziel u. Zweck zusammen; ein Wechsel im Mitgliederbestand muss möglich sein, die Mitglieder beschließen durch Festlegung in der Satzung, ob es sich um einen rechtsfähigen od. nicht rechtsfähigen Verein handeln soll. Rechtsfähigkeit entsteht durch die Eintragung…
Verkündigung
(1,116 words)
Verkündigung - Evangelisch Mit dem Begriff V. wird ein essentieller Aspekt des Seins der Kirche bez. In Anlehnung an Art. 7 CA kann die Kirche als das Geschehen von V. bestimmt werden. Der Begriff bez. in einem engeren Sinne die V. des Evangeliums durch Wort u. Sakrament als den konstitutiven Kernvollzug der Kirche (Konstitutiva). In einer ersten Erweiterung als V. durch Wort u. Tat schließt er weitere Handlungsfelder als Kennzeichen einer lebendigen Kirche ein (Vitalia). Im weitesten Sinne kann na…
Verein
(415 words)
Verein - Katholisch → Sehe Vereinigung von Gläubigen Verein - Evangelisch Der Vielfalt des kirchl. Handelns u. der Beteiligungsformen entspricht die Vielfalt der Organisationsformen. Neben den öff.-rechtlichen gibt es zahlreiche Rechtsträger in privatrechtlicher Form. Dabei kommt dem V. große praktische Bedeutung zu. Exemplarisch seien genannt: Formen verdichteter kirchl. Gemeinschaft wie Gemeinschaftsverbände u. Kommunitäten; die Verbände bes. Personen- od. Berufsgruppen wie Jugendliche, Männer, Frauen, K…
Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung
(5,149 words)
Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung - Staatlich 1. T. F. an staatl. Hochschulen sind Traditionsbestand dt. Universitätskultur. Sie gehörten seit dem MA zu den drei Professionsfakultäten (neben Rechtswissenschaft u. Medizin). In der Sache stand stets die Ausbildung von Geistlichen im Vordergrund. Wiss. Theologie ist dabei in der Sache aber auch institutionell als bekenntnisgebundenes Fach von Religionswissenschaft abzugrenzen. Das hat das BVerfG in seiner Leitentscheidung aus dem J. 2008 (BVer…
