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Your search for 'dc_creator:( "Rees, W." ) OR dc_contributor:( "Rees, W." )' returned 35 results. Modify search

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Mensa/Mensal- oder Tafelgut

(229 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] Mensa/Mensal- oder Tafelgut, lat. mensa, dt. »Tisch, Mahlzeit«, dem persönlichen Unterhalt des Bischofs (Mensa [M.] episcopalis) oder des Kapitels (M. capitularis) dienendes Kirchenvermögen (Kirchengut). M. entwickelte sich seit dem 9.Jh. aus der urspr. einheitlichen kirchl. Vermögensmasse zur Sicherung der privaten Bedürfnisse geistl. Gemeinschaften sowie einzelner Amtsträger. Als Sondervermögen war es dem Zugriff Dritter entzogen. Durch die Säkularisation von 1803 wurden in Deu…

Aequitas canonica

(80 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] als kath.-kirchenrechtliches Prinzip wurzelt in der aequitas des röm. Rechts, bibl. Gedankengut und der Epikielehre des Aristoteles. Im Unterschied zur Epikie soll ein Ausgleich gefunden werden zw. dem gesetzten Recht und einer der jeweiligen Situation angemessenen Rechtsfindung. Dadurch wird das strenge Recht gemildert, ggf. aber auch verschärft (Oikonomía). Wilhelm Rees Bibliography E.Wohlhaupter, A.c., 1931 G.Wingren, Art. Billigkeit (TRE 6, 1980, 642–645) A.Hollerbach, Art. Billigkeit (StL7 1, 1985, 809–813) W.Aymans/K.Mörsdorf, Kanonisches R…

Legaten

(158 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (apostolische), lat. legare, von »jemanden absenden«, sind Vertreter des Apostolischen Stuhls bei Ortskirchen, Staaten sowie internationalen Organisationen und Konferenzen. Konziliare Reformanstöße (Art.9f. CD) führten zur Neuordnung durch Motu proprioPauls VI. »Sollicitudo Omnium Ecclesiarum« (24.6.1969; AAS 61, 1969, 473–484) und den CIC/1983 (cc.362–367). Das Gesandtschaftswesen dient vorrangig der Verbindung des Papstes mit den Teilkirchen (c.364), in zweiter Linie der Vertr…

Affiliierte roman:bzw. Affiliation

(64 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (lat. affiliare: adoptieren) bezeichnet im kath. Kirchenrecht – ähnlich dem weltlichen Bereich – ein bes. Angliederungsverhältnis, näherhin in Form von Aggregation (Ordens- und Vereinsrecht), Inkorporation oder Inkardination, im Hochschulrecht die Anbindung einer Hochschulinstitution an eine Fakultät. A.briefe gewährten aufgrund päpstl. Privilegs die Teilnahme an den guten Werken eines rel. Verbandes. Wilhelm Rees Bibliography E.Magnin (DDC 1, 1935, 263f.).

Bination

(82 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] bezeichnet im kath. Kirchenrecht die i.allg. nicht zulässige zweimalige Feier der Eucharistie durch denselben Priester am gleichen Tag. Der Ortsordinarius kann B. bzw. Trination gestatten (c. 905 CIC). In bezug auf Nüchternheitsgebot (c. 919 § 2 CIC) und Meßstipendien (c. 951 § 1 CIC) gelten bes. Vorschriften. B. ist an Ostern und Gründonnerstag, Trination an Weihnachten und Allerseelen erlaubt. Wilhelm Rees Bibliography É.Jombarth (DDC 2, 1937, 889–898) C.Holböck, Die B., 1941 K.Lüdicke (MKCIC, 1985, 905) A.Heinz (LThK3 2, 1994, 462).

Anathema

(134 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] bedeutet urspr. das Weihegeschenk an eine Gottheit bzw. eine Verfluchung (Segen und Fluch). In vorchristl. Zeit bereits als Ausstoßung aus der Gemeinschaft praktiziert, wurde das A. im Christentum analog zu den atl. Bannflüchen und der Ausschlußpraxis der Gemeinde von Qumran zum Mittel der Gemeindezucht. Im kirchl. Strafrecht bezeichnete A. die Exkommunikation, bes. dann, wenn sie nach dem Pontificale Romanum in feierlicher Form verhängt wurde (c. 2257 § 2 CIC/1917). Der CIC/198…

Kirchenprovinz/Kirchenregion

(139 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] . Im Unterschied zur Kirchenregion (regio ecclesiastica; Art.39 ff. CD) zählt die Kirchenprovinz (provincia ecclesiastica) seit dem 4.Jh. zur Verfassungsstruktur der kath. Kirche. Sie ist der Zusammenschluß benachbarter Teilkirchen zur Förderung der pastoralen Tätigkeit und der Beziehungen der Diözesanbischöfe untereinander in dem geschaffenen Teilkirchenverband (c.431 § 1 CIC/1983). Provinzialkonzil und Metropolit besitzen Leitungsvollmacht (c.432 § 1 CIC/1983). Benachbarte K. k…

Inkardination

(115 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist im kath. Kirchenrecht die für alle Kleriker verpflichtende Eingliederung in einen geistl. Heimatverband, die mit der Diakonenweihe erfolgt (vgl. cc.265–272 CIC/1983; cc.357–366 CCEO). Durch I. erhält der Kleriker seinen Ordinarius proprius, zugleich auch Rechtsanspruch auf dienstliche Verwendung, Betreuung und wirtschaftliche Versorgung. Bei Ordensinstituten und Gesellschaften des apostolischen Lebens geht Verbandszugehörigkeit der I. voraus (c.266 § 2 CIC/1983). Dienst in e…

Hauptkirchen, kirchenrechtlich.

