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Your search for 'dc_creator:( "Markus Graulich" ) OR dc_contributor:( "Markus Graulich" )' returned 61 results. Modify search

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Lateranverträge

(788 words)

Author(s): Markus Graulich
Lateranverträge - Historisch Die L. sind ein Vertragswerk zwischen dem Hl. Stuhl (Apostolischer Stuhl) u. Italien (Italien, Staat und Religion), das am 11.02.1929 unterschrieben wurde u. aus einem Traktat m. vier Anhängen sowie einem Konk. (Konkordat, Kirchenvertrag) besteht. In Italien trat es am 07.05.1929 m. dem Gesetz n. 810 in Kraft; die Ratifizierung erfolgte am 07.06.1929. In den L. wird die seit 1870 virulente röm. Frage gelöst: Wie kann Rom gleichzeitig Hauptstadt Italiens u. Sitz des Papstes sein u. die Unabhängigkeit des Hl. Stuhls als s…

Kardinal

(1,028 words)

Author(s): Markus Graulich
Kardinal - Katholisch 1. Begriff: Der Titel K. leitet sich vom Adjektiv cardinalis ab, das urspr. auf die Kleriker angewandt wurde, die in einer bes. Beziehung zum Bischof (cardo, Haupt-, Dreh- Angelpunkt) stehen u. in sein Presbyterium inkardiniert sind. Er bez. weniger ein KA, als vielmehr die höchste kirchl. Würde. Bevor der Begriff gegen Ende des 10. Jh. zum verleihbaren Titel wird, findet er sich als terminus technicus in versch. Diözesen; später wird er auf die Diözese Rom beschränkt. 2. Ernennung: Wer zum K. kreiert werden soll, wird vom Papst frei ernannt. Er soll…

Grund, gerechter

(285 words)

Author(s): Markus Graulich
Grund, gerechter - Katholisch Der G. (iusta causa) rechtfertigt die Abweichung von einer Norm des allg. Rechts. Die Codices sehen den G. als Voraussetzung für eine Ausnahme von der allg. Regel, z. B. im Fall der Dispens (vgl. c. 90; c. 1536 CCEO). Der G. ist gekennzeichnet durch 1. Verhältnismäßigkeit zwischen dem Ziel der Norm bzw. dem von ihr geschützten Gut u. der Ausnahme, welche im Hinblick auf eine höhere Gerechtigkeit gemacht wird (iusta et proportionata causa); 2. Objektivität (die Voraussetzungen für eine Ausnahme müssen i. d…

Grund, kanonischer

(278 words)

Author(s): Markus Graulich
Grund, kanonischer - Katholisch Unter den Begriff des G. (causa canonica) fällt all das, was von Rechts wegen eine Handlung ge- od. verbietet. Ein G. kann öffentlich od. geheim sein, es handelt sich in jedem Fall um den G. für eine Rechtshandlung od. deren Unterlassung, der ausdrücklich vom Recht der Kirche vorgesehen wird u. dessen Vorliegen Voraussetzung dafür ist, dass ein gültiges u. erlaubtes Handeln zustande kommt. Zwar kommt der Begriff G. nur einmal ausdrücklich im CIC vor (vgl. c. 1030; der entspr. c. 755 CCEO verlangt stattdessen eine causa gravissima…

Zuständigkeit

(937 words)

Author(s): Markus Graulich
Zuständigkeit - Katholisch Im KR umschreibt der Begriff Z. einerseits das Recht einer m. entspr. Vollmachten ausgestatteten Person od. Institution, in bestimmten Fällen von Amts u. von Rechts wegen od. auf einen entspr. begr. Antrag hin tätig zu werden; andererseits geht m. der Z. auch eine Pflicht zum tätig werden einher, wenn dieses Handeln rechtmäßig erbeten wird. Wer zuständig ist, handelt gültig (Gültigkeit) u. erlaubt (Erlaubtheit). 1. Allg. Z.: Außerhalb des Prozessrechtes sprechen CIC u. CCEO allg. von der zuständigen Autorität, vom zuständigen Ordinar…

Korrekte Kanonistik

(661 words)

Author(s): Markus Graulich
Korrekte Kanonistik - Katholisch Die k. K. ist eine Zugehensweise zum Kirchenrecht, welche durch einen starken Positivismus u. ein voluntaristisches Verständnis des Gesetzes geprägt wird. Diese Richtung der Kirchenrechtsinterpretation (Interpretation, Auslegung) geht auf Hans Barion (1899-1973) zurück, der sie in engem Zusammenhang m. dem Denken des dt. Staatsrechtlers u. Rechtsphilosophen Carl Schmitt (1888-1985) entwickelte. Kennzeichen sind die strenge Wissenschaftlichkeit u. die Bindung an die kirchl. Autorität. Die Wissenschaftlichkeit verbind…

Päpstliches Haus

(316 words)

