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Your search for 'dc_creator:( "Markus Graulich" ) OR dc_contributor:( "Markus Graulich" )' returned 61 results. Modify search

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Generalklausel

(1,179 words)

Author(s): Lisa Kanzler | Markus Graulich
Generalklausel - Staatlich 1. Allg.: Zunächst ist unter einer G. eine bes. allg. formulierte Norm zu verstehen. Durch diese Art der Formulierung versucht der Gesetzgeber Sachverhalte zu erfassen, die sich jeglichen (bisher) bekannten u. erdachten Fallkonstellationen entziehen, aber dennoch einer rechtlichen Würdigung bedürfen. Daher sind G. durch einen weiten Anwendungsbereich u. einen gewissen Grad von Unbestimmtheit gekennzeichnet. Abzugrenzen ist eine G. von folgenden Begriffen: Unbestimmte Rech…

Kardinalbischof

(397 words)

Author(s): Markus Graulich
Kardinalbischof - Katholisch Den Ehrentitel eines K. erhalten die Mitglieder des Kardinalskollegiums, „denen vom Papst der Titel einer suburbikarischen Kirche übertragen ist, sowie die in das Kardinalskollegium aufgenommenen orientalischen Patriarchen“ (c. 350 § 1), die „als Titel den eigenen Patriarchalsitz“ haben (c. 350 § 3). Zu den suburbikarischen Diözesen, deren Bischöfe schon früh enge Berater u. Mitarbeiter des Bf. von Rom waren, zählen Albano, Frascati, Ostia, Palestrina, Porto-Santa Rufina, Sabina-Poggio Mirteto u. Velletri S…

Kongregationen, römische

(1,221 words)

Author(s): Markus Graulich
Kongregationen, römische - Katholisch K. ist der traditionelle Name der zentralen Dikasterien der römischen Kurie. Sie werden von einem Präfekten geleitet, dem ein Sekretär u. ein Untersekretär zur Seite stehen. Kardinäle u. Bischöfe aus aller Welt sind Mitglieder der K., deren alltägliche Arbeit unter der Leitung des Präfekten von einer entspr. Gruppe von Beamten geleistet wird. Sie haben stellvertretende, ausführende Vollmacht. 1. Geschichte der K.: Die Geschichte der röm. Kurie ist von einer im Laufe der Jhh. immer komplexer werdenden Organisationsstru…

Kopulatheorie

(275 words)

Author(s): Markus Graulich
Kopulatheorie - Historisch Die Vertreter der K. waren der Meinung, die Sakramentalität der Ehe (Ehesakrament) als Zeichen für die Verbindung Chr. m. seiner Kirche käme nur durch den Vollzug der Ehe (Ehevollzug), durch den die Eheleute ein Fleisch werden, nicht aber durch den Ehekonsens zustande. Der Konsens allein begr. nicht die Ehe; diese kommt allein durch den Ehevollzug zustande u. wird dadurch unauflöslich (Unauflöslichkeit der Ehe). Um dem römischen Recht u. seiner Konsenstheorie nicht diametral zu widersprechen u. dadurch der Ehe von Maria u. Josef die …

Gesetzesänderung

(282 words)

Author(s): Markus Graulich
Gesetzesänderung - Katholisch Eine G. wird ab extrinseco, durch Intervention des Gesetzgebers vorgenommen. Sie kann ein Gesetz als Ganzes od. nur teilweise betreffen, ausdrücklich (expresse) od. stillschweigend (tacite) erfolgen. Für die ausdrückliche G. sind zwei Formen denkbar: sie wird expresse et explicite (nominatim et aperte) vorgenommen, wenn das zu ändernde Gesetz klar u. eindeutig erwähnt wird (vgl. MP Mitis Iudex: „decernimus ac statuimus Libri VII Codex Iuris Canonici, Partis III, Tituli I, Caput I De causis ad m…

Familienrecht

(3,157 words)

Author(s): Johanna Wolff | Markus Graulich | Vladislav Slepoy | Verena Kühnel
Familienrecht - Staatlich 1. a) Das staatl. F. im engeren Sinne erfasst die privatrechtlichen, im 4. Buch des BGB normierten Bereiche des Eherechts, des Rechts der Verwandtschaft, insb. des Kindschaftsrechts, sowie des Vormundschafts-, Betreuungs- u. Pflegschaftsrechts. Es besteht in der Gesamtheit der Rechtsnormen, die die personen- u. vermögensrechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie regeln. Eine enge Verbindung weist das F. zu dem im 5. Buch des BGB geregelten Erbrecht auf, das in weiten Teilen an familienrechtliche Regelungen anknüpft. b) Neuerdings gewinnt …

Kollegialität

(787 words)

Author(s): Markus Graulich
Kollegialität - Katholisch K. beschreibt die Beziehungen innerhalb des Kollegiums der Bischöfe u. zwar sowohl hinsichtlich der Beziehung der Bf. untereinander, als auch zwischen den Bf. u. dem Papst, der zugl. Mitglied u. Haupt des Bischofskollegiums ist. Die Lehre von der K. wurde unter Rückgriff auf die Geschichte vom Vat II bes. in der Kirchenkonstitution Lumen Gentium erneut dargelegt u. fand auf diese Weise in den CIC/1983 u. den CCEO Eingang. Der theol. Leitsatz des c. 330 (vgl. c. 42 CCEO) beschreibt die Grundlage der K.: „Wie nach der Weisung des Herrn der…

