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Your search for 'dc_creator:( "Norbert Witsch" ) OR dc_contributor:( "Norbert Witsch" )' returned 27 results. Modify search

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Bonum sacramenti

(341 words)

Author(s): Norbert Witsch
Bonum sacramenti - Katholisch Der Begriff hat seinen Ursprung in der m. dem Ziel einer Rechtfertigung der Institution der Ehe aufgestellten Ehegüterlehre des Augustinus: Neben dem bonum fidei u. dem bonum prolis umfasst nach Augustinus das Gut der Ehe für die Christen auch die Heiligkeit eines Sakramentes (Ehesakrament). Allein durch sie wird der Ehebund begr. u. dem Eheband eine nur durch den Tod des Partners zu lösende Festigkeit verliehen (De bon. coniug. 24, 32: PL 40,394) (Unauflöslichkeit der …

Rechtgläubigkeit

(1,280 words)

Author(s): Norbert Witsch
Rechtgläubigkeit - Katholisch 1. Die kath. Theologie verwendet den Begriff der R. als dt. Synonym für das aus dem Griech. übernommene Lehnwort Orthodoxie (orthodoxia): das, was rechter, richtiger (orthós) Meinung (dóxa) ist. Diesem Begriffsgebrauch zufolge ist R. eine Qualifikation des religiösen Bewusstseins u. seiner Äußerungsformen insb. im Bereich der Verkündigung u. Lehre. Genauerhin gilt dasjenige als rechtgläubig bzw. orth., was inhaltlich m. dem Glaubensbewusstsein – der fides bzw. doctrina – der kath. Kirche übereinstimmt. Ausgehend von den Bestimmungen der…

Lateinische Kirche

(885 words)

Author(s): Norbert Witsch
Lateinische Kirche - Katholisch Die L. K. (Ecclesia latina) ist eine Teilkirche od. Rituskirche eigenen Rechts in der Katholischen Kirche (Ecclesia catholica) u. als solche rechtlich von den kath. Ostkirchen (Ecclesiae orientales) zu unterscheiden. Gesch. ist diese Unterscheidung zwischen der L. K. u. den Ostkirchen letztlich auf die Teilung des Röm. Reiches durch Diokletian (285) zurückzuführen, die zunächst auf territorialer Grundlage die Unterscheidung zwischen einer westlichen u. einer östlichen Kirche nach sich zog. In der …

Ius commune

(404 words)

Author(s): Norbert Witsch
Ius commune - Katholisch Seit dem Hochmittelalter bez. der Begriff I. die Quellen des röm.-kan. Rechts (insb. das Corpus Iuris Civilis u. Corpus Iuris Canonici) einschließlich der gelehrten Doktrin des Rechts. Als Gesamtheit weiträumig einheitlich geltender Rechtsüberzeugungen u. -normen tritt das I. neben die partikularen Rechte einzelner Orte od. Gebiete. Seine Jhh. währende Herrschaft wird erst durch die neuzeitlichen Kodifikationen abgelöst. Der CIC/1917 verwendet den Begriff m. Blick auf den Geltungsbereich des kirchl. Rechts i. S. des für das Gebie…

Partikularkonzil

(1,130 words)

Author(s): Norbert Witsch
Partikularkonzil - Katholisch Hinsichtlich der Konzilien unterscheidet der CIC/1983 zwischen dem Ökumenischen Konzil (cc. 338-341) u. den sog. P. (concilia particularia, cc. 439-446). Im Unterschied zum Ök. Konzil, das als Vollversammlung des ganzen Bischofskollegiums zusammen m. dem Papst als Haupt der feierlichen Ausübung der höchsten Vollmacht über die Gesamtkirche dient (c. 337 § 1), ist das P. eine feierliche Kirchenversammlung auf der Ebene der Teilkirchenverbände, in der ein genau begrenzter…

Diözesanrat

(915 words)

Author(s): Norbert Witsch
Diözesanrat - Katholisch Im Unterschied zu den verfassungsrechtlichen Beratungsorganen des Diözesanbischofs ist der D. – auch Katholikenrat genannt – ein Organ des Laienapostolats auf Diözesanebene. Seine Funktion besteht darin, eigenständig die Anliegen der Katholiken einer Diözese in der gesellschaftlichen u. kirchl. Öffentlichkeit zu vertreten sowie die Aktivitäten des Laienapostolates in der Diözese zu initiieren u. zu koordinieren. Das Rechtsinstitut des D. ist letztlich auf die Forderung des Vat II zurückzuführen, nach Möglichkeit in den einze…

Mitwirkungsrecht

(928 words)

Author(s): Norbert Witsch
Mitwirkungsrecht - Katholisch In einem weiten Sinn bez. die Kanonistik als M. die einer Person durch ein kirchl. Gesetz eingeräumte Befugnis, auf ein bestimmtes Handeln einer anderen Person Einfluss zu nehmen. Dabei ist grds. zwischen den M. untergeordneter u. solchen über- od. nebengeordneter Personen bzw. Organe zu unterscheiden. Zu den M. im weiteren Sinn zählen insofern auch die sog. Beispruchsrechte Dritter, d. h. die untergeordneten Personen od. Organen durch das Gesetz eingeräumte Befugnis, zu bestimmten Amtshandlungen eines kirchl. Ob…