(443 words)

Author(s): Rees, W. | Hübner, H.
[English Version] I.Katholische Hauptkirchen. Der Begriff H. findet sich nicht im kirchl. Gesetzbuch (CIC/1983); er ist 1. allg. Bez. für eine in bes. Weise aus einer Gruppe von Kirchen herausgehobene Kirche. Diese Vorrangstellung kommt insbes. der Bischofskirche (Kathedrale) zu, ebenso den gleichgestellten Kirchen quasidiözesaner Teilkirchen (vgl. c.368 CIC/1983). In der Kathedrale soll der Bischof sein Amt übernehmen (c.382 § 4 CIC/1983), häufig die Eucharistie feiern (c.389 CIC/1983; SC 41; vgl. c.934 § 1, 10 CIC/1983: Aufbewahrung der Eucharistie), die Weihe…

Liturgisches Recht

(548 words)

Author(s): Rees, W. | Germann, M.
[English Version] I. Katholisch Im Unterschied zu privaten Frömmigkeitsübungen erfolgt der amtliche Gottesdienst im Namen der Kirche, durch dazu beauftragte Personen (Kleriker und Laien) und in einer von der Kirche anerkannten Form (vgl. c.834 § 2 CIC/1983; c.668 § 1 CCEO). In diesem Sinn bedarf Liturgie einer rechtlichen Normierung, die dem Apostolischen Stuhl, den Diözesanbischöfen sowie den Bischofskonferenzen (c.838) obliegt. Hier haben auch Straf- und Disziplinarmaßnahmen ihren Platz. Das CIC …

Lehrverpflichtung/Lehrfreiheit

(914 words)

Author(s): Link, C. | Rees, W. | Germann, M.
[English Version] I. Staatlich Art.5 Abs.3 GG garantiert neben der Kunstfreiheit die Freiheit von »Wiss., Forschung und Lehre«. Dieser Konnex der Lehrfreiheit (Lf.) mit Wiss. und Forschung zeigt, daß der Gewährleistungsbereich des Grundrechts nur die wiss. Lehre erfaßt, d.h. eine solche, die eigene Forschungsergebnisse (und fremde krit. prüfend) vermittelt. Lf. gilt also (wenn auch nicht ausschließlich) für die Lehre an – staatl. und privaten – Hochschulen, hier indes nicht nur für Hochschullehrer,…

Bischof

(5,027 words)

Author(s): Schöllgen, G. | Hauschild, W. | Rees, W. | Plank, P. | Wall, H. de | Et al.
[English Version] I. Neues Testament Im NT ist zwar das Bf.amt im altkirchl. Sinne (Einzelbf. an der Spitze eines hierarchisch gestuften Klerus als Leiter einer Gemeinde) noch nicht nachzuweisen, wohl aber die Bezeichnung ε᾿πι´σκοπος (epískopos; daraus das dt. Lehnwort Bf.) für gemeindliche Funktions- bzw. Amtsträger (Apg 20,28; Phil 1,1; 1Tim 3,1–7; Tit 1,7–9); deshalb spricht man für die frühe Zeit nicht von Bf.en, sondern von Episkopen. Im nichtchristl. Bereich bezeichnet ε᾿πι´σκοπος eine Vielzahl von aufsichtführenden bzw. verwaltenden Amtsträgern in Städten u…

Häresie

(6,549 words)

Author(s): Feldtkeller, A. | Mell, U. | Boulluec, A.L. | Jorissen, H. | Schuck, M. | Et al.
[English Version] I. Philosophisch und religionsgeschichtlich Der Begriff H. leitet sich her von griech. αι῞ρεσις/haíresis (Wahl, Entschluß). Als sich in hell. Zeit eine Pluralität von philos. Schulmeinungen herausgebildet hatte, wurde mit ihm die Notwendigkeit einer Entscheidung zw. ihnen ausgedrückt, vor der angehende Philosophen standen. So konnte haíresis sowohl zur Bez. einer Philosophenschule als auch ihrer Lehre verwendet werden (daneben für med. Schulmeinungen). Anders als in der christl. Verwendung …

Mission

(12,277 words)

Author(s): Sundermeier, T. | Frankemölle, H. | Feldtkeller, A. | Collet, G. | George, M. | Et al.
[English Version] I. Religionswissenschaftlich 1.Systematisch M. ist keine grundsätzlich universale Erscheinung der Religionsgesch., genausowenig gilt jede Form der Weitergabe von Rel. bereits als M. Die »primären«, tribalen Rel. sind unmissionarisch. Ihr Geltungsbereich ist mit dem der Gesellschaft und ihrem Lebensmuster identisch und wird mit dem natürlichen Leben von einer Generation zur anderen weitergegeben. Die Wahrheitsfrage stellt sich dabei nicht. Man wird in die Rel. hineingeboren. Allein…

Gemeinde

(5,507 words)

Author(s): Kehrer, G. | Rüterswörden, U. | Banks, R.J. | Hauschild, W. | Marquardt, M. | Et al.
[English Version] I. ReligionsgeschichtlichDer Begriff »G.« ist in der dt. Sprache mehrdeutig. Er kann für rel. und für nichtrel. Vergesellschaftungen, für lokal definierte und für nicht lokal begrenzte soziale Gebilde verwendet werden. Während in der engl. Sprache noch heute zw. »community« und »parish« unterschieden wird, ist im Deutschen der Begriff der »Pfarrei« im 20.Jh. zunehmend ungebräuchlich geworden – im folgenden soll unter G. ausschließlich eine rel. motivierte Vergesellschaftung von Individuen verstanden werden.G.bildungen sind religionsgesch. betrach…
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