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Your search for 'dc_creator:( "Martin Löhnig" ) OR dc_contributor:( "Martin Löhnig" )' returned 7 results. Modify search

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Eheaufhebung

(290 words)

Author(s): Martin Löhnig
Eheaufhebung - Staatlich Eine Ehe kann auf Antrag durch familiengerichtlichen Beschl. m. Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden (§ 1313 BGB), wenn einer der in § 1314 BGB aufgezählten Aufhebungsgründe vorliegt. Die Aufhebungsfolgen bestimmen sich grds. nach den Vorschriften über die Ehescheidung, allerdings i. d. R. nur zugunsten des Ehegatten, der den Aufhebungsgrund nicht verursacht hat u. nicht kannte (§ 1318 BGB). Die E. ist 1998 an die Stelle der rückwirkenden Ehenichtigkeit getreten. Die E. kommt in Betracht, wenn die Ehe unter Verstoß gegen die Eheverb…

Ehescheidung

(1,380 words)

Author(s): Martin Löhnig | Stefan Rambacher
Ehescheidung - Staatlich Eine Ehe kann auf Antrag eines od. beider Ehegatten in einem bes. Gerichtsverfahren (§§ 133 ff. FamFG) geschieden werden. Durch rechtskräftigen familiengerichtlichen Beschl. – eine Privatscheidung sieht das geltende Recht bislang nicht vor – wird das staatl. Eheband zwischen den Ehegatten m. Wirkung für die Zukunft gelöst (§ 1564 S. 2 BGB) u. es treten die Scheidungsfolgen ein. Etwa 40 % aller Ehen werden durch E. aufgelöst. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 S. 1 BGB). Das Scheitern der Ehe ist…

Ehevertrag

(2,554 words)

Author(s): Martin Löhnig | Johannes Klösges | Martin Herzog
Ehevertrag - Staatlich Durch einen E. (§ 1408 BGB) können Ehegatten auf Vermögensebene Abweichungen von den gesetzlichen Regeln vereinbaren; der E. bedarf der notariellen Form (§ 1410 BGB). Regelmäßig enthält ein E. auf Grundlage der in seiner Präambel niedergelegten Vorstellungen der Ehegatten über ihr eheliches Leben drei Regelungsbereiche. Die Ehegatten können den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB) modifizieren, indem sie Vermögensgegenstände aus dem bei Ehescheidung durchgeführten Zuge…

Ehenichtigkeit

(542 words)

Author(s): Martin Löhnig | Günter Assenmacher
Ehenichtigkeit - Staatlich Die E. ist im dt. Eherecht durch die Eherechtsreform (1998) zugunsten einer Aufhebung der Ehe für die Zukunft (Eheaufhebung) abgeschafft worden. Auch beim Vorliegen von Mängeln, die unmittelbar den Ehekonsens betreffen (Willensmängel, Fehlen der Geschäftsfähigkeit), hält es der Gesetzgeber für unangemessen, die gelebte Ehe der Beteiligten (von denen mind. einer i. d. R. auch der eigenen Überzeugung nach verheiratet war) von Rechts wegen als niemals existent zu qualifizieren. Allerdings kennt das dt. Recht weiterhin die gesetzlich nicht …

Eheschließung

(3,128 words)

Author(s): Martin Löhnig | Jürgen Olschewski | Christian Witt | Thomas Németh | Rudolf Prokschi | Et al.
Eheschließung - Staatlich Die bürgerlich-rechtliche Ehe lässt sich gleichermaßen als Institution wie als Vertrag begreifen (Ehevertrag). Sie ist – trotz Ehescheidungsmöglichkeit – die auf Lebenszeit angelegte umfassende Lebens- u. Verantwortungsgemeinschaft zwischen zwei Personen versch. od. – dies gilt seit 2017 – gleichen Geschlechts (§ 1353 Abs. 1 BGB), bei deren einvernehmlicher Ausgestaltung weitreichende Freiheit besteht (Lebensgemeinschaft, eheliche). Zur E. ist die gleichzeitige Anwesenheit der Verlobten vor einem Standesbeamten erforder…

Ehebruch

(1,708 words)

Author(s): Martin Löhnig | Stefan Killermann | Rudolf Prokschi | Walter Homolka | Martin Herzog
Ehebruch - Staatlich E. stellt eine Verletzung der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB) dar. Der jeweils andere Ehegatte kann infolgedessen vor dem Familiengericht Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft beantragen (§ 1353 Abs. 2 BGB). Ein entspr. familiengerichtlicher Beschl. ist jedoch gegen den untreuen Ehegatten nicht vollstreckbar (§ 120 Abs. 3 FamFG). Seit Einf. der Zerrüttungsscheidung (Ehescheidung) i. J. 1977 spielt E. als Scheidungsgrund keine Rolle mehr. Allerdings kann die Verletzung der ehelichen …

Adoption

(873 words)

Author(s): Martin Löhnig | Beatrix Laukemper-Isermann | Vladislav Slepoy
Adoption - Staatlich A. bez. die Fiktion eines Eltern-Kind-Verhältnisses durch familiengerichtlichen Beschl. (§ 1752 BGB) als kindeswohlorientierte (vgl. § 1741 Abs. 1 BGB) staatl. Maßnahme zugunsten fürsorgebedürftiger Kinder. Dementsprechend steht die A. Minderjähriger im Vordergrund (§§ 1741 ff. BGB), während die A. Volljähriger nur bei sittlicher Rechtfertigung wegen eines bereits bestehenden Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen den Beteiligten in Betracht kommt (§ 1767 BGB). Hauptanwendungsfälle sind die A. von Stiefkindern, Verwandten u. Volljährigen. D…