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Your search for 'dc_creator:( "L. Delp" ) OR dc_contributor:( "L. Delp" )' returned 221 results. Modify search

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Urheberrechtsverletzung

(107 words)

Author(s): L. Delp
unzulässiger Eingriff in das Urheberrecht eines Dritten, der zivilrechtlich durch die Geltendmachung des Unterlassungs- und Schadenersatzanspruchs, durch Vernichtung oder Überlassung unzulässiger Vervielfältigungsstücke verfolgt und durch Urteilsbekanntmachung öffentlich mitgeteilt, aber auch strafrechtlich geahndet werden kann (§§ 97 ff. UrhG der BRDeutschland)). Es gilt das generelle Verbot, rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben, noch rec…

Geistige Schöpfung

(93 words)

Author(s): L. Delp
einer Person ist die wesentliche Voraussetzung für die Urheberschutzfähigkeit des von ihr stammenden Werkes der Lit., Wissenschaft oder Kunst (§ 2 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz der BRDeutschland). Voraussetzung ist das Erreichen eines schöpferischen Eigentümlichkeitsgrades, wie er sich im Gedankenin-halt, in Form, Anordnung oder Art der Gestaltung sowie der ästhetischen Wirkung des Werkes niederschlägt. Ob die für den Urheberschutz erforderliche Gestaltungshöhe vorliegt, bestimmt sich relativ nac…

Lizenzgebühr

(84 words)

Author(s): L. Delp
die dem Lizenzgeber (gewöhnlich dem Originalverlag) für die Gewährung bzw. Ausübung einer Lizenz zu zahlende Vergütung. Diese kann — seltener in einer Pauschalabgeltung oder als Beteiligung in einem Prozentverhältnis des Ladenpreises der verkauften Lizenzausg. bestehen (Mittelwert ca. 5 % des Ladenpreises). Häufig werden Vorschüsse auf die L. vereinbart, die zu bestimmten Kalenderdaten fällig werden, auch als Garantievorschüsse, die in jedem Fall dem Lizenzgeber verbleiben, auch wenn die Absatzv…

Herausgeber

(207 words)

Author(s): L. Delp | S. Corsten
ist eine Person, die in enger oder lockerer Verbindung mit der Vorbereitung und dem Erscheinen bestimmter Druckschriften steht. Ein H. kann als weisungsgebundener Auftragnehmer des Verlages eine Druckschrift edieren, wobei das Herrschaftsrecht über das Unternehmen der betreffenden Druckschrift grundsätzlich beim Verlag liegt, oder seine Tätigkeit selbständig, wie ein Verf., ausüben, am Ergebnis seiner Tätigkeit Urheberrecht erwerben und seinerseits Inhaber des Rechts am Unternehmen des herausgegebenen Werkes sein…

Sammlung

(436 words)

Author(s): G. Pflug | L. Delp
ist seit der Mitte des 18. Jh.s ein häufig verwandter Titelbegriff für Schriften, die eine Reihe von Beiträgen – von einem oder von mehreren Verf. – zu einem Thema zusammenfassen, als ältester Beleg in Deutschland die «S. verschiedener Berichte aus Staatsschriften den Tod Caroli XII. betreffend» von Christian Gottholt Buder (Freystadt 1719–1729). In der zweiten Hälfte des 19. Jh.s wird der Begriff S. von Verlegern auch zur Bezeichnung von Reihenwerken verwandt, die zwar als Einzelwerke in sich a…

Körperschaftlicher Urheber

(81 words)

Author(s): L. Delp | Red.
nach früherem deutschen Urheberrechtsgesetz eine juristische Person insbes. des öffentlichen Rechts (Körperschaft) als Hrsg, eines ohne Urhebernamen erscheinenden Werkes. Nach geltendem Urheberrecht der BRDeutschland gibt es K. U. nicht mehr; denn Urheber kann nur die natürliche Person des Werkschöpfers sein, nicht eine Körperschaft. L. Delp Abweichend vom juristischen Sprachgebrauch wird in den «Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken» (RAK-WB) der Begriff Urheber auch für Körperschaften gebraucht, …

Pressefreiheit

(748 words)

Author(s): L. Delp | H. Bohrmamt
I. Grundrecht des Einzelnen, insbes. mit Medien der (Druck-)Presse, aber auch mit den modernen Medien wie Rundfunk, Film, sonstigen elektronischen Medien, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten sowie sich aus allg. zugänglichen Quellen zu informieren und über die gewonnenen Informationen zu berichten. Grenzen sind die Vorschriften der allg. Gesetze, der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und das Recht der persönlichen Ehre, sofern es sich hierbei u…

