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Your search for 'dc_creator:( "Markus Graulich" ) OR dc_contributor:( "Markus Graulich" )' returned 61 results. Modify search

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Camerlengo

(308 words)

Author(s): Markus Graulich
Camerlengo - Katholisch Der C. der Hl. Röm. Kirche ist der Kardinal an der Spitze der Apost. Kammer (Finanzbehörde des Apost. Stuhles). Nach den Bestimmungen der ApK PastBon (Art. 171) hat die Apost. Kammer u. damit der C. vorwiegend (praesertim) die Aufgaben zu erfüllen, die ihm durch die Gesetze für die Vakanz des Apost. Stuhles übertragen werden (vgl. AAS 80 [1988], 905). Diese in c. 359 erwähnte Gesetzgebung wurde durch Johannes Paul II. m. der ApK Universi Dominici Gregis vom 22.02.1996 (AAS 88 [1996], 305-343) erneuert. Dieser ApK zufolge ist es Aufgabe des C., den T…

Kardinalbischof

(397 words)

Author(s): Markus Graulich
Kardinalbischof - Katholisch Den Ehrentitel eines K. erhalten die Mitglieder des Kardinalskollegiums, „denen vom Papst der Titel einer suburbikarischen Kirche übertragen ist, sowie die in das Kardinalskollegium aufgenommenen orientalischen Patriarchen“ (c. 350 § 1), die „als Titel den eigenen Patriarchalsitz“ haben (c. 350 § 3). Zu den suburbikarischen Diözesen, deren Bischöfe schon früh enge Berater u. Mitarbeiter des Bf. von Rom waren, zählen Albano, Frascati, Ostia, Palestrina, Porto-Santa Rufina, Sabina-Poggio Mirteto u. Velletri S…

Ordensbischof

(822 words)

Author(s): Markus Graulich
Ordensbischof - Katholisch Ein O., d. h. ein in das Bischofsamt berufener Ordensangehöriger nimmt innerhalb seiner Gemeinschaft (Ordensgemeinschaft) eine Sonderstellung ein, die in den cc. 705-707 (vgl. c. 431 § 2-3 CCEO) näher umschrieben wird. Grds. gilt, dass der O. Mitglied seines Inst. bleibt, auch wenn seine Rechte u. Pflichten innerhalb des Inst. modifiziert werden. So ist er etwa nicht mehr im Gehorsam den Ordensoberen, sondern nur noch dem Papst unterstellt „und unterliegt nicht Verpflichtungen, von denen er selbst klu…

Acta Apostolicae Sedis

(216 words)

Author(s): Markus Graulich
Acta Apostolicae Sedis - Katholisch Die AAS sind das seit dem 01.01.1909 erscheinende Amtsblatt (commentarium officiale) des Apostolischen Stuhles, in dem neben den wichtigsten Verlautbarungen des P. (Enzyklika, Apostolische Konstitution, Apostolisches Schreiben, ausgewählte Ansprachen u. Botschaften usw.) auch die Akten der Dikasterien der Römischen Kurie von allg. Interesse, Bischofsernennungen u. weitere Personalia sowie eine Übersicht über die wichtigsten vom P. gewährten Audienzen veröff. werden. Gem. den Bestimmungen der ApK Pius X. Promulgandi vom 29.…

Würde

(312 words)

Author(s): Markus Graulich
Würde - Katholisch Der Begriff W. kommt im KR in sehr versch. Zusammenhängen vor u. kann daher nicht eindeutig definiert werden. Zunächst einmal ist von der in der Taufe begr. gleichen W. aller Christgläubigen die Rede (c. 208; vgl. c. 11 CCEO) (Gleichheit aller Gläubigen). Sodann von der W. der Person im allg., die das Recht auf freie Meinungsäußerung (Meinungsäußerungsfreiheit) in der Kirche begr. (c. 212 § 3; vgl. c. 15 § 3 CCEO) u. zu den Gegenständen der Predigt gehört (c. 768 § 2; vgl. c. 616 § 2 CCEO). Die W.…

Kongregationen, römische

(1,221 words)

Author(s): Markus Graulich
Kongregationen, römische - Katholisch K. ist der traditionelle Name der zentralen Dikasterien der römischen Kurie. Sie werden von einem Präfekten geleitet, dem ein Sekretär u. ein Untersekretär zur Seite stehen. Kardinäle u. Bischöfe aus aller Welt sind Mitglieder der K., deren alltägliche Arbeit unter der Leitung des Präfekten von einer entspr. Gruppe von Beamten geleistet wird. Sie haben stellvertretende, ausführende Vollmacht. 1. Geschichte der K.: Die Geschichte der röm. Kurie ist von einer im Laufe der Jhh. immer komplexer werdenden Organisationsstru…

Dissimulation

(317 words)