Plenarkonzil

(992 words)

Author(s): Norbert Witsch
Plenarkonzil - Katholisch Der CIC/1983 zählt das P. (concilium plenarium) zusammen m. dem Provinzialkonzil zu den Partikularkonzilien (cc. 439-446). Hierbei handelt es sich um feierliche, m. einer eigenen Liturgie ausgestattete Kirchenversammlungen, deren Aufgabe es ist, durch Beratung u. verbindliche Beschlussfassung für die pastoralen Erfordernisse des Volkes Gottes im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet Vorsorge zu treffen. Im Unterschied zum Provinzialkonzil, das für alle Teilkirchen ein u. ders. K…

Priesterrat

(1,222 words)

Author(s): Norbert Witsch
Priesterrat - Katholisch Der P. (cons. presbyterale) ist ein vom Diözesanbischof präsidierter Kreis von Priestern, der als Repräsentanz des diözesanen Presbyteriums zugl. die Funktion als Senat des Bischofs in der Leitung der Diözese wahrzunehmen hat. In diesem Rat findet die sakramental in der Einheit der Weihe (Ordination, Weihe) u. Sendung begr. hierarchische Gemeinschaft des Bf. m. seinen priesterlichen Mitarbeitern im Hirtendienst ihren institutionellen Ausdruck u. wird zum Wohl der Diözese wirksam. In diesem Sinn geht das teilkirchliche Rechtsinstitut des P. …

Reservation

(1,155 words)

Author(s): Norbert Witsch
Reservation - Katholisch Durch R. (reservatio) wird die Vornahme bestimmter Rechtsakte einem höheren Träger kirchl. Vollmacht zur selbständigen Wahrnehmung vorbehalten. Der Vorbehalt bewirkt, dass diese Handlungen von niederrangigen Trägern kirchl. Vollmacht, denen gegenüber sie reserviert sind, nicht rechtsgültig wahrgenommen werden können, so dass deren Vollmacht u. Zuständigkeit entspr. beschränkt werden. Derartige R. können entweder von Rechts wegen od. aufgrund einer Anordnung der höchsten od.…

Bona spiritualia

(409 words)

Author(s): Norbert Witsch
Bona spiritualia - Katholisch Primäres Ziel der Sendung der Kirche ist das Heil des Menschen (Vat II AA 5 f.), zu dessen Verfolgung der Kirche versch. Mittel eignen. Unmittelbar u. ausschließlich auf dieses geistl. Ziel hingeordnet sind die Heilsmittel der Kirche (b. od. res spirituales). Sie werden unterschieden einerseits von den zeitlichen Gütern der Kirche (bona temporalia), die nur mittelbar einem geistl. Zweck dienen, andererseits aufgrund ihres rein geistl. Charakters von den m. geistl. Eleme…

Bonum fidei

(405 words)

Author(s): Norbert Witsch
Bonum fidei - Katholisch Die Ehegüterlehre des Augustinus kennt neben dem bonum prolis u. dem bonum sacramenti als drittes, die Ehe rechtfertigendes Gut das b. f., d. h. die keusche Treue der Ehegatten zueinander. Das b. f. verlangt, dass außerhalb der ehelichen Bindung m. keiner anderen Person geschlechtlicher Verkehr stattfindet (De gen. ad. litt. IX, 7, 12: PL 34,397). Im Anschluss an die augustinische Ehegüterlehre bildet Thomas von Aquin das Verständnis des b. f. in einer für die Folgezeit maßgeblichen Weise fort, indem er die – hier nicht als vi…

Räte

(1,110 words)

Author(s): Norbert Witsch
Räte - Katholisch Der Begriff R. (consilia) bez. im kath. KR eine Vielzahl von nach Aufgabe, Rechtsstellung u. Mitgliederstruktur unterschiedlich bestimmten Einrichtungen. In der Existenz u. Wirksamkeit dieser R. findet die Communio-Struktur der Kirche, in der die Gläubigen gemeinsam Verantwortung tragen u. beim Aufbau des Leibes Christi zusammenwirken sollen, einen bestimmten institutionellen Ausdruck. 1. Mit Blick auf die kirchl. Verf. lassen sich im unmittelbaren Rückgriff auf die kirchl. Gesetzbücher insb. folgende als R. bez. Organe benennen: a) Für das ständige G…

Reservationssystem

(418 words)

Author(s): Norbert Witsch
Reservationssystem - Katholisch Als R. bez. die kath. Kanonistik das System von Vorbehalten gegenüber der Vollmacht des Diözesanbischofs zugunsten höherrangiger kirchl. Autoritäten, wie es im Zweiten Vatikanischen Konzil grundgelegt u. durch die nachkonziliare Rechtsentwicklung bis hinein in den CIC/1983 konkret ausgestaltet worden ist. Das R. löst das den CIC/1917 bestimmende Konzessionssystem ab. In genauer Umkehrung zur bisherigen, das Verhältnis von Papst- u. Bischofsamt betr. Rechtslage, wonach dem Diözesanbischof zur Ausübung seines Hirtena…