Schwärzung

(160 words)

Author(s): R. Golpon | L. Delp
1. In der Fotografie die Reduktion von Silberhalogenid zu schwarzem Bildsilber durch chemische Entwicklung. 2. In der Sensitometrie der durch das entwickelte schwarze Bildsilber bewirkte Grad der Lichtundurchlässigkeit einer fotografischen Schicht. Die Lichtundurchlässigkeit (Opazität) ist das Verhältnis der Intensität des auftreffenden Lichts zur Intensität des durchgelassenen (transmittierten) oder zurückgeworfenen (remittierten) Lichts auf fotografischen Schichten oder Drucken. Statt S. wird …

Ausgewählte Werke

(106 words)

Author(s): G. Pflug | L. Delp
Vom Autor oder einem Herausgeber vorgenommene Veröffentlichung einer Auswahl in der Regel vollständig wiedergegebener Werke eines Verfassers. Gelegentlich sind die einzelnen Schriften des Verfassers aus Umfangs- oder anderen (z. B. moralischen) Gründen gekürzt (Gereinigte Ausgabe = Editio expurgata). Häufig beschränken sich die ausgewählten Werke auf eine bestimmte Gattung (z. B. dramatische Werke, lyrisches Werk). G. Pflug Die Aufnahme einer Veröffentlichung in eine Ausgabe ausgewählter Werke, welche die wesentlichsten Werke des Verfassers umfaßt od…

Kollektivverfasser

(35 words)

Author(s): L. Delp | Red.
Mehrheit von Miturhebern oder von Urhebern verbundener Werke zur gemeinsamen Schaffung oder Verwertung eines Werkes. L. Delp In der alphabetischen Katalogisierung werden Werke mit mehr als drei Verfassern unter ihrem Sachtitel eingeordnet. Red.

Neuauflagen

(485 words)

Author(s): L. Delp | D. Kranz
sind Auflagen von neuem Satz. Sie dürfen nicht mit Neuerscheinung verwechselt werden. Heute wird verlagsrechtlich auch Begriff Neudruck verwendet als eine Bezeichnung für Nachdrucke eines meist älteren Werks mit Textverbesserungen und –änderungen. Der literarische Wert von N. hängt davon ab, ob und inwieweit der Verfasser an den neuen Druckvorlagen beteiligt war oder nicht. Es kommt auch heute nicht selten vor, daß ein Autor sein Werk bei verschiedenen Verlagen erscheinen läßt, so daß der alte V…

Sammelwerk

(320 words)

Author(s): L. Delp | S. Corsten
nach dt. Recht eine Sammlung von Werken oder anderen Beiträgen, die durch Auslese oder Anordnung eine persönliche geistige Schöpfung ist. Das S. genießt den Schutz des Urheberrechts wie ein selbständiges Werk, unbeschadet etwaiger Urheberrechte an den in das S. aufgenommenen Werken; denn ein S. kann auch urheberrechtlich nicht geschützte Beiträge enthalten (z. B. amtliche Werke, wie Gesetze oder Gerichtsentscheidungen; § 5 Urheberrechtsgesetz). Gegenüber dem Urheberrecht am S. ist das Recht am S. als Unternehmen selbständig. Es beruht auf der wirtschaftlic…

Rede

(421 words)

Author(s): L. Delp | G. Pflug
ist eine artikulierte, sinnbezogene Lautäußerung des Menschen. Sie erfolgt in sog. Sprechakten, d. h. in der bedeutungsverleihenden Setzung eines Subjekts gegenüber einem Partner. In der klassischen Sprachtheorie wird die R. als der natürliche Ausdruck der Sprache verstanden, während die Schrift als eine willkürliche, vom Menschen erfundene, derivative Form der Sprache angesehen wird (Schrifttheorien). Seit der Mitte des 19.Jh.s hat sich die Wissenschaft vermehrt mit der Theorie des Sprechens befaßt, so die Phonetik, welche die physiologischen Bed…

Manuskript

(623 words)

Author(s): Red. | L. Delp
lat. manu scriptum = mit der Hand geschrieben. I. M. heißt die eigenhändige Urschrift des Verfassers (Autograph) 2. Als M. wird darüber hinaus jede mit der Hand gefertigte Niederschrift (Handschrift) bezeichnet. In diesem Sinne sind alle aus Altertum und MA erhaltenen Texte, Bücher, Urkunden, Briefe usw. M.e, im Gegensatz zum Druck. Dagegen fehlen aus dem Altertum M.e im Sinne von eigenhändigen Urschriften vollst.; was wir an lit. Texten haben, auch in den ältesten Papyri, ist Abschrift und vom …

