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Liechtenstein, Staat und Religion
(774 words)
Liechtenstein, Staat und Religion - Staatlich 1. Staatsform u. Statistik: Im J. 1699 erwarb Fürst Johann Adam die Herrschaft Schellenberg u. 1712 die Grafschaft Vaduz. Am 23.01.1719 vereinigte ein Diplom Kaiser Karls VI. die Grafschaft Vaduz u. die Herrschaft Schellenberg u. erhob das Gebiet zu einem Reichsfürstentum m. dem Namen L. Nach den Koalitionskriegen nahm Napoleon 1806 das Land in den Rheinbund auf. Dadurch wurde L. unabhängig u. blieb es bis zur Gegenwart. Beim Wiener Kongress wurde die Unab…
Wohnsitzlose
(281 words)
Wohnsitzlose - Katholisch W. (vagus) ist, wer nirgends einen Wohnsitz od. Nebenwohnsitz hat (c. 100; c. 911 CCEO). Nicht in diesem Sinn wird vagus verwendet in c. 265. Es handelt sich, wie die Norm selbst erläutert, um einen clericus acephalus, d. h. um einen Kleriker o. Inkardinations-Ordinarius (Inkardination). Der Begriff W. ermöglicht eine sachgerechte Zuordnung der kirchenverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten für den damit umschriebenen Personenkreis. I. d. R. besteht die Zuständigkeit für W.…
Wohnsitz
(4,331 words)
Wohnsitz - Staatlich Der W. ist der räumliche Lebensmittelpunkt natürlicher Personen u. verfassungsrechtlich durch die allg. Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG sowie durch die Freizügigkeit in Art. 11 GG geschützt. Anders als der bloße Wohnort od. der gewöhnliche bzw. dauernde Aufenthalt setzt der W. i. d. R. einen rechtsgeschäftlichen Willensakt zur Begründung voraus. Hinsichtlich des rechtlichen Begriffs wird zwischen dem gewillkürten W. u. dem gesetzlichen W. unterschieden, wobei ersterer gerade durch die Ausübung des Willens zur Wohnsitzb…