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Einzelrichter

(320 words)

Author(s): Karl Neimes
Einzelrichter - Katholisch In der kirchl. Rechtsgeschichte war seit dem Decr. Gratiani das Einzelrichterprinzip vorherrschend. Der CIC/1917 zeigte hingegen eine eindeutige Tendenz zugunsten kollegialer Entscheidungen. Can. 1575 sah zwar die Möglichkeit eines E. vor, dem gem. can. 1872 allein die Urteilsfällung oblag. V. a. Ehenichtigkeitsverfahren u. Weihenichtigkeitsverfahren (Weihenichtigkeit) sowie bestimmte Strafverfahren (Strafprozess) waren jedoch einem Kollegialgericht von mind. drei Richtern vorbehalten (can. 1576 § 1 n. 1). Das geltende KR priori…

Sakramentalien

(900 words)

Author(s): Karl Neimes
Sakramentalien - Katholisch Der Begriff S. ist abgeleitet vom lat. sacramentum u. bedeutet dem Wortsinn nach kleine Sakramente. Eine erste Verwendung ist durch Petrus Lombardus (gest. 1160) bezeugt. Sie steht im Zusammenhang m. der Klärung des Sakramentenbegriffs durch die scholastische Theologie im 12. Jh. Die theol. Bedeutung der S. beschreibt c. 1166 m. einem wörtlichen Zitat aus SC 60. Es handelt sich um „heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen, besonder…

Bestattung

(5,813 words)

Author(s): Renate Penßel | Karl Neimes | Thomas Németh | Klaus Dirschauer | Mark Chalîl Bodenstein
Bestattung - Staatlich Unter B. versteht das staatl. Recht die (meist von religiösen od. anderen Zeremonien begleitete) Übergabe des Leichnams (bei der Erdbestattung) od. seiner Asche (bei der Feuerbestattung m. Beisetzung der Urne in einer Grabstätte u. bei der Seebestattung m. Beisetzung der Urne auf hoher See) an die Elemente. Lange galt die B. als rein kirchl. Angelegenheit. Erst seit Beginn der Neuzeit wurden auch obrigkeitliche Regelungen hierzu erlassen. Diese wurden im Zuge der Aufklärung deutlich ausgeweitet, so dass das Bestattungswes…

Friedhof

(4,618 words)

Author(s): Diana zu Hohenlohe | Karl Neimes | Renate Penßel | Thomas Németh | Klaus Dirschauer | Et al.
Friedhof - Staatlich 1. Begriff: Ein F. ist ein zentraler Begräbnisplatz unter freiem Himmel. Er findet Verwendung für die Bestattung von Leichnamen u. von Ascheresten, die bei der Kremierung von Leichnamen übriggeblieben sind. Der F. kann eine Trauerhalle zur Aufbahrung von Toten, eine Kirche (Kirchengebäude), Kapelle od. sonstige Einrichtung zur Verrichtung religiöser Riten, ggf. sogar ein eigenes Krematorium, Grabbauten, wie Grüfte u. Schreine, sowie Denkmäler für Verstorbene umfassen. 2. Funktionen: Der F. erfüllt Funktionen im öff. u. im privaten Interesse.…