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Your search for 'dc_creator:( "Ulrich Rhode" ) OR dc_contributor:( "Ulrich Rhode" )' returned 27 results. Modify search

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Probatio

(314 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Probatio - Katholisch Das Wort P. verwendet der CIC im Wesentlichen in drei Bedeutungen: Erstens bez. es den Beweis, zweitens eine Erprobung od. Prüfung (z. B. cc. 653 § 2, 684 § 2, 1025 § 1) u. drittens eine m. der Approbatio vergleichbare, von einer kirchl. Autorität ausgesprochene Gutheißung einer Handlung od. eines Sachverhalts. In der zuletzt genannten Bedeutung wird P., um auch im Dt. die Unterscheidung zwischen Approbatio u. P. deutlich zu machen, häufig m. Billigung wiedergegeben, während für Approbatio häufig die Übers. Genehmigung gewählt wird. Bei den meisten Normen…

Rechtswirkung

(973 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Rechtswirkung - Katholisch 1. Auf das Hervorbringen von R. ausgerichtet zu sein, gehört zur Natur des Rechtsakts (Rechtshandlung). Der in cc. 124-128 bzw. cc. 931-935 CCEO verwendete Begriff des Rechtsakts (actus iuridicus) meint nämlich eine Willenserklärung, die von ihrer Natur her auf das Hervorbringen von R. ausgerichtet ist. Das Hervorbringen von R. hängt eng m. der in c. 124 behandelten Frage der Gültigkeit eines Rechtsakts zusammen. Nach dem Sprachgebrauch des CIC wird ein Rechtsakt als gült…

Ordenskleriker

(909 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Ordenskleriker - Katholisch Nach dem Sprachgebrauch des kan. Rechts lassen sich innerhalb des Klerus zwei Gruppen unterscheiden (vgl. die Formulierung „ex utroque clero“ in c. 377 § 3): einerseits der Weltklerus (clerus saecularis), zu dem die Kleriker aus Teilkirchen, Personalprälaturen (c. 294) u. wohl auch Säkularinstituten (vgl. cc. 713 § 3, 715) gehören; andererseits die Kleriker der Ordensinstitute u. Gesellschaften des apostolischen Lebens (vgl. die Gegenüberstellungen in cc. 498 § 1, 2°, 78…

Mandatum

(1,377 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Mandatum - Katholisch 1. In kirchenrechtlichen Dokumenten lässt sich das lat. Wort mandatum (M.) im Dt. meist m. Auftrag, manchmal auch m. Auflage (z. B. c. 1357 § 2), Gebot (z. B. c. 865 § 2) od. Weisung (z. B. c. 684 § 5) wiedergeben. Das Vat II hatte erklärt, dass versch. kirchl. Dokumente den Ausdruck M. verwenden, um eine Verbindung des Apostolats der Laien (Laienapostolat) m. der kirchl. Autorität zu bez.; für eine verglichen m. dem M. engere Verbindung m. der kirchl. Autorität verwendete es …

Resolutivbedingung

(206 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Resolutivbedingung - Katholisch Wer eine Handlung m. einer R. verbindet, knüpft sie an die Bedingung, dass, falls eine bestimmte Tatsache eintritt, die Handlung aufgelöst wird, ihre Rechtswirkungen also erlöschen. Je nachdem, wie die Bedingung formuliert ist, kann eine rückwirkende Auflösung (ex tunc) od. ein Erlöschen der Rechtswirkungen ab dem Zeitpunkt des Eintretens der Bedingung (ex nunc) ausbedungen werden. Für R. in Verträgen gilt gem. c. 1290; c. 1034 CCEO das jeweilige Zivilrecht. I. Ü. is…

Römische Kurie

(1,642 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Römische Kurie - Katholisch 1. Terminologie: Der Begriff R. K. bez. jene Einrichtung, m. deren Hilfe der Papst für gewöhnlich sein Amt als Hirte der Gesamtkirche ausübt (vgl. c. 360). Die Ausdrücke Apostolischer Stuhl u. Hl. Stuhl bez., soweit nicht aus der Natur der Sache od. aus dem Kontext anderes offensichtlich ist, nicht nur den P. persönlich, sondern zugl. auch die versch. Behörden der R. K. (vgl. c. 361). 2. Geschichte: In den ersten Jhh., in denen die Bischöfe von Rom begannen, sich der Angelegenheiten der Gesamtkirche anzunehmen, wurden sie v. a. von …

