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Your search for 'dc_creator:( "Klaus Lüdicke" ) OR dc_contributor:( "Klaus Lüdicke" )' returned 20 results. Modify search

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Gesetzesverletzung

(441 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Gesetzesverletzung - Katholisch G. (violatio legis, c. 1401) ist jedes Handeln od. Unterlassen, das dem Norminhalt eines Gesetzes zuwider geschieht, sei dieser gebietender, verbietender, rechtsfeststellender od. rechtsgewährender Art. Die Verletzung des gebietenden Gesetzes geschieht durch Unterlassen (Bsp.: Unterlassen der applicatio pro populo [Applikationspflicht] durch den Pfarrer entgegen c. 534 § 1), die des verbietenden durch Handeln (Bsp.: Verrat des Büßers u. der Sünde [Beichtgeheimnis] ge…

Nachkommenschaft, Ausschluss der

(934 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Nachkommenschaft, Ausschluss der - Katholisch Im Eherecht der kath. Kirche wird der A. d. N. als ein Mangel im Ehewillen (Ehekonsensmängel) betrachtet, der die Nichtigkeit der Ehe bewirken kann (Partialsimulation [Simulation] nach c. 1101 § 2; c. 824 § 2 CCEO). Im System des CIC/1917 war die willentliche Verneinung der Offenheit der Ehe für die Fortpflanzung verstanden worden als Verstoß gegen den primären Zweck der Ehe (vgl. can. 1013 § 1), als Verweigerung des vertragsgemäßen Rechtes auf den Leib d…

Gattenwohl

(1,376 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Gattenwohl - Katholisch 1. Allg.: Dem G. (bonum coniugum) als Thema des kan. Eherechts liegt der personalistische Ehebegriff zugrunde, den das Vat II in seiner Beschreibung der ehelichen Liebe grundgelegt hat: „Diese Liebe als eminent menschliche, da sie von der Person auf die Person gerichtet wird durch den Affekt des Willens, umgreift das Wohl der ganzen Person und vermag so den Ausdrucksformen des Leibes und der Seele eine besondere Würde zu verleihen und sie als Elemente und besondere Zeichen d…

Ehekonsens

(1,048 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Ehekonsens - Katholisch 1. Kan. Konsensprinzip: Nach c. 1057 § 1 (textgleich m. can. 1081 § 1) kommt die Ehe zustande durch die wirkliche innere Zustimmung beider Partner zu der Ehe miteinander. Bereits P. Nikolaus I. erklärt 866 unter Rückgriff auf den röm.-rechtlichen Konsensgrundsatz, der allerdings einen anderen Sinne hatte (Ulpian Dig 35,1,15 u. 50,17,30), das Alleingenügen des Konsenses beider Partner für das Zustandekommen der Ehe (MGH Epp. 6 [1925], 568-600). Das Verhältnis zwischen volunta…

Eheschließungsunfähigkeit

(603 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Eheschließungsunfähigkeit - Katholisch 1. Begriff: An sich umfasst der Begriff der E. alle Sachverhalte, die eine Person unfähig machen, eine gültige Ehe zu schließen, worunter z. B. ein zu enges Verwandtschaftsverhältnis m. dem Partner gehört wie auch ein zu geringes Alter. Im spezielleren Sprachgebrauch der Ehekonsensmängel ist damit (wie auch m. dem parallelen Begriff Ehevertragsunfähigkeit) eine Variante der sog. psychisch bedingten Ehenichtigkeitsgründe gemeint: Als E. werden die in c. 1095 nn…

Ius in corpus

(431 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Ius in corpus - Historisch Das I. (in ordine ad actus per se aptos ad prolis generationem), das Recht auf den Leib des anderen Ehegatten im Hinblick auf Akte, die zur Zeugung von Nachkommen geeignet sind, war nach dem bis zum Vat II herrschenden Eheverständnis Gegenstand des Ehevertrages (vgl. can. 1081 § 2). Seinen Grund hatte es in der Idee, die Ehe habe als wesentlichen Vertragszweck die Erzeugung von Nachkommenschaft (vgl. can. 1013 § 1). Da die reale Fruchtbarkeit der Ehe nicht in der Verfügungs…

Strafaussetzung

(160 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Strafaussetzung - Katholisch Nach c. 1344, 3° bzw. c. 1409 § 1, 4° CCEO kann der Strafrichter od. der Ordinarius, der ein Strafverfahren betreibt, die über den Täter verhängte Strafe (Strafverhängung) zur Bewährung aussetzen, sofern der Täter erstmals straffällig geworden ist u. das Ärgernis nicht den Vollzug der Strafe erfordert. Der Richter/Ordinarius hat eine Zeit festzusetzen, innerhalb derer der Täter nicht erneut straffällig werden darf, anderenfalls er die Strafe für beide Taten abzubüßen ha…