Kardinaldiakon

(448 words)

Author(s): Markus Graulich
Kardinaldiakon - Katholisch Einem Kardinal der „diakonalen Klasse wird vom Papst … eine Diakonie in der Stadt Rom zugewiesen“ (c. 350 § 1), welche auf die spätestens im 3. Jh. (entspr. der zivilen Aufteilung der Urbe) eingerichteten Diakoniebezirke (Armenanstalten) m. zugehörigen Kirchen zurückgehen. Zunächst gab es sieben, später 14 solcher Diakonien, deren Vorsteher tatsächlich Diakone waren u. neben ihren administrativen u. sozialen Aufgaben Dienste in der Liturgie des röm. Bischofs übernahmen. …

Kurialstil

(274 words)

Author(s): Markus Graulich
Kurialstil - Historisch Der K. wird von c. 19 zu den Mitteln gezählt, die – außer im Strafrecht – zur Auffüllung einer Gesetzeslücke verwendet werden können. M. dem Begriff werden sowohl die iurisprudentia als auch die praxi Curiae Romanae umfasst (can. 20 sprach noch von „stylus et praxi“, während die Schemata des CIC bis 1982 den Ausdruck „iurisprudentia ecclesiastica, praesertim stylo et praxi Curiae Romanae“ verwenden). Der K. beinhaltet die inhaltliche u. formelle Vorgehensweise der römischen Kurie mere facti, d. h. jene Gewohnheiten u. Gepflogenheiten…

Kardinal

(1,028 words)

Author(s): Markus Graulich
Kardinal - Katholisch 1. Begriff: Der Titel K. leitet sich vom Adjektiv cardinalis ab, das urspr. auf die Kleriker angewandt wurde, die in einer bes. Beziehung zum Bischof (cardo, Haupt-, Dreh- Angelpunkt) stehen u. in sein Presbyterium inkardiniert sind. Er bez. weniger ein KA, als vielmehr die höchste kirchl. Würde. Bevor der Begriff gegen Ende des 10. Jh. zum verleihbaren Titel wird, findet er sich als terminus technicus in versch. Diözesen; später wird er auf die Diözese Rom beschränkt. 2. Ernennung: Wer zum K. kreiert werden soll, wird vom Papst frei ernannt. Er soll…

Grund, gerechter

(285 words)

Author(s): Markus Graulich
Grund, gerechter - Katholisch Der G. (iusta causa) rechtfertigt die Abweichung von einer Norm des allg. Rechts. Die Codices sehen den G. als Voraussetzung für eine Ausnahme von der allg. Regel, z. B. im Fall der Dispens (vgl. c. 90; c. 1536 CCEO). Der G. ist gekennzeichnet durch 1. Verhältnismäßigkeit zwischen dem Ziel der Norm bzw. dem von ihr geschützten Gut u. der Ausnahme, welche im Hinblick auf eine höhere Gerechtigkeit gemacht wird (iusta et proportionata causa); 2. Objektivität (die Voraussetzungen für eine Ausnahme müssen i. d…

Grund, kanonischer

(278 words)

Author(s): Markus Graulich
Grund, kanonischer - Katholisch Unter den Begriff des G. (causa canonica) fällt all das, was von Rechts wegen eine Handlung ge- od. verbietet. Ein G. kann öffentlich od. geheim sein, es handelt sich in jedem Fall um den G. für eine Rechtshandlung od. deren Unterlassung, der ausdrücklich vom Recht der Kirche vorgesehen wird u. dessen Vorliegen Voraussetzung dafür ist, dass ein gültiges u. erlaubtes Handeln zustande kommt. Zwar kommt der Begriff G. nur einmal ausdrücklich im CIC vor (vgl. c. 1030; der entspr. c. 755 CCEO verlangt stattdessen eine causa gravissima…

Korrekte Kanonistik

(661 words)

Author(s): Markus Graulich
Korrekte Kanonistik - Katholisch Die k. K. ist eine Zugehensweise zum Kirchenrecht, welche durch einen starken Positivismus u. ein voluntaristisches Verständnis des Gesetzes geprägt wird. Diese Richtung der Kirchenrechtsinterpretation (Interpretation, Auslegung) geht auf Hans Barion (1899-1973) zurück, der sie in engem Zusammenhang m. dem Denken des dt. Staatsrechtlers u. Rechtsphilosophen Carl Schmitt (1888-1985) entwickelte. Kennzeichen sind die strenge Wissenschaftlichkeit u. die Bindung an die kirchl. Autorität. Die Wissenschaftlichkeit verbind…

Papstwahl

(1,158 words)