Author(s): Markus Graulich
Dissimulation - Katholisch D. ist ein dem kan. Recht eigenes Inst., das dazu dient, ein größeres Übel zu vermeiden. Bei Anwendung der D. verzichtet die zuständige Autorität darauf, Maßnahmen zu ergreifen u. toleriert eine gegen ein allg. Gesetz stehende Handlung, o. dabei das Gesetz zu ändern. Im Gegensatz zur Dispens erfolgt bei D. keine direkte Anerkennung des gegen das Gesetz gerichteten Verhaltens; es handelt sich um eine schweigende Dispens. Daher ist die D. eng m. der Toleranz verwandt, denn in beiden Fällen wird auf die Ahndung eines…

Kopulatheorie

(275 words)

Author(s): Markus Graulich
Kopulatheorie - Historisch Die Vertreter der K. waren der Meinung, die Sakramentalität der Ehe (Ehesakrament) als Zeichen für die Verbindung Chr. m. seiner Kirche käme nur durch den Vollzug der Ehe (Ehevollzug), durch den die Eheleute ein Fleisch werden, nicht aber durch den Ehekonsens zustande. Der Konsens allein begr. nicht die Ehe; diese kommt allein durch den Ehevollzug zustande u. wird dadurch unauflöslich (Unauflöslichkeit der Ehe). Um dem römischen Recht u. seiner Konsenstheorie nicht diametral zu widersprechen u. dadurch der Ehe von Maria u. Josef die …

Gesetzesänderung

(282 words)

Author(s): Markus Graulich
Gesetzesänderung - Katholisch Eine G. wird ab extrinseco, durch Intervention des Gesetzgebers vorgenommen. Sie kann ein Gesetz als Ganzes od. nur teilweise betreffen, ausdrücklich (expresse) od. stillschweigend (tacite) erfolgen. Für die ausdrückliche G. sind zwei Formen denkbar: sie wird expresse et explicite (nominatim et aperte) vorgenommen, wenn das zu ändernde Gesetz klar u. eindeutig erwähnt wird (vgl. MP Mitis Iudex: „decernimus ac statuimus Libri VII Codex Iuris Canonici, Partis III, Tituli I, Caput I De causis ad m…

Optionsrecht

(324 words)

Author(s): Markus Graulich
Optionsrecht - Katholisch Im CIC/1983 findet sich das O. im Zusammenhang m. den Regelungen, welche die Kardinäle betreffen. Es kann von ihnen in zweifacher Weise ausgeübt werden: Entspr. der ihnen im Kardinalskollegium zukommenden Rangfolge (servata prioritate ordinis et promotionis) können die Kardinalpriester durch eine „im Konsistorium vollzogene und vom Papst genehmigte Option“ zu einer anderen Titelkirche, die Kardinaldiakone zu einer anderen Diakonie wechseln (c. 350 § 5). Solche Wechsel per Option erfolgen i. d. R.…

Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten

(708 words)

Author(s): Markus Graulich
Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten - Katholisch Mit dem MP Recognitio Iuris Canonici Codice vom 02.01.1984 errichtete P. Johannes Paul II. die Päpstliche Kommission für die authentische Interpretation des CIC, aus der m. der ApK Pastor bonus der P. hervorging. Die Kompetenzen des P. werden dz. in den Art. 154-158 von PastBon geregelt. Erste Aufgabe des P. ist es, „die Gesetze der Kirche zu interpretieren“ (PastBon Art. 154). Diese Interpretation (Interpretation, Auslegung), die sich neben dem CIC auch auf den CCEO u. andere…

Titularbischof

(370 words)

Author(s): Markus Graulich
Titularbischof - Katholisch Das KR unterscheidet zwischen den Diözesanbischöfen, d. h. solchen, denen die Sorge für eine Diözese übertragen wird u. den T. (c. 376; vgl. cc. 178-179 CCEO). Ein T. ist ein Bischof, der auf den Titel einer untergegangenen Diözese geweiht wird, o. über diese Diözese eine Jurisdiktion zu erhalten. Dieses Rechtsinstitut geht nicht auf die Chorbischöfe zurück, sondern auf die Tatsache, dass seit dem Spätmittelalter immer wieder Bf. m. ihren Gde. aus den Bischofsstädten vertrieben u. später einem …

Zuständigkeitsbereich

(269 words)

Author(s): Markus Graulich
Zuständigkeitsbereich - Katholisch Der Z. legt den Rahmen fest, innerhalb dessen eine Vollmacht gültig u. erlaubt ausgeübt werden kann. Der Z. ist gemeint, wenn das KR von der Ausübung einer erhaltenen Vollmacht intra fines (limites, ambitum) suae competentiae spricht (vgl. etwa cc. 31 § 1, 34 § 1, 35, 85, 479 § 3, 838 § 4; cc. 82 § 1, 248, 657, 668 § 2, 1510, 1536 § 1 CCEO). Durch die Regelung des Z. wird sichergestellt, dass die Gläubigen iuxta normam iuris ihre Rechte in der Kirche ausüben können (vgl. c. 221 § 1; c. 24 CCEO). Der Z. kann territorial (für den Bereich der Diözese…

Reservatio in pectore

(303 words)