Rechtssicherheit

(481 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Rechtssicherheit - Katholisch In einer menschlichen Gesellschaft besteht R., wenn die darin geltende Rechtsordnung u. deren Anwendung unter formaler Rücksicht geeignet sind, das Vertrauen der betroffenen Menschen in diese Rechtsordnung aufrechtzuerhalten. Wesentliche Elemente, die dazu beitragen, sind die Klarheit, Zugänglichkeit, Kontinuität u. Durchsetzung der Rechtsordnung. Diese Forderungen sind grds. sowohl an staatl. wie an kirchl. Rechtsordnungen zu stellen. Rechtsklarheit meint die Erkennba…

Promotion

(628 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Promotion - Staatlich → Sehe Akademische Grade Promotion - Katholisch 1. M. der P., also der Verleihung des Doktorgrades (Akademische Grade), befasst sich das gesamtkirchliche Hochschulrecht nur insoweit, als sie durch Kirchl. Fak. i. S. v. cc. 815-821; cc. 646-650 CCEO geschieht. Diese Fak. verleihen den Doktorgrad in der Autorität des Hl. Stuhls (VG Art. 2 u. 35), u. zwar in der Theologie od. in einer der m. ihr verwandten Wissenschaften (disciplinae sacrae vel cum sacris conexae, c. 815); s. dazu den A…

Normadressat

(923 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Normadressat - Katholisch Der Ausdruck N. bez. denjenigen, dem durch eine Rechtsnorm eine Verpflichtung auferlegt wird; in diesem Sinne können nur Gebote u. Verbote einen N. haben. In einem weiteren Sinne kann auch bei anderen Rechtsnormen (z. B. Normen, die Rechte einräumen, Legaldefinitionen, verweisenden Rechtssätzen) derjenige, auf den sich diese Normen beziehen, als N. bez. werden. Sich an bestimmte N. zu richten, gehört zu den Wesensmerkmalen des Gesetzes; der Ausdruck N. kann aber in entspr.…

Nonne

(707 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Nonne - Katholisch 1. Den Ausdruck N. (monialis) verwendet das geltende KR für die Mitglieder derjenigen weiblichen Ordensinstitute, die sich – zumindest teilweise – dem kontemplativen Leben widmen u. dafür, von Ausnahmen abgesehen, i. S. der stabilitas loci an ein bestimmtes Kloster (monasterium) binden. Während die Bestimmungen des Ordensrechts im Allg. für Männer u. Frauen dieselben sind (vgl. die Sprachregelung in c. 606), enthält das KR für N. u. Nonnenklöster nach wie vor bes. Bestimmungen. G…

Lehrbeanstandungsverfahren

(1,934 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Heinrich de Wall
Lehrbeanstandungsverfahren - Katholisch 1. Eine kirchl. Autorität kann ein L. durchführen, wenn sie den Eindruck gewonnen hat, dass die in Wort u./od. Schrift vorgetragene Lehre eines Autors möglicherweise od. m. Sicherheit nicht im Einklang m. der verbindlichen Lehre der Kirche steht. Gegenstand eines L. ist an sich die Lehre des betr. Autors, nicht seine Person; deswegen ist auch die Durchführung eines L. über die Lehre eines bereits verstorbenen Autors nicht ausgeschlossen. Im Unterschied zu and…

Rektor

(563 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Rektor - Katholisch R. ist eine Bez. für verschiedene kirchl. Leitungsämter: 1. Als Kirchenrektor (rector ecclesiae) wird der Priester bez., dem die Obhut für eine Kirche übertragen ist, die weder Pfarrkirche noch Kapitelskirche ist u. auch nicht m. der Niederlassung einer Lebensgemeinschaft der ev. Räte verbunden ist (cc. 556-563; ähnlich cc. 304-310 CCEO). Eine solche Kirche wird im Dt. als Rektoratskirche bez.; davon zu unterscheiden ist der Ausdruck Rektorat, einer der im deutschsprachigen Raum begegnenden Ausdrücke für eine Quasipfarrei (c. 516 § 1). 2. Der in c. 1232 §…

Pastor bonus

(535 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Pastor bonus - Katholisch P. b. lautet das Incipit des von Johannes Paul II. am 28.06.1988 erlassenen Spezialgesetzes über die Römische Kurie. Nach den Apostolischen Konstitutionen Immensa aeterni Dei (1588), Sapienti consilio (1908) u. REU (1967) handelte es sich um die vierte ApK über die Röm. Kurie. Der äußere Anlass für eine Reform der vorausgegangenen Normen war die Promulgation des CIC/1983. Kennzeichnend für die durch P. b. geschaffene Struktur der Röm. Kurie war die Unterscheidung zwischen K…