Author(s): Markus Graulich
Päpstliches Haus - Katholisch Die Bez. P. H. löste nach den Reformen Paul VI. die Bez. Päpstlicher Hof ab. Mit der Reform wurden alle Ämter u. Funktionen abgeschafft, denen nur noch eine zeremonielle od. Ehrenfunktion zukam. Außerdem sind die Ämter im P. H. nun nicht mehr vererbbar. Das P. H. (Pontificalis Domus; Casa Pontificia) setzt sich aus der Päpstlichen Familie u. der Cappella Papale zusammen. Zu ihm gehören Kleriker u. Laien. Das P. H. ist eine der Einrichtungen der Römischen Kurie, aber kein Dikasterium. Die Leitung des P. H. obliegt einem Präfekten. Er „kümmert sich …

Patrimonium

(354 words)

Author(s): Markus Graulich
Patrimonium - Katholisch Der Begriff P. findet im KR eine unterschiedliche Anwendung. Er kann im Hinblick auf geistige u. geistl. Gegebenheiten od. im Bezug auf das Vermögen (Vermögensrecht, kirchliches) verwandt werden. Auf geistl.-geistige Gegebenheiten bezieht sich P. zunächst in c. 251 (vgl. c. 349 § 1 CCEO), wo vom „patrimonio philosophico perenniter valido“ die Rede ist. Ähnlich wird der Begriff im Zusammenhang m. den Ordensgemeinschaften verwandt, wo vom P. des Inst. die Rede ist, zu dem der Stifterwille, die von der …

Konsistorium

(1,395 words)

Author(s): Markus Graulich | Peter Unruh
Konsistorium - Katholisch Als K. wird die Versammlung der Kardinäle m. dem Papst zur Beratung wichtiger Angelegenheiten der Kirche bez. 1. Geschichte: Seit den Kard. das Vorrecht der Papstwahl zukommt, steigert sich auch der Einfluss, den sie tatsächlich bei der Leitung der Kirche ausüben. Sie werden zu den engsten Beratern u. Mitarbeitern der P. u. übernehmen in den K., die wohl ab dem Pontifikat Urban II. regelmäßig stattfinden, schrittweise die Rolle, die urspr. der röm. Synode zukam. Ihre Bedeutung u. ihr Einfl…

Bewegung, kirchliche

(1,880 words)

Author(s): Markus Graulich | Christoph Joest
Bewegung, kirchliche - Katholisch Die B. sind charismatische Aufbrüche in der Kirche, an deren Ursprung die Gestalt eines Gründers steht, dem es gelingt, andere an seiner geistl. Erfahrung zu beteiligen. Daraus entsteht eine Gruppe, welche m. der Zeit größer wird, u. in der Christgläubige (überwiegend, aber nicht nur Laien) m. unterschiedlichen Graden der Zugehörigkeit gemeinsam einen Glaubens- u. Zeugnisweg gehen, um durch das der B. eigene Charisma am Apostolat der Kirche mitzuwirken u. damit der Sendung der Kirche zu dienen. Die charismatische Ursprungsgestalt u. der der…

Kongregation für die orientalischen Kirchen

(884 words)

Author(s): Markus Graulich | Lorenzo Lorusso
Kongregation für die orientalischen Kirchen - Katholisch 1. Geschichte der K.: Der erste Vorläufer der heutigen K. ist die Kongr. De rebus Graecorum, die 1573 durch P. Gregor XIII. errichtet wurde, aber nur wenige J. Bestand hatte. Die Beziehungen zu den Orient. Kirchen in Einheit m. Rom wurden anschließend von der Kongr. De propaganda fide geregelt, innerhalb derer zwei eigene Abt. für die Orientalen errichtet wurden. M. der ApK Romani Pontificis vom 06.01.1862 errichtete P. Pius IX. die Kongr. De propaganda fide pro negotiis ritus orientalis, welche bis 1…

Prälat

(978 words)

Author(s): Markus Graulich | Peter Unruh
Prälat - Katholisch Als P. bez. das Recht diejenigen, denen für den äußeren Bereich ordentliche Leitungsvollmacht zukommt. Insb. findet der Titel Verwendung für die Inhaber des Vorsteheramtes einer Territorialprälatur (c. 370) od. einer Personalprälatur (c. 295). Der P., welcher eine Gebietsprälatur leitet, wird i. d. R. zum Bischof geweiht (daher die Bez. als Vescovo-Prelato – Bf.-P.) u. hat im Hinblick auf den ihm anvertrauten Teil des Gottesvolkes die Rechte u. Pflichten, die einem Diözesanbischof in seiner Diözese zukommen. …

Generalklausel

(1,179 words)

Author(s): Lisa Kanzler | Markus Graulich
Generalklausel - Staatlich 1. Allg.: Zunächst ist unter einer G. eine bes. allg. formulierte Norm zu verstehen. Durch diese Art der Formulierung versucht der Gesetzgeber Sachverhalte zu erfassen, die sich jeglichen (bisher) bekannten u. erdachten Fallkonstellationen entziehen, aber dennoch einer rechtlichen Würdigung bedürfen. Daher sind G. durch einen weiten Anwendungsbereich u. einen gewissen Grad von Unbestimmtheit gekennzeichnet. Abzugrenzen ist eine G. von folgenden Begriffen: Unbestimmte Rech…

Wahl

(2,098 words)