Author(s): Markus Graulich
Reservatio in pectore - Katholisch Die R. i. p. ist eine Sonderform der Kardinalskreierung. Sie liegt dann vor, wenn „der Papst jemanden zur Kardinalswürde erhoben und seine Kreierung verkündet, den Namen aber für sich behalten hat“ (c. 351 § 3), indem er statt dessen nur die R. i. p. bekannt gibt. Eine Vorform der R. i. p. findet sich bereits seit dem Pontifikat P. Martin V., der wahrscheinlich 1423 erstmals davon Gebrauch machte, indem er den Namen des Erwählten nur den im geheimen Konsistorium versammelten Kardinälen bekannt gab, nicht aber…

Dikasterium

(916 words)

Author(s): Markus Graulich
Dikasterium - Katholisch D. ist der allg. Begriff für die Behörden der Römischen Kurie, welche dem Papst bei der Ausübung seines Amtes im Dienst an der Universalkirche zur Seite stehen. Ihnen steht i. d. R. ein Präfekt od. Präsident vor, der m. Sekretär u. Untersekretär das D. leitet. Ferner hat jedes D. Mitglieder, Beamte u. Konsultoren. Entspr. der ApK PastBon (Art. 2) umfasst der Begriff D. das Staatssekretariat, die Kongr. (Kongregationen, römische), die Gerichte u. die Räte sowie die Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls. Neuerdings wird a…

Kollegialität

(787 words)

Author(s): Markus Graulich
Kollegialität - Katholisch K. beschreibt die Beziehungen innerhalb des Kollegiums der Bischöfe u. zwar sowohl hinsichtlich der Beziehung der Bf. untereinander, als auch zwischen den Bf. u. dem Papst, der zugl. Mitglied u. Haupt des Bischofskollegiums ist. Die Lehre von der K. wurde unter Rückgriff auf die Geschichte vom Vat II bes. in der Kirchenkonstitution Lumen Gentium erneut dargelegt u. fand auf diese Weise in den CIC/1983 u. den CCEO Eingang. Der theol. Leitsatz des c. 330 (vgl. c. 42 CCEO) beschreibt die Grundlage der K.: „Wie nach der Weisung des Herrn der…

Kardinaldiakon

(448 words)

Author(s): Markus Graulich
Kardinaldiakon - Katholisch Einem Kardinal der „diakonalen Klasse wird vom Papst … eine Diakonie in der Stadt Rom zugewiesen“ (c. 350 § 1), welche auf die spätestens im 3. Jh. (entspr. der zivilen Aufteilung der Urbe) eingerichteten Diakoniebezirke (Armenanstalten) m. zugehörigen Kirchen zurückgehen. Zunächst gab es sieben, später 14 solcher Diakonien, deren Vorsteher tatsächlich Diakone waren u. neben ihren administrativen u. sozialen Aufgaben Dienste in der Liturgie des röm. Bischofs übernahmen. …

Befangenheit

(729 words)

Author(s): Markus Graulich
Befangenheit - Katholisch Aufgabe des Richters ist es, gerecht zu urteilen (iuste iudicare) u. im Prozess keine der Parteien zu bevorzugen. Dem Grundatz kirchl. Rspr. folgend (Nemo iudex in propria causa) zählt das kan. Prozessrecht im Kap. über die Aufgaben der Richter u. des Gerichtspersonals in c. 1448 (c. 1106 CCEO; vgl. Instr. DC, Art. 67) die B. als einen Grund auf, der dem erkennenden Richter, dem Kirchenanwalt, dem Bandverteidiger (Ehebandverteidiger u. Weihebandverteidiger), dem beratenden…

Rekurs

(723 words)

Author(s): Markus Graulich
Rekurs - Katholisch Der R., d. h. eine Beschwerde gegen die Entscheidung eines Gerichtes, eines Oberen od. der Verwaltung ist eine vom Recht der Kirche zugelassene Form der Verteidigung der subjektiven Rechte der Gläubigen. Das Rekursrecht wird im CIC u. im CCEO im Hinblick auf seine Anwendbarkeit u. auf die Vorgehensweise behandelt. Als mögliche Vorgehensweise werden dabei geregelt die Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil (cc. 1619-1627; vgl. cc. 1302-1308 CCEO), der gerichtliche R., d. h. die Berufung in den vom Recht vorgesehen Fällen (Beru…

Kurialstil

(274 words)

Author(s): Markus Graulich
Kurialstil - Historisch Der K. wird von c. 19 zu den Mitteln gezählt, die – außer im Strafrecht – zur Auffüllung einer Gesetzeslücke verwendet werden können. M. dem Begriff werden sowohl die iurisprudentia als auch die praxi Curiae Romanae umfasst (can. 20 sprach noch von „stylus et praxi“, während die Schemata des CIC bis 1982 den Ausdruck „iurisprudentia ecclesiastica, praesertim stylo et praxi Curiae Romanae“ verwenden). Der K. beinhaltet die inhaltliche u. formelle Vorgehensweise der römischen Kurie mere facti, d. h. jene Gewohnheiten u. Gepflogenheiten…
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