Author(s): Markus Graulich
Papstwahl - Katholisch Die P. ist das ausschließliche Recht des Kardinalskollegiums (c. 349). Sie wird durch ein bes. Gesetz geregelt, dessen dz. gültige Fassung in der ApK Johannes Paul II. Universi Dominici Gregis vom 22.02.1996 vorliegt. Einzelne Bestimmungen dieser Konst. wurden von P. Benedikt XVI. geänd. 1. Geschichte: Die Wahl des Bischofs von Rom war zunächst Sache des Volkes u. des Klerus der Stadt Rom. Mit der steigenden Bedeutung des röm. Bischofssitzes im Laufe der Jhh. kam es aber immer mehr zur Einmischung von Seiten der rö…

Recht

(5,445 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Markus Graulich | Hendrik Munsonius | Anargyros Anapliotis | Admiel Kosman | Et al.
Recht - Staatlich 1. Eine allg. gültige u. anerkannte Definition des Begriffs R. gibt es nicht, denn das R. unterliegt gesch. Wandel u. sein Verständnis hängt von kulturellen, phil. u. politischen Prämissen ab. Mit dieser Einschränkung kann man R. umschreiben als die Gesamtheit der Normen für das menschliche Verhalten, die aufgrund eines regelhaften Verfahrens u. m. der Möglichkeit legitimen physischen Zwanges durchsetzbar sind. Gegenüber diesem Begriff des R. im objektiven Sinne bez. R. im subjekt…

Römische Rota

(873 words)

Author(s): Markus Graulich
Römische Rota - Katholisch Die R. R. ist das höchste Berufungsgericht der Kirche u. wird tätig, „um die Rechte der Kirche zu schützen, sorgt für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung und hilft durch die eigenen Urteile den untergeordneten Gerichten [Gerichte, kirchliche]“ (PastBon Art. 126 § 1). 1. Geschichte: In den ersten Jhh. der Kirchengeschichte werden die beim Papst anhängigen Rechtsstreitigkeiten im sog. Konsistorium entschieden, bis im 12. Jh. unter Innozenz III. die cappellani Papae als Auditores m. der Aufgabe der Rechtsprechu…

Papst

(1,068 words)

Author(s): Markus Graulich
Papst - Katholisch Der Art. des CIC, der sich ausdrücklich m. dem Amt des P. beschäftigt (cc. 331-335; vgl. cc. 42-47 CCEO) ist relativ kurz, aber äußerst inhaltsreich u. gibt den Rahmen ab für all das, was im CIC an den P. betr. Normen zu finden ist. Zunächst ist der P. Bischof von Rom, d. h. Erbe der m. dem röm. Bischofssitz verbundenen Tradition des Petrusamtes. Als solcher ist der P. dann „Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden“ (c. 331; vgl. c. 42 CCEO). Neben den im CIC enthaltenen Titeln des P. zählt der AnPont noch wei…

Nichtvollzugsverfahren

(1,205 words)

Author(s): Markus Graulich
Nichtvollzugsverfahren - Katholisch Das zu den bes. Arten kirchl. Prozesse gehörende N. dient der Feststellung der Tatsache, ob eine zwischen Getauften gültig geschlossene Ehe auf menschliche Weise (humano modo) – d. h. bewusst u. frei, o. Anwendung von Gewalt, als Ausdruck ehelicher Liebe u. grds. offen für Nachkommenschaft – geschlechtlich vollzogen wurde od. nicht (vgl. c. 1061 § 1) u. soll abwägen, ob ein gerechter Grund (Grund, gerechter) für die dem Papst vorbehaltene gnadenweise Auflösung dieser Ehe (Eheauflösung) besteht (vgl. c. 1142; c. 853 CCEO). Bis das Gegente…

Prälat

(978 words)

Author(s): Markus Graulich | Peter Unruh
Prälat - Katholisch Als P. bez. das Recht diejenigen, denen für den äußeren Bereich ordentliche Leitungsvollmacht zukommt. Insb. findet der Titel Verwendung für die Inhaber des Vorsteheramtes einer Territorialprälatur (c. 370) od. einer Personalprälatur (c. 295). Der P., welcher eine Gebietsprälatur leitet, wird i. d. R. zum Bischof geweiht (daher die Bez. als Vescovo-Prelato – Bf.-P.) u. hat im Hinblick auf den ihm anvertrauten Teil des Gottesvolkes die Rechte u. Pflichten, die einem Diözesanbischof in seiner Diözese zukommen. …

Rechtsanalogie

(785 words)

Author(s): Markus Graulich
Rechtsanalogie - Katholisch R. kann in einem zweifachen Sinn verstanden werden: Im uneigentlichen Sinn bez. R. die Anwendung von allg., sowohl für den staatl., als auch für den kirchl. Bereich geltenden Rechtsregeln od. -prinzipien zur Ausfüllung von Gesetzeslücken i. S. des c. 19 bzw. (im eingeschränkten Sinn) c. 1501 CCEO. Im eigentlichen Sinn bezieht sich die R. auf die Tatsache der analogen u. nicht univoken Verwendung des Begriffs Recht selbst: Wenn vom staatl., vom kirchl. u. vom intern. Recht die Rede ist, geht es immer um die verbindl…
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