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Peterspfennig

(731 words)

Author(s): Reinhard Wenner
Peterspfennig - Katholisch Der P. ist eine freiwillige Gabe röm.-kath. Christen für den Papst. Die Gabe wird z. Z. alljährlich am 29.06., dem Hochfest der Apostel Petrus u. Paulus, od. an einem Sonntag davor od. danach erbeten. Im CIC u. im CCEO wird die P.-Kollekte nicht erwähnt. Der Diözesanbischof wird aber in c. 1271 daran erinnert, den Apostolischen Stuhl zu unterstützen. Außerdem werden die Diözesanbischöfe im Dir. de pastorali ministerio Episcoporum der Kongregation für die Bischöfe vom 22.02.1973 in Nr. 46 Abs. 4 gebeten, d…

Partikulargesetz

(763 words)

Author(s): Reinhard Wenner
Partikulargesetz - Katholisch Das P. regelt im Gegensatz zum allg. Gesetz einen Sachverhalt für einen Teilbereich, nämlich nur für eine bestimmte od. bestimmbare Anzahl von Personen, Sachen od. Orte bis hin zum Einzelfall. Jeder Gesetzgeber, auch der universale, kann im Rahmen seiner Zuständigkeit ein P. erlassen (c. 8, c. 1489 CCEO), Papst u. Diözesanbischof aus eigenem Recht, andere wie die Bischofskonferenz nur kraft der vom Recht zugewiesenen Befugnis. Beim P. muss jeweils mitbedacht werden, in welcher Hinsicht es sich um eine Teilregelung handelt. So ist …

Gerichtsakten

(330 words)

Author(s): Reinhard Wenner
Gerichtsakten - Katholisch Gerichtsverfahren (Gerichtsverfahren, kirchliches) der kath. Kirche sind schriftliche Verfahren. Alle Äußerungen zur Sache (Streitgegenstand), zum Prozessverlauf u. zum Abschluss des Prozesses sind auf Bl. (folia) schriftlich festzuhalten. Diese Bl. bilden die G., vgl. c. 1472 § 1; c. 1131 § 1 CCEO. Die G. beginnen m. dem Antrag od. dem Auftrag zur Eröffnung eines Verfahrens od. m. einer Strafanzeige (Anzeige). Sie enthalten die Verfügung zur Zusammensetzung des Gerichts, die Protokolle von Partei- u. Zeugenv…

Beglaubigung

(287 words)

Author(s): Reinhard Wenner
Beglaubigung - Staatlich B. ist die durch staatl. Vorschriften geregelte öff. od. amtl. Bestätigung, dass eine Abschrift, ein Abdruck, eine Ablichtung m. dem Original übereinstimmt od. eine Unterschrift auf einem Dokument echt ist od. als echt anerkannt worden ist. B. können Notare vornehmen (§ 129 BGB), aber auch staatl. Behörden (§ 65 BeurkG) u. Kirchen. Die B. muss die Übereinstimmung m. dem Original bekunden, Tag u. Ort nennen u. vom Beglaubigenden unterzeichnet u. gesiegelt sein. Bei Ablichtungen, Lichtdrucken, Ausdrucke elektronisch gespeich…

Diözesanrecht

(637 words)

Author(s): Reinhard Wenner
Diözesanrecht - Katholisch Als D. wird insb. das Recht bez., das vom Diözesanbischof erlassen worden ist. Es besteht aus bfl. Gesetzen, Verwaltungsbefehlen, Dispensen, Privilegien, vertraglichen Vereinbarungen sowie rechtsverbindlichen Sitten u. Bräuchen. Daneben gilt in jeder Diözese das Recht, das der Apostolische Stuhl (c. 333; c. 45 CCEO), die Bischofskonferenzen (c. 455), Plenarkonzile u. Provinzialkonzile (Partikularkonzil) als höherrangige Gesetzgeber im Rahmen ihrer Zuständigkeit od. aufgrund von Zuweisungen durch den…

Convalidatio simplex

(221 words)

Author(s): Reinhard Wenner
Convalidatio simplex - Katholisch Mit c. wird das einfache Gültigmachen einer nach kirchl. Recht fehlgeschlagenen Eheschließung bez. Voraussetzungen u. Verfahren sind in cc. 1156-1160, cc. 843-847 CCEO geregelt. Die c. kommt in Fällen infrage, in denen beide Ehepartner der kan. Formpflicht unterliegen, der Ehewille bei einem Ehewerber od. bei beiden nicht vorhanden od. fehlerhaft war, die Eheschließungsfähigkeit gefehlt hat od. ein Formmangel vorliegt. Das Ehehindernis fehlendes Alter (c. 1083; c. 800 CCEO) kann durch Zeitablauf weggefallen, ein Eheband d…

Partikularrecht

(856 words)

Author(s): Reinhard Wenner
Partikularrecht - Katholisch Mit P. wird in der kath. Kirche das Recht bez., das in einer Teilkirche od. einer sonstigen rechtsfähigen kirchl. Gemeinschaft neben dem allg. Kirchenrecht od. im Gegensatz dazu gilt. Das P. umfasst (teil-)kirchl. Gesetze des Apostolischen Stuhls, Dekrete der Bischofskonferenz sowie die Normen, die der Diözesanbischof u. die ihm rechtlich Gleichgestellten erlassen haben. Zum P. gehören auch das kan. für verbindlich erklärte Recht anderer Gesetzgeber wie das des Staates …

Ständiger Rat der Bischofskonferenz

(723 words)

Author(s): Reinhard Wenner
Ständiger Rat der Bischofskonferenz - Katholisch Zu den Strukturen der Bischofskonferenz (cc. 447, 449) gehört in der lateinischen Kirche gem. c. 451 der S. R. Diese Vorschrift beruht auf einer Anregung in Art. 38 Nr. 3 des Dekr. Christus Dominus des Zweiten Vatikanischen Konzils. Zusammensetzung: Der S. R. besteht aus Mitgliedern der BK. Grds. kann jedes Mitglied der BK Mitglied des S. R. werden. Der CIC legt für die Mitgliedschaft im S. R. keine weiteren Kriterien fest, auch keine Mindest- od. Höchstzahl. Somit kann jede BK die Zusam…

Beschluss

(544 words)

Author(s): Reinhard Wenner
Beschluss - Katholisch Als B. wird die Willensentscheidung eines Einzelnen, eines Organs, eines Gremiums od. einer Gemeinschaft bez. Aus einem B. kann ein bestimmtes Verhalten (Tun od. Unterlassen) folgen. Durch B. können Sachverhalte geregelt werden u. Rechte u. Pflichten entstehen. In der kirchl. Rechtsordnung sind für einen rechtsrelevanten B. ggf. formale u. inhaltliche Vorschriften zu beachten. Formal muss der Einzelne od. die Gruppe für die Angelegenheit, über die ein B. gefasst werden soll, zuständig sein z. B. als Amtsinhaber, Organ, Mitglied…