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Your search for 'dc_creator:( "Simon, Thomas" ) OR dc_contributor:( "Simon, Thomas" )' returned 28 results. Modify search

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Landesherrschaft

(1,593 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. DefinitionL. lässt sich als die frühnzl. Vorform der modernen Staatsgewalt definieren. L. bezeichnet jene Form von Herrschaft, die die Reichsstände seit dem Ausgang des MA als »Landesherren« über ein von ihnen beherrschtes Territorium und seine Bewohner aufzubauen suchten. Die L. markiert demgemäß eine Etappe im Prozess der Staatsbildung (Staat). Sie zeichnete sich zum einen durch ihre Tendenz zur Flä
Date: 2019-11-19

Verwaltungsrecht

(1,993 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. Begriff und Entstehung V. umfassen die Rechtssätze, »welche die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung regeln«, die aber gleichermaßen die Beziehungen zwischen der Verwaltung (= Vw.) und dem Bürger normieren und somit auch »Rechte und Pflichten für den Bürger« im Verhältnis zur Vw. begründen [9. 37].Das moderne V. »wurde geformt von den Rahmenbedingungen des Frühkonstitutionalismus« [14. 240]. Seine Grundkonzeption ist untrennbar mit dem Rechtsstaatsprinzip verbunden, d. h. mit der Vorstellung, dass der Staat an die förmlichen, vom Parlament verabschiedeten Gesetze jed…
Date: 2019-11-19

Visitation

(1,648 words)

Author(s): Brakensiek, Stefan | Simon, Thomas
1. MittelalterDas Inspektionsverfahren der V. wurde von der spätantiken Bischofskirche entwickelt und von der ma. Kurie institutionell ausgestaltet. V. gehörten zu den vornehmsten Pflichten eines Bischofs (Bischofsamt), der durch den Besuch der Gemeinden in seinem Sprengel die Seelsorge fördern, die Rechtgläubigkeit sichern, den Pfarrklerus (Pfarramt) kontrollieren und den kirchl. Besitz wahren sollte. Sie konnten die Form regelmäßiger Diözesanbereisungen annehmen, als Mittelpunkt-V. den Ortsklerus zu Synoden am Sitz de…
Date: 2019-11-19

Länderkauf

(692 words)

Author(s): Simon, Thomas
Der Kauf von Ländern bzw. einzelnen Herrschafts-Rechten und hoheitlichen Befugnissen innerhalb bestimmter Gebiete war eine in der Frühen Nz. verbreitete Praxis zur räumlichen Erweiterung wie auch zur inneren Festigung der Landeshoheit. Angesprochen ist hier nicht der Ankauf von Grundbesitz, sondern die territoriale Gebietserweiterung eines Herrschaftsträgers, insbes. solcher mit reichsständischem Status (Reichsstände). Hintergrund dieser Praxis war die intensive räumliche Verschränkung und gegenseitige Überlagerung von Herrs…
Date: 2019-11-19

Staatswissenschaft

(971 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. EntstehungS. ist eine gegen Ende des 18. Jh.s entstandene Fachbezeichnung für ein polit.-ökonomisch-rechtliches Wissensfeld, das sich im Laufe des 18. Jh.s als zusammenhängendes Fach mit eigenem Methodenverständnis formierte, zunächst noch unter dem Terminus »Kameralwissenschaft« (Kameralismus 2.). An deren Anfang noch im 17. Jh. stand eine an praktischen polit. Zwecken orientierte Literatur, die dem Fürsten (lat. princeps) Ratschläge an die Hand geben wollte, wie sich seine Macht – sein »Status«, wie es damals hieß – stabilisieren und ausbauen ließe. Dabei…
Date: 2019-11-19

Kriegsrecht

(1,128 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. Definition und EntwicklungDas K. (lat. ius belli) ist das Ergebnis eines zu Beginn der Nz. einsetzenden Verrechtlichungsvorganges, der schließlich zur rechtlichen Einhegung des Krieges, d. h. zum rechtlichen Ausschluss solcher militärischer Gewaltformen führte, die mit den kriegspolitischen Vorstellungen der Zeit nicht mehr vereinbar waren. Im Zentrum der vom K. erfassten Regelungsgegenstände steht der ius in bello, nämlich die jeweils erlaubten Kampfmittel sowie die Kampfweise, der Schutz der Kriegsgefangenen [8] und der Zivilbevölkerung und schließlich das …
Date: 2019-11-19

Gerichtsbarkeit

(3,042 words)

