Search
Your search for 'dc_creator:( "Thiele, Christoph" ) OR dc_contributor:( "Thiele, Christoph" )' returned 7 results. Modify search
Did you mean: dc_creator:( "thiele, christoph" ) OR dc_contributor:( "thiele, christoph" )Sort Results by Relevance | Newest titles first | Oldest titles first
Stellenbesetzungsrecht, kirchliches
(446 words)
[English Version] . In einem weiten Sinn verstanden ist das kirchl. S. Teil der grundsätzlichen Frage danach, inwieweit Kirchen und Religionsgemeinschaften berechtigt sind, ihr Dienst- und Arbeitsrecht selbstbestimmt auszugestalten. Die dem kirchl. Auftrag entsprechende Ausgestaltung des kirchl. Dienst- und Arbeitsrechts ist eine eigene Angelegenheit im Sinne von Art.140 GG i.V.m. Art.137 Abs.3 WRV. Von diesem Selbstbestimmungsrecht (s.a. Kirche und Staat: II.,3.) ist die Regelung der Auswahlentscheidung, wer wel…
Religiöse Kindererziehung
(329 words)
[English Version] Religiöse Kindererziehung,
rechtlich. Rel. K. ist die Förderung der rel.-weltanschaulichen Entwicklung der Persönlichkeit eines Kindes. Das Recht, diese Entwicklungsförderung vorzunehmen, steht nach dt. Recht verschiedenen Trägern rel. K. zu. Primär bestimmt die freie Einigung der Eltern über die rel. Erziehung (: VII.,2.) eines Kindes. Dies ist zum einen Teil des Elternrechts aus Art.6 Abs.2 GG, zugleich aber auch Ausfluß der eigenen Religionsfreiheit (: IV.) der Eltern aus Art.4 …
Taufe
(19,410 words)
[English Version]
I. ReligionsgeschichtlichAus religionswiss. Sicht ist die T. kein allg. Ritustyp (Ritus/Ritual), sondern ein Lustrationsritual, das sowohl im Christentum als auch in den gesch. mit diesem verwandten Rel. wie Judentum und Mandäismus durchgeführt wird. Die T. hat sich aus Lustrationsritualen antiker nahöstlicher Flußzivilisationen entwickelt, wobei die Einzelheiten dieser Entwicklung eher im dunkeln liegen. In der Spätzeit des Zweiten Tempels wurde die T. in mehreren Gemeinschaften…
Vereidigungsrecht
(149 words)
[English Version] . Ein V. steht den Kirchen kraft ihres Selbstbestimmungsrechts aus Art.140 GG i.V.m. Art.137 Abs.3 WRV zu. Das kanonische Recht sieht dementsprechend sowohl den gerichtlichen Zeugeneid (assertorischer Eid [: VII.]) als auch den versprechenden Amtseid (promissorischer Eid) vor. Im ev. Kirchenrecht ist vom V. insbes. im Rahmen der Disziplinar- und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Sinne des Zeugeneids Gebrauch gemacht worden. Das kirchenrechtlich geregelte V. erlangt im Hinblick auf di…