Requiem

(466 words)

Author(s): Norbert Witsch
Requiem - Katholisch Als R. wird gemeinhin die Messe für Verstorbene bez. Das MRom 2002 kennt mehrere Formulare für Messen für Verstorbene, unter denen die Begräbnismesse (Missa exequialis) die erste Stelle einnimmt (IGMR 380). Sie ist Teil der dreigliedrigen Grundform der kirchl. Feier des Begräbnisses (vgl. Ordo exsequiarum, Nrn. 4-6) (Bestattung). Die Gläubigen haben nach Maßgabe des Rechts Anspruch auf ein kirchl. Begräbnis u. insofern auch auf eine Begräbnismesse (cc. 1176 § 1 i. V. m. 213, 1183-1185). Die Feier der Begräbnismesse zählt zu den bes. Amtspflichten d…

Bonum prolis

(381 words)

Author(s): Norbert Witsch
Bonum prolis - Katholisch Neben dem bonum fidei u. dem bonum sacramenti lehrt Augustinus das b. p., die Nachkommenschaft, als eines der drei, die Inst. der Ehe rechtfertigenden Ehegüter. Das b. p. umschließt die Verpflichtung zur liebevollen Empfängnis, gütigen Ernährung u. religiösen Erziehung der Kinder in der Ehe (De gen. ad litt. IX, 7, 12: PL 34,397). Über Petrus Lombardus (Sent. Lib. IV, 31, 1) findet die augustin. Ehegüterlehre Eingang in die gesamte Hochscholastik u. wird hier, insb. durch Thomas von Aquin, maßgeblich weitergebildet. Als das …

Diözesanpastoralrat

(938 words)

Author(s): Norbert Witsch
Diözesanpastoralrat - Katholisch 1. Der D. (Cons. pastorale) ist ein aus Klerikern, Ordensangehörigen u. Laien zu bildendes diözesanes Ratsgremium, das bei entspr. Bedarf vom Diözesanbischof eingerichtet werden soll, um unter dessen Leitung die pastorale Arbeit in der Diözese zu reflektieren u. praktisch zu orientieren. Als verfassungsrechtliches Beratungsorgan (Beratung) des Diözesanbischofs unterscheidet er sich vom Diözesanrat der Katholiken als einem eigenständigen Gremium des Laienapostolats. 2. In dieser Gestalt geht der D. auf eine Empfehlung des Vat…

Diözesansynode

(1,042 words)

Author(s): Norbert Witsch
Diözesansynode - Katholisch 1. Gesch. ist das Rechtsinstitut der D. (synodus dioecesana) auf die regelmäßigen Versammlungen des Presbyteriums am Sitz des Bf. unter dessen Leitung zurückzuführen. Rechtliche Bestimmungen lassen sich bis ins 6. Jh. (c. 7 der Synode v. Auxerre, ca. 585) nachweisen. Das Lat. IV (1215) verpflichtete die Bf. bei Strafe der Suspension zur jährlichen Abhaltung einer D. im Anschluss an ein Provinzialkonzil, um dessen Beschl. zu veröffentlichen (c. 6). Diese Verpflichtung ern…

Disziplin

(318 words)

Author(s): Norbert Witsch
Disziplin - Katholisch Der Begriff der D. (disciplina) wird in den geltenden Gesetzbüchern der kath. Kirche (CIC u. CCEO) m. unterschiedlichen u. nicht immer klar gegeneinander abgrenzbaren Bedeutungen verwendet. Drei Grundbedeutungen lassen sich unterscheiden. D. bez. zunächst die kirchl. Rechtsordnung i. S. einer Gesamtheit objektiver Rechtsnormen göttl. od. rein kirchl. (z. B. leges disciplinares: cc. 6 § 1 n. 4, 87 § 1; c. 150 §§ 2 f. CCEO) Rechts (Kirchenrecht), die als solche (disciplina ecclesiastica) von den Inhalten der…

Lehramt

(2,133 words)

Author(s): Norbert Witsch | Notger Slenczka
Lehramt - Katholisch Das L. der Kirche hat seinen Grund in der dem Zwölferkreis der Apostel eigenen Sendung u. Vollmacht, deren Träger in apost. bzw. petrinischer Nachfolge die Bischöfe u. der Papst sind (cc. 330, 331, 336, 375). Als Träger des L. haben der P. u. die Bf. vorrangig die Aufgabe, den Gläubigen das geschriebene u. überlieferte Wort Gottes verbindlich (authentisch) auszulegen sowie zugl. die Leitung u. Aufsicht über den gesamten Bereich der Verkündigung wahrzunehmen (vgl. c. 756 §§ 1-2)…
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