Ehekonsensmängel

(1,702 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Ehekonsensmängel - Katholisch 1. Allg.: Das Kap. über die E. in den Gesetzbüchern der kath. Kirche (cc. 1095-1103, cc. 818-826 CCEO) ist ein Proprium des kan. Eherechts. Es finden sich im staatl. Recht nur wenige Parallelen, z. B. bei der arglistigen Täuschung. Die Ausfaltung einer Pathologie des Ehekonsenses beruht einerseits auf dem Konsensprinzip bei der kan. Eheschließung, andererseits auf der Unauflöslichkeit der Ehe nach kan. Recht. Aus den drei Dimensionen des Konsenses (Ehekonsens) – Zustim…

Strafausschließungsgründe

(234 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Strafausschließungsgründe - Katholisch Im kan. Strafrecht kann man S. im engeren u. im weiteren Sinne unterscheiden. Im engeren Sinne ist nach c. 1323 eine Bestrafung ausgeschlossen, wenn 1° der Täter zur Tatzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (c. 1413 § 1 CCEO: das 14. Lebensjahr); wenn er 2° schuldlos nicht wusste, dass er durch seine Tat ein Gesetz od. eine Verwaltungsvorschrift verletzt (an Stelle der Unkenntnis reicht auch Unachtsamkeit od. Irrtum); wenn er 3° aufgrund physischen Zwanges od.…

Strafprozess

(996 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Strafprozess - Katholisch 1. Begriff: Als processus poenalis bez. die kirchl. Gesetzbücher zwei versch. Verfahrensarten, nämlich das Strafdekretverfahren, das der Ordinarius führt (c. 1720; c. 1486 CCEO), u. den S. im engeren Sinne, der durch ein Gericht geführt wird (cc. 1721-1728; cc. 1472-1482 CCEO). Die Wahl zwischen den Verfahrensarten trifft der Ordinarius, der für die Strafverfolgung zuständig ist – der Ordinarius des Tatortes sowie der des Wohnsitzes (hilfsweise des Aufenthaltsortes) des Be…

Strafurteil

(415 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Strafurteil - Katholisch S. ist neben dem Strafdekret (Strafdekretverfahren) eine der beiden Entscheidungen, m. denen über die Strafbarkeit einer Tat u. die Bestrafung des Täters befunden wird. Das S. steht am Ende eines gerichtlichen Strafprozesses. Das S., das formal den allg. Anforderungen an ein gerichtliches Urteil genügen muss (c. 1611; c. 1294 CCEO), kann unterschiedliche Inhalte haben: Freisprechendes S. (sententia absolutoria): Der Angeklagte, der die Tat nicht begangen hat, die ihm vorgeworfen wurde, hat einen Rechtsanspruch auf ein Urt., …

Befähigung, rechtliche

(579 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Befähigung, rechtliche - Katholisch 1. Begriff: B. (habilitas) ist die auf der Fähigkeit (capacitas) aufbauende Eigenschaft einer natürlichen od. jur. Person (Juristische Person, kirchliche), die es ihr ermöglicht, kirchenrechtlich relevante Akte zu setzen od. Güter zu empfangen. Im Unterschied zu der nicht entziehbaren Fähigkeit kann die B. aufgehoben od. beschränkt sein, sei es aufgrund unverfügbarer Sachverhalte, sei es aufgrund rechtlich gesetzter Schranken. Je nach Fallgestaltung bedarf die Per…

Rechtsfiktion

(264 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Rechtsfiktion - Katholisch Die R. verbindet m. der tatsachenwidrigen Annahme eines Tatbestandes die diesem normalerweise zugeordnete Rechtsfolge. Dieses Instrument wird benötigt, um Rechtsfolgen zu erzwingen, auch wenn deren Regelvoraussetzungen nicht gegeben sind. Die Rechtsfolgenanordnung ist nicht durch den Beweis fehlender tatsächlicher Voraussetzungen widerlegbar. So fingiert etwa c. 1506 bzw. c. 1189 CCEO die Annahme einer Klage, obwohl der Richter nicht darüber entschieden hat. Ein Kind unte…

Ladung

(652 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Ladung - Katholisch 1. Im weiteren Sinne: L. (citatio) im weiteren Sinne ist die amtl. Mitt. des Termins einer (künftigen) gerichtlichen Handlung, die m. der Aufforderung zur Teilnahme verbunden ist; durch letzteres Merkmal unterscheidet sie sich von der Benachrichtigung (notificatio), die nicht m. einer Aufforderung zum Erscheinen verbunden ist. Die L. ist ein richterliches Dekret, das den Betroffenen in einer Weise zuzustellen ist, dass sie von seinem Inhalt Kenntnis nehmen können. Die Zustellung…

