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Your search for 'dc_creator:( "Michael Droege" ) OR dc_contributor:( "Michael Droege" )' returned 8 results. Modify search
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Rechtsschutzgewährung
(1,108 words)
Rechtsschutzgewährung - Staatlich Der Staat nimmt aus eigenem Recht die Jurisdiktion über alle seiner Hoheit unterliegenden Rechtssubjekte in Anspruch. Die Innehabung der Justizhoheit befähigt die staatl. Gewalt dazu, im Inneren das Recht durchzusetzen, den Rechtsfrieden u. die Rechtssicherheit der Allgemeinheit sowie der einzelnen Inhaber subjektiver Rechte zu gewährleisten u. die eigenmächtige Durchsetzung individueller Ansprüche zu verhindern; die Justizhoheit korrespondiert in dieser Hinsicht m…
Steuer- und Abgabenrecht, Religionsgemeinschaften
(1,439 words)
Steuer- und Abgabenrecht, Religionsgemeinschaften - Staatlich 1. In der Förderung der Kirchen u. anderen Religionsgemeinschaften m. den Instrumenten des Abgabenrechts erweist sich der Steuerstaat als offen gegenüber den religionsverfassungsrechtlichen Determinanten der auch öff. Rolle von Religion u. Religionsgemeinschaften. Das staatl. S.- u. A. fördert Religion u. Religionsgemeinschaften, indem es ihnen das Recht der Abgabenerhebung verleiht u. indem es Abgabenbefreiungen einräumt. Hierbei nimmt die…
Sonntag
(2,349 words)
Sonntag - Staatlich Durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV („Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“) wird der Schutz der S. als gesellschaftliches Ordnungsprinzip verfassungsrechtlich gewährleistet. Die Norm enthält als institutionelle Garantie objektives Verfassungsrecht u. ist ein wesentliches Element der Kulturstaatlichkeit. Der S. ist im Grundgesetz ausdrücklich benannt u. insofern i. S. einer Stat…
Stolgebühren
(537 words)
Stolgebühren - Katholisch S. (oblationes) sind Gaben, die von den Gläubigen anlässlich der Spendung von Sakramenten (Sakramentenspendung) od. Sakramentalien, v. a. Taufe, Trauung od. Beerdigung (Bestattung), gem. einer partikularen kirchl. Gebührenordnung zu reichen sind. Die Messstipendien (cc. 945-958) gehören nicht zu den eigentlichen S., sind ihnen aber ähnlich. Die Bez. der S. leitet sich davon ab, dass der Kleriker bei der entspr. Feier die Stola anlegt. Sie sind nicht als Bezahlung für eine …
Subsidiaritätsprinzip
(3,400 words)
Subsidiaritätsprinzip - Staatlich 1. Grundlagen: Der Begriff der Subsidiarität bez. ein rechtstechnisches Prinzip zur Lösung von Normgeltungskonflikten u. ein umgreifendes Prinzip der Aufgabenallokation in Mehrebenensystemen. Subsidiarität beschreibt dabei ein Vorrangverhältnis der jeweils kleineren Einheit im Verhältnis des Einzelnen u. gesellschaftlicher Gruppen zu staatl. Einheiten u. Organisationen und im Verhältnis dieser untereinander. Die Auseinandersetzung um Rang u. verfassungsrechtliche D…
Vermögensverwaltung
(2,201 words)
Vermögensverwaltung - Katholisch 1. Geschichte: Seit der Konstantinischen Wende (313) konnte die Kirche überall in Europa v. a. im MA große Vermögenswerte als Grundlage ihres pastoralen, caritativen u. kulturellen Wirkens erwerben. Insb. die Einbindung in das weltliche Herrschaftssystem u. die Ausbildung der Stiftung als wichtiger Grundlage der Kirchenfinanzierung ließen umfangreiches kirchl. Vermögen entstehen. Daher suchten weltliche Herrschaftsträger, verstärkt seit der Ausbildung des frühmodern…
Vermögensrecht, kirchliches
(2,639 words)
Vermögensrecht, kirchliches - Katholisch 1. Begriff u. Quellen: Das V. als Regulativ der Vermögensgestion der kirchl. jur. Personen (Juristische Person, kirchliche), näherhin des Erwerbes, der Verwaltung einschließlich der Aufsicht, der Vertretung, der rechtsgeschäftlichen Dispositionen sowie der Behandlung der frommen, d. h. aus religiösen Motiven getroffenen Willensverfügungen der Gläubigen (piae voluntates, insb. Stiftungen) beruht auf dem der Kirche eingestifteten Recht, unabhängig von jeder wel…
Veräußerungsverbot
(1,336 words)
Veräußerungsverbot - Katholisch 1. Hist.: Das grds. V. kirchl. Vermögens (Kirchenvermögen) ist ältesten Ursprungs u. war darin begr., dass die der Kirche zugewendeten Vermögenswerte als Gott übereignet u. folglich als der Verfügungsmacht der Kirche entzogen angesehen wurden. Gratian nimmt mehrere diesbezügliche Festlegungen von Synoden u. päpstlichen Dokumenten des ersten Jahrtausends in sein Dekr. (Decretum Gratiani) auf (C 10, q. 2 u. C 12 q. 2 passim). Demnach steht der Kirche nur die Befugnis z…