Author(s): Simon, Thomas | Eibach, Joachim | Härter, Karl
1. Allgemein 1.1. DefinitionIm modernen Sprachgebrauch bezeichnet G. die Tätigkeit und Funktion der Gerichte. Darin erschöpfte sich aber die Bedeutung in der Frühen Nz. nicht: Das Wort stand für den juristischen Fachbegriff der iurisdictio (»G.«). Mit diesem wurde nicht nur eine bestimmte hoheitliche Funktion, sondern vorrangig ein Herrschaftsrecht bezeichnet, dem bei der juristischen Begründung der Landeshoheit (Landesherrschaft) insbes. im 16. Jh. zentrale Bedeutung zukam. Die iurisdictio, wie sie damals verstanden wurde, war demgemäß wesentlich mehr als b…
Date: 2019-11-19

Bevölkerungspolizei

(743 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. BegriffB. bezeichnet ein bestimmtes in ganz Europa verbreitetes bevölkerungspolitisches Konzept. Der Begriff wird in der zweiten Hälfte des 18. Jh.s im Kontext der dt. Polizeiwissenschaft verwendet und umschreibt ein Bündel administrativer Maßnahmen, die sämtlich darauf ausgerichtet waren, die Einwohnerzahl eines Landes zu erhöhen. Die B. lässt sich mithin als die spezifisch absolutistische Variante einer zielgerichteten Bevölkerungspolitik definieren, wie sie für das 18. Jh. typisch war (Absolutismus). Sie war untrennbar verbunden mit den Prämis…
Date: 2019-11-19

Bann

(920 words)

Author(s): Simon, Thomas
B. ist ein Wort mit zahlreichen kirchlichen und weltlichen Bedeutungsvarianten; hier werden diejenigen außerhalb des Kirchenbanns behandelt. Das Wort bedeutet im Kern ganz allgemein Befehl und Gebot. Der B. war ein bußenbewehrtes Gebot: Bei Nichtbefolgung wurde die B.-Buße – häufig gleichfalls nur als B. bezeichnet – fällig.1. MittelalterDer B. als herrschaftlicher Befehl tritt in den Quellen des frühen MA zunächst als Königs-B. in Erscheinung, auf den sich die ältere Forschung konzentrierte [4. 121]. Struktur und Gehalt feudaler Herrschaft unterhalb des Königtums w…
Date: 2019-11-19

Ius eminens

(863 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. BegriffDas I. E. (wörtl. »herausragendes Recht«) ist eine Rechtsfigur, die in der Frühen Nz. im Wesentlichen Funktion und Bedeutung des modernen Begriffs der Enteignung besaß. Es bezeichnete das Recht des Fürsten (Landesherrn), in Fällen der »Not«, wenn es das öffentliche Interesse oder der Gemeinnutz (lat. utilitas publica; vgl. Gemeinwohl) erforderte, auf Leib und Leben, v. a. aber auf das Eigentum der Untertanen zugreifen zu dürfen. Das I. E. diente also hauptsächlich dazu, den Entzug von Privateigentum seitens des Landesfürsten zu öffentlichen Zwe…
Date: 2019-11-19

Behörde

(995 words)

Author(s): Simon, Thomas
Das Wort B. taucht am Ende des 17. Jh.s in seiner heutigen Bedeutung auf. Es bringt die zunehmende Institutionalisierung der Verwaltungstätigkeit zum Ausdruck, für deren Zwecke der Staat im Laufe der Frühen Nz. einen stetig wachsenden und sich differenzierenden Handlungsapparat ausbildete. Mit ihm wurden Herrschaft und Verwaltung von der Person des Fürsten gelöst; der Verwaltungsapparat entwickelte allmählich ein Eigenleben und verlieh dem werdenden Territorialstaat ein institutionelles Gerüst, das permanent wirksam sein konnte, weil es si…
Date: 2019-11-19

Princeps legibus solutus

(1,505 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. Inhalt und Herkunft Bei der Formel P. L. S. (lat.; ›Der Fürst ist von den Gesetzen gelöst‹, d. h. an die Gesetze nicht gebunden) handelt es sich um eine sog. Parömie, also einen dem röm. Recht entnommenen Topos, dem im juristischen Diskurs um die Machtbefugnisse des Fürsten – insbes. um seine Gesetzgebungs-Befugnis – seit dem HochMA steigende Bedeutung zukam. Wie bei zahlreichen anderen derartigen Rechtssprichwörtern veränderte sich die inhaltliche Bedeutung der Formel P. L. S. mit ihrer Einordnung in den ma. und frühnzl. Diskussionszusammenhang ge…
Date: 2019-11-19