Widerruf

(298 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Widerruf - Katholisch W. (revocatio) im Rechtssinne ist die Zurücknahme einer gewährten od. der Entzug einer nicht durch den Autor des W. begr. Rechtsposition. Sie ist zu unterscheiden vom (möglicherweise auch Rechtsfolgen nach sich ziehenden) W. etwa des Ehekonsenses (c. 1162 § 1; c. 851 § 1 CCEO) od. einer häretischen Lehräußerung (Häresie) (für die der CIC nicht den Begriff revocatio verwendet). Der W. im Rechtssinne ist ein Verwaltungsakt u. unterliegt den dafür geltenden Formvorschriften. Da er einen Eingriff in bestehende Rechte beinhaltet, muss …

Strafaufschub

(146 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Strafaufschub - Katholisch Das kan. Strafrecht kennt die Möglichkeit, dass der Richter od. der Ordinarius, der die Bestrafung eines Täters betreibt, die Verhängung einer Strafe (Strafverhängung) auf eine geeignetere Zeit verschiebt, wenn aus einer übereilten Bestrafung größere Übel entstehen könnten (vgl. c. 1344, 1°; c. 1409 § 1, 1° CCEO). In der Lit. werden als mögliche größere Übel ein Konflikt m. der zivilen Autorität od. Erregung bei dem Täter verbundenen Personen genannt. Die Sinnhaftigkeit d…

Anklage

(358 words)

Author(s): Klaus Lüdicke | Michael Germann
Anklage - Katholisch 1. Begriff: Die A. (accusatio) im technischen Sinne ist eine Sonderform der Klage (actio), d. h. der Geltendmachung eines Rechtes vor Gericht. Während die Klage typischerweise ein Recht des Klägers geltend macht, erstrebt die A. eine Tätigkeit des Gerichtes aufgrund eines öff. Interesses. Der Begriff wird in diesem Sinne im Straf- u. Strafprozessrecht verwendet (cc. 1348, 1721 § 1, c. 1472 § 1 CCEO). Die A. im untechnischen Sinne ist eine Form der Beschuldigung, wie sie z. B. im Entlassungsverfahren eines Religiosen (c. 695 § 2), im Ve…

Gerichtsweg, kirchlicher

(1,828 words)

Author(s): Klaus Lüdicke | Michael Germann
Gerichtsweg, kirchlicher - Katholisch 1. Abgrenzung zum Verwaltungsweg: Unter den drei Formen der Ausübung von Leitungsgewalt (potestas regiminis) kommen die verwaltende u. die richterliche Gewalt darin überein, dass erstere auch, letztere nur rechtsanwendend ist. Während die Verwaltung in weitgehend freiem Vorgehen selbst Recht für den Einzelfall setzen kann, ist die Ausübung von Leitungsgewalt auf dem G. durch formalisierte Verfahrensabläufe gekennzeichnet u. durch die Bindung des Richters an das …

Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse

(3,633 words)

Author(s): Karl-Hermann Kästner | Klaus Lüdicke | Michael Germann | Andreas Gotzmann | Tibor Linke
Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse - Staatlich Die effektive Durchsetzung geltenden Rechts erfolgt in der rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes letztlich durch Entscheidungen unabhängiger Gerichte – eine Aufgabe, die, worauf auch das BVerfG mehrfach verwiesen hat, der staatl. Judikative obliegt (Art. 92 GG). Außerstaatliche Rspr., wie sie in der gesellschaftlichen Realität (als kirchl. bzw. religiöse G., als Partei-, Vereins-, Verbands-, Betriebsjustiz usw.) durchaus auch Wirksamkeit ent…

Strafe

(6,219 words)

Author(s): Jörg Eisele | Klaus Lüdicke | Eva Synek | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Et al.
Strafe - Staatlich Das Strafrecht sieht für Straftatbegehungen im Strafgesetz die Rechtsfolge S. vor. Die Straftheorien setzen sich m. der spezifischen Funktion der von den Strafgesetzen angedrohten u. im Strafprozess verhängten S. auseinander. Es geht hier um die Frage, welcher Zweck m. der S. verbunden ist. Dabei stehen sich seit jeher die absoluten u. die relativen Straftheorien gegenüber. Anknüpfungspunkt absoluter Straftheorien, deren wichtigste Vertreter Kant u. Hegel sind, ist die Schuld des Täters. Die Schuld muss – um die Gerechtigkeit wiederh…