Search
Your search for 'dc_creator:( "Michael Germann" ) OR dc_contributor:( "Michael Germann" )' returned 10 results. Modify search
Sort Results by Relevance | Newest titles first | Oldest titles first
Positivismus
(2,373 words)
Positivismus - Katholisch Obwohl der P. als wissenschaftstheoretischer Ansatz, der eine Beschränkung auf empirisch Erfahrbares postuliert, in einem prinzipiellen Gegensatz zu den theol. Begründungen steht, hat er in Form des Rechtspositivismus durchaus bemerkenswerten Einfluss auf das kath. Kirchenrecht ausgeübt. Dies gilt insb. für den in den letzten Jahrzehnten des 19. Jh. aufblühenden Gesetzespositivismus, obwohl dessen Ursprung im Vertrauen in den demokratischen Gesetzgeber zu sehen ist u. in d…
Rechtskraft
(593 words)
Rechtskraft - Katholisch Für den dt. Begriff R. kennt die lat. Rechtssprache zwei Worte. Im weiteren Sinne bedeutet R. (vis iuridica / iuris / legis) allg. die Rechtsgeltung (Geltung), z. B. von Rechtsnormen. Unter R. im engeren Sinn wird im Prozessrecht die Verbindlichkeit des Urteils (res iudicata) verstanden (vgl. cc. 1641-1644; cc. 1322-1325 CCEO). Die Voraussetzungen der R. listet c. 1641 auf (zwei gleichlautende Urt.; Verstreichen der Berufungsfrist; Erlöschen der Rechtshängigkeit; Berufungsverzicht; Endurteil o. Berufun…
Rechtsmittel
(1,425 words)
Rechtsmittel - Katholisch 1. Begriff u. Funktion: Da auch richterliche Urteile od. Verwaltungsentscheidungen fehlerhaft sein können, bedarf es zur Sicherung des Grundrechts auf Rechtsschutz nach c. 221 § 1 bestimmter Mittel, um gegen solche Entscheidungen vorzugehen. Im weiten Sinne sind dies Rechtsbehelfe, worunter jedes formelle od. formlose Gesuch verstanden wird, das in einem rechtlich geordneten Verfahren gegen gerichtliche od. behördliche Entscheidungen vorgebracht werden kann. Das R., als Re…
Pfründe
(961 words)
Pfründe - Katholisch Beginnend noch im frühen MA entwickelten sich die P. od. Benefizien als Grundlage der Klerikeralimentation u. bildeten neben der Kirchenstiftung die wichtigste Erscheinungsform kirchl. Stiftungen. Daneben entwickelten sich P. für nichtgeistliche Kirchendiener (bspw. Schulmeister-P.). Durch die Reformation tiefgreifend überformt, für die Geistlichenbesoldung aber beibehalten, lieferten sie in kath. Gebieten unverändert, wenn auch oft ergänzt durch Instrumente, die die Unterschie…
Religionsfreiheit
(4,684 words)
Religionsfreiheit - Staatlich Die R. ist ein zumindest im westlichen Kulturkreis heute im Prinzip unbestrittenes Menschenrecht. Sie ist intern. proklamiert durch Art. 18 der Allg. Erkl. der Menschenrechte vom 10.12.1948 u. verbürgt durch Art. 18 des IPbpR vom 19.12.1966 sowie Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950. In Deutschland schützen Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG die Freiheit des Glaubens (Glaubensfreiheit), des Gewissens (Gewissensfreiheit), des religiösen u. weltanschaulichen Bekenntnisses u. der Religionsausübung …
Naturrecht
(4,921 words)
Naturrecht - Staatlich Das natürliche Staatsrecht, also die Lehre von den naturrechtlich vorgegebenen Grundsätzen od. Prinzipien staatl. Machtausübung, entstand als ein eigenständiges Teilgebiet des N. gegen Ende des 17. Jh., u. zwar unter dem Begriff ius publicum universale od. – in dt. Übers. – Allg. Staatsrecht. Dementsprechend definiert Zedlers Universallexikon i. J. 1744: „Staats-Recht (allgemeines) Jus Publicum universale, heißt insgemein diejenige Art der Rechtsgelehrsamkeit, welche zeiget, …
Richter
(2,160 words)
Richter - Katholisch Oberster R. in der Kirche ist der Papst. Jeder Gläubige hat das Recht, ihm eine Sache vorzulegen (c. 1417). Dem P. allein vorbehalten sind Streitsachen, die geistl. u. damit verbundene Angelegenheiten zum Gegenstand haben sowie Verfahren, die die Verletzung kirchl. Gesetze sowie sündhafte Handlungen betreffen, soweit es dabei um die Feststellung von Schuld u. Verhängung von Kirchenstrafen geht, u. zwar dann, wenn es sich in diesen Verfahren um die folgenden Personen handelt: St…
Rezeption
(1,613 words)
Rezeption - Katholisch Die R. weist eine Varianz von z. T. theol. motivierten, aber im Kern rechtlichen Bedeutungen auf. Rechtsgeschichtlich meint R. die Übernahme zahlreicher Normen des Römischen Rechts in das Kirchenrecht, aber auch gegenwärtig des weltlichen Rechts in den Codex (c. 197). Ebenso handelt es sich um ein Phänomen der R., wenn universalkirchliches Recht in Partikularrecht umgesetzt, d. h. adaptiert wird. Zu einem wichtigen R.-Phänomen wird man auch die z. T. umstritten diskutierte R.…
Zeuge
(1,632 words)
Zeuge - Staatlich Z. ist eine natürliche Person, die Auskunft über eigene Wahrnehmungen von Tatsachen geben soll. Der Zeugenbeweis ist in allen Verfahrensordnungen normiert (vgl. §§ 48-71 StPO, § 46 OWiG, §§ 373-401 ZPO, § 96 VwGO, § 81 FGO, § 118 SGG, §§ 29 f. FamFG). Er gehört zum Strengbeweis, für den das förmliche Beweisverfahren m. seinen jeweiligen Regelungen über die Beweiserhebung gilt. Im Gegensatz zum Strengbeweis steht der Freibeweis, bei dem das Gericht gerade nicht an die gesetzlichen …
Säkularisation
(1,060 words)
Säkularisation - Historisch S. ist ein Sammelbegriff für hist. Vorgänge, in denen Rechte od. Pflichten, Legitimitätsansprüche od. ethische Bindungen, Vermögen od. Aufgaben aus der kirchl. in die weltliche (säkulare) Sphäre wechseln. Je nach ihrem Gegenstand u. nach den unterschiedlichen Demarkationen, Verschiebungen u. Verwischungen der Grenze zwischen Kirche u. Welt bezeichnet S. Verschiedenes. Die früheste Begriffsverwendung wird auf das 16. Jh. datiert u. bezieht sich auf den personenrechtlichen Übergang eines Ordensgeistlichen in den Weltkle…