Author(s): Markus Graulich | Burkhard Guntau
Wahl - Katholisch Die W. stellt im kan. Recht eine Form der freien Übertragung eines KA dar, indem durch kollegiale Willensbildung von Seiten einer dazu berechtigten Personenmehrheit (Wahlkörper) eine für dieses Amt geeignete Person benannt wird u. auf diese Weise eine rechtswirksame Mitwirkung an der Besetzung von Kirchenämtern erfolgt. Darüber hinaus werden durch W. auch geeignete Personen für Aufgaben ermittelt, die kein KA darstellen (Wahl von Delegierten, von Mitgliedern in Beratungsgremien usw.). Die im CIC enthaltenen Vorschriften über W. haben subsidiären Ch…

Schlüsselgewalt

(1,147 words)

Author(s): Markus Graulich | Notger Slenczka
Schlüsselgewalt - Katholisch Die S. (potestas clavis, auch potestas ligandi et solvendi) ist ein heute wenig verwendetes Synonym für die Vollmacht der Leitung in der Kirche. Die Rede von der S. hat ihren Ursprung in der Übergabe der Schlüssel des Himmelreiches an Petrus u. seine Nachfolger (vgl. Mt 16, 19) u. die damit verbundene Vollmacht, zu binden u. zu lösen. Während der CIC den Begriff S. im Zusammenhang m. der Nachlassung der Sünden im Bußsakrament (Beichte) verwendet (per claves Ecclesiae remissa; c. 988 § 1; im CCEO gibt es keine Paralellnorm), w…

Zustimmungsrecht

(906 words)

Author(s): Markus Graulich | Heinrich de Wall
Zustimmungsrecht - Katholisch Z. ist eine Form des Beispruchsrechts Dritter, d. h. die vom Recht (dem allg. Recht, den Statuten, Satzungen, Konstitutionen usw.) bestimmten Gremien, Organen od. Einzelpersonen übertragene Befugnis, durch Zustimmung od. Rat an bestimmten Entscheidungen eines Oberen (Ordinarius, Prälat i. S. des c. 295, Obere kan. Lebensverbände u. deren Stellvertreter [Ordensoberer], Vorsteher von Kollegialorganen, Vorsitzende kirchlicher Vereine u. Ähnliches) mitzuwirken. Durch das Z…

Rechtstheologie

(4,440 words)

Author(s): Markus Graulich | Martin Honecker | Eva Synek | Mohammed Nekroumi
Rechtstheologie - Katholisch Allg.: Recht ist – sowohl im Sinn des subjektiven, als auch im Sinn des objektiven Rechts – eine anthropologische Kategorie: einerseits hat der Mensch als Individuum seine unveräußerlichen Rechte; andererseits dient das Recht als Regelungsinstrument dazu, die Ordnung der Sozialbeziehungen unter den Menschen herzustellen, sie nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit zu organisieren u. die Rechte der Einzelnen zum Ausgleich zu bringen, um ein friedliches, auf das Gemeinwohl…

Familienrecht

(3,157 words)

Author(s): Johanna Wolff | Markus Graulich | Vladislav Slepoy | Verena Kühnel
Familienrecht - Staatlich 1. a) Das staatl. F. im engeren Sinne erfasst die privatrechtlichen, im 4. Buch des BGB normierten Bereiche des Eherechts, des Rechts der Verwandtschaft, insb. des Kindschaftsrechts, sowie des Vormundschafts-, Betreuungs- u. Pflegschaftsrechts. Es besteht in der Gesamtheit der Rechtsnormen, die die personen- u. vermögensrechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie regeln. Eine enge Verbindung weist das F. zu dem im 5. Buch des BGB geregelten Erbrecht auf, das in weiten Teilen an familienrechtliche Regelungen anknüpft. b) Neuerdings gewinnt …

Recht

(5,445 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Markus Graulich | Hendrik Munsonius | Anargyros Anapliotis | Admiel Kosman | Et al.
Recht - Staatlich 1. Eine allg. gültige u. anerkannte Definition des Begriffs R. gibt es nicht, denn das R. unterliegt gesch. Wandel u. sein Verständnis hängt von kulturellen, phil. u. politischen Prämissen ab. Mit dieser Einschränkung kann man R. umschreiben als die Gesamtheit der Normen für das menschliche Verhalten, die aufgrund eines regelhaften Verfahrens u. m. der Möglichkeit legitimen physischen Zwanges durchsetzbar sind. Gegenüber diesem Begriff des R. im objektiven Sinne bez. R. im subjekt…

Gewissen

(4,141 words)

Author(s): Markus Graulich | Wolf Reinhard Wrege | Konstantin Mallat | Alexander Dubrau | Harry Harun Behr
Gewissen - Katholisch 1. Begriff: „Das Gewissen ist die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist“ (GS 16). Daher kann das G. nicht m. dem Selbstbewusstsein des Menschen gleichgesetzt werden. Das G. ist Berührung m. der Wahrheit von Gott her, Mitwissen um diese Wahrheit. Ihm eignet eine responsorische Struktur, insofern im G. der Anruf Gottes an den Menschen vernommen u. beantwortet wird. Als hermeneutischer Or…
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