Prozessbevollmächtigter

(502 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Prozessbevollmächtigter - Katholisch Als P. od. Prozessstellvertreter bez. man einen Prokurator, der bestellt ist, um vor Gericht (Gerichte, kirchliche) im Namen einer Partei zu handeln (procurator ad lites). Die Aufgabe des P. ist zu unterscheiden von der des Anwalts (advocatus); in den meisten Gerichtsverfahren (Gerichtsverfahren, kirchliches) legt es sich allerdings nahe, dass ein u. dies. Person m. beiden Aufgaben zugl. betraut wird. Der Ausdruck Rechtsbeistand od. Parteibeistand (patronus) kann je nach Zusammenhang den P., den Anwalt od. beide zugl. bez. Die Rechtsstel…

Reprobationsklausel

(364 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Reprobationsklausel - Katholisch Unter einer R. versteht man die einem Gesetz hinzugefügte Bestimmung, durch die diesem Gesetz zuwiderlaufendes Gewohnheitsrecht (consuetudines contra legem) verworfen wird (cc. 5 § 1; 24 § 2; cc. 6, 2°; c. 1507 § 2 CCEO). Die Verwerfung (reprobatio) beinhaltet zweierlei: Einerseits enthält sie einen Widerruf (revocatio) ggf. bestehenden bisherigen gegenteiligen Gewohnheitsrechts (vgl. c. 28; c. 1509 CCEO). Andererseits macht sie die Entstehung zukünftigen widergeset…

Recognitio

(802 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Recognitio - Katholisch Der Ausdruck R. wird im CIC in den Bedeutungen Besichtigung, Überarbeitung, Anerkennung u. (Über)Prüfung verwendet. In einigen der Vorschriften, in denen R. die Bedeutung (Über)Prüfung hat, ist dieser Ausdruck als terminus technicus des kan. Rechts aufzufassen. Er bezieht sich dabei auf die Überprüfung eines kirchl. Dokuments durch eine übergeordnete kirchl. Autorität. Der CIC enthält sechs derartige Vorschriften. Danach ist eine R. erforderlich für bestimmte Vereinsstatuten…

Rechtshandlung

(3,174 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Heinrich de Wall | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Abdelaali El Maghraoui
Rechtshandlung - Katholisch 1. Der Ausdruck R. ist – zusammen m. dem Ausdruck Rechtsakt – eine der im Dt. üblichen Übers. für den lat. Ausdruck actus iuridicus. Der in cc. 124-128; cc. 931-935 CCEO behandelte actus iuridicus ist ein Willensakt, der von seiner Natur her auf das Hervorbringen bestimmter Rechtswirkungen ausgerichtet ist. Für diese Art von Handlungen ist in der Rechtswissenschaft im Dt. die Bez. Rechtsakt üblich; der Rechtsakt ist vom Realakt zu unterscheiden, d. h. von einer Handlung,…

Nonnenkloster

(721 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Nonnenkloster - Katholisch 1. Als N. (monasterium monialium) bez. der CIC eine Niederlassung (Ordensniederlassung) von Ordensfrauen, die sich – zumindest teilweise – dem kontemplativen Leben widmen u. dabei, von Ausnahmen abgesehen, i. S. der stabilitas loci an dieses Kloster binden. Die für N. bestehenden Rechtsnormen lassen sich in drei Gruppen einteilen: Erstens gelten die allg. Bestimmungen über Ordenshäuser (z. B. cc. 608, 609 § 1, 610-612), zweitens die Bestimmungen über Klöster (z. B. cc. 61…

Theologieprofessor

(1,874 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Hendrik Munsonius
Theologieprofessor - Katholisch 1. Das gesamtkirchliche Recht der kath. Kirche befasst sich m. der Rechtsstellung u. Tätigkeit der T. v. a. unter der Voraussetzung, dass es sich um Lehrende innerhalb einer Theol. Fak. handelt. Die einschlägigen Vorschriften finden nicht nur auf Professoren i. S. des staatl. Rechts der deutschsprachigen Länder Anwendung, sondern auf alle, die selbständig eine theol. Disziplin lehren; das gesamtkirchliche Recht bez. sie meist einfach als Dozenten (docentes). Einschlä…

Unfähigkeit

(624 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Unfähigkeit - Katholisch Von der U. eines Rechtssubjekts spricht man, wenn dessen Eigenschaften zur Folge haben, dass es eine Handlung nicht vornehmen kann od. dass es nicht Adressat einer bestimmten Handlung sein kann. Rechtsnormen können die U. eines Rechtssubjekts entweder direkt zum Ausdruck bringen – im Lat. unter Verwendung von Ausdrücken wie incapax, inhabilis, impar, non sui compos –, od. indirekt, indem sie die Fähigkeit (capacitas, habilitas) zu bestimmten Handlungen bestimmten Rechtssubj…
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