Gutgläubiger Erwerb

(316 words)

Author(s): G. Pflug | L. Delp
Nach §§ 932 ff. BGB kann ein Erwerber an einer Sache Eigentum erlangen, selbst wenn er sie nicht vom Eigentümer erwirbt. Er erlangt jedoch kein Eigentum, wenn er nicht guten Glaubens ist, d. h. «wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, daß die Sache nicht dem Verkäufer gehört» (§ 932). Daraus ergeben sich Konsequenzen für Bibliotheken und Verlage: 1. Bibliotheken. Zwar wird von einigen Juristen die Auffassung vertreten, daß eine Öffentliche Sache — und als eine solche ist ein Bibliotheksbuch anzusehen — nicht gutgläubig erworben w…

Gesamtausgabe

(181 words)

Author(s): L. Delp | S. Corsten
1. Ausg. von Werken eines einzelnen Verf., sofern diese Zusammenstellung ein abgerundetes Bild von dem Werkschaffen dieses Verf. gibt, z. B. durch Wiedergabe der Hauptwerke; deshalb muß eine G. nicht sämtliche Werke des Verfassers enthalten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, kann der Verf. trotz Verlagsverträgen über einzelne Werke 20 Jahre nach Erscheinen eine G. anderweitig herausbringen, während der Verleger ohne Einwilligung des Verf. ein Einzelwerk nicht für eine G. verwerten darf (§ 2 Abs. 3, § 4 Verlagsgesetz der BRDeutschland). Ausgewählte Werke Lit. Verlagsrecht L. D…

Drucklegung

(150 words)

Author(s): C. W. Gerhardt | L. Delp
Über die Bedeutung dieses Begriffs herrscht keine Einmütigkeit. Die einen verstehen darunter alles, was zur technischen Herstellung, z. B. eines Buchs, gehört, vom Satz bis zum Einband. Die anderen schließen sogar die Arbeit des Herstellers mit ein. Heute begegnet man dem Begriff fast nur noch in Formulierungen wie «Mit der D. des Buches wurde am ... begonnen», womit der Satzbeginn gemeint ist. Bibliography Unger, W.: Die Herstellung von Büchern, Illustrationen, Akzidenzen usw. Halle/Saale 1923 Kirchner, K.: Satz, Druck, Einband etc. 9. Aufl. Wiesbaden 1970 Greenfeld, H.: Bücher…

Buchhändlerische Handelsbräuche

(311 words)

Author(s): L. Delp | W. Braun-Elwert
(Usancen), überliefertes Gewohnheitsrecht für den Rechtsverkehr der Verlage mit Autoren, Lieferanten und Abnehmern, insbesondere mit buchhändlerischen Wiederverkäufern einerseits, andererseits der buchhändlerischen Wiederverkaufer mit ihren Lieferanten und Abnehmern. L. Delp Das Gewohnheitsrecht des deutschsprachigen Buchhandels versuchte zunächst der rheinisch–westfälische Kreisverein 1859 zu kodifizieren, dann August Schürmann (Die Usancen des deutschen Buchhandels. 1867. 2. Aufl. 1881). Der Börsenverein der Deutschen Buc…

Urheberrecht

(951 words)

Author(s): L. Delp | R. F. V. Witte
das durch Urheberrechtsgesetz gesicherte Recht desjenigen, der eine eigentümliche geistige Schöpfung hervorbringt. Das U. schützt Werke der Lit., Wissenschaft und Kunst, auch von anderen Werken abhängige Bearbeitungen und Übers. sowie Slg. von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke). Entsprechendes gilt auch für Datenbankwerke (§ 4 UrhG der BRDeutschland). Keinen Urheberrechtssc…

Tarif

(264 words)

Author(s): P. Neumann | L. Delp | G. Pflug
1. der Buchdrucker In Deutschland kam 1848 ein erstes Tarifabkommen über wöchentliche Lohnzahlung, Arbeitszeit und Lehrlingsausbildung zustande, 1852 wurde durch ein Innungsstatut der Leipziger Druckereibesitzer ein Akkordtarif festgesetzt. 1873 vereinbarten die Arbeitgeber im Dt. Buchdruckerverein und die Arbeitnehmer im Dt. Buchdruckerverband einen Akkordlohn für Setzer, Mindestlöhne und Zuschläge, Arbeits- und Pausenzeiten sowie ein Schiedsgericht (1886 revidiert). Ortszuschläge wurden 1878 fest…
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