Gericht

(3,058 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. BegriffG. sind streitentscheidende und sanktionierende Institutionen der Justiz. Die Bedeutung des Wortes G. war in der Frühen Nz. allerdings wesentlich weniger als heute vergegenständlicht; es bezeichnete keine Justizbehörde mit bestimmtem Gebäude, fest angestelltem und ständig präsentem Stab von Amtsträgern und einem Ensemble von Sacharbeitsmitteln, sondern war vielmehr als Ereignis und Handlungsablauf gemeint, die dann durch ständige Wiederholung zur Institution wurden. In den frühnzl. Wörterbüchern erscheint das »G.« (lat. judicium/iudicium) vorrangig als …
Date: 2019-11-19

Öffentliches Recht

(6,971 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. DefinitionDie Rechts-Ordnung stellt man sich seit dem 19. Jh. typischerweise zweigeteilt vor: Die Gesamtheit der R.-Normen wird in der Dichotomie von »öffentlichem« und »privatem« R. (Privatrecht) aufgefangen: Alle Rechtsnormen zählen zu einem der beiden Bereiche. Das Ö. R. umgreift in den modernen R.-Ordnungen die Teilgebiete des Verfassungsrechts und des Verwaltungsrechts, wobei man das Erstere üblicherweise wiederum in Staats(organisations)recht und die Grund-R. unterteilt findet. Diese drei Grundelemente des Ö. R. im modernen Sinne haben sich aus ga…
Date: 2019-11-19

Territorial sovereignty (Holy Roman Empire)

(1,876 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. DefinitionTerritorial sovereignty (German Landesherrschaft) may be defined as the early modern precursor to modern state authority. The term denotes the form of authority that the Imperial estates ( Reichsstände) sought to establish, beginning in the late Middle Ages, in their capacity as “territorial lords” ( Landesherren) over a territory (and its populace) under their control. Accordingly, territorial authority marks a step in the process of state formation. It expressed itself on the one hand in a tendency towards consolidating co…
Date: 2022-11-07

Princeps legibus solutus

(1,624 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. Concept and origins The formula princeps legibus solutus (Latin “The prince is not bound by the laws”) is a paroemia, an axiom taken from Roman law, that acquired increasing importance in juristic discourse concerning the powers of princes, particularly the right to legislate (Legislation), from the high Middle Ages onwards.Like many other legal proverbs of this type, the formula princeps legibus solutus moved far away from its original meaning in classical antiquity as it came to be applied in medieval and early modern debate. Starting in the high Mi…
Date: 2021-03-15

Court of law

(3,521 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. Definition Courts are institutions of the judiciary that resolve disputes and impose sanctions. The meaning of the German word for court, “Gericht,” was much less concrete in the early modern period than it is today; it did not designate a judicial authority in a particular building, with a regularly employed and constantly present staff of officials and a variety of official resources, but rather was conceived as an event and process that became an institution through constant repetition. In early modern dictionaries, “Gericht” (Latin,  judicium/iudicium) is primarily defin…
Date: 2019-10-14

Visitation

(1,779 words)

Author(s): Brakensiek, Stefan | Simon, Thomas
1. Middle AgesThe inspection procedure known as the visitation was devised by the episcopal church in late antiquity, and developed as an institution by the medieval Curia. Visitations were one of the chief duties of a bishop (Episcopate), as he visited congregations in his diocese to promote pastoral care, ensure doctrinal orthodoxy, monitor the parish clergy (Pastorate), and watch over church property. They took place either as regular diocesan tours or as gatherings in which local clergy…
Date: 2023-11-14

Political science

(1,091 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. Development Political science is the technical term for a political, economic, and legal field of knowledge that emerged toward the end of the 18th century; it took shape over the course of the 18th century as a coherent subject with its own methodology, initially still called cameralism (Cameralism 2.). Its roots went back to the 17th century, in a body of literature oriented toward practical politics, which aimed to provide the prince (Latin  princeps) advice on how to stabilize and expand his power – or his “status,” as it was then called. This status was esse…
Date: 2021-03-15

Purchase, territorial

(812 words)

Author(s): Simon, Thomas
The purchase of territories or of particular sovereign rights and powers (Authority) within specific regions was a widespread practice in the early modern Holy Roman Empire, for purposes of territorial expansion and the internal consolidation of territorial sovereignty. This concept does not concern purchasing lordship over an estate, but the expansion of territories by rulers, particularly those belonging to the Reichsstände. The practice developed in the context of the considerable spatial entanglement and overlapping of sovereign rights particularly …
Date: 2021-03-15
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