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Your search for 'dc_creator:( "Ulrich Rhode" ) OR dc_contributor:( "Ulrich Rhode" )' returned 53 results. Modify search

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Theologieprofessor

(1,874 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Hendrik Munsonius
Theologieprofessor - Katholisch 1. Das gesamtkirchliche Recht der kath. Kirche befasst sich m. der Rechtsstellung u. Tätigkeit der T. v. a. unter der Voraussetzung, dass es sich um Lehrende innerhalb einer Theol. Fak. handelt. Die einschlägigen Vorschriften finden nicht nur auf Professoren i. S. des staatl. Rechts der deutschsprachigen Länder Anwendung, sondern auf alle, die selbständig eine theol. Disziplin lehren; das gesamtkirchliche Recht bez. sie meist einfach als Dozenten (docentes). Einschlä…

Unfähigkeit

(624 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Unfähigkeit - Katholisch Von der U. eines Rechtssubjekts spricht man, wenn dessen Eigenschaften zur Folge haben, dass es eine Handlung nicht vornehmen kann od. dass es nicht Adressat einer bestimmten Handlung sein kann. Rechtsnormen können die U. eines Rechtssubjekts entweder direkt zum Ausdruck bringen – im Lat. unter Verwendung von Ausdrücken wie incapax, inhabilis, impar, non sui compos –, od. indirekt, indem sie die Fähigkeit (capacitas, habilitas) zu bestimmten Handlungen bestimmten Rechtssubj…

Theologenausbildung

(1,690 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Viola Vogel
Theologenausbildung - Katholisch 1. Bis ins 20. Jh. hinein war die T. in der kath. Kirche im Wesentlichen m. der Priesterausbildung verbunden. Zu den frühen Ausbildungsstätten zählten die Domschulen. Bei der Entstehung der Universitäten im MA spielte das Studium der Theologie eine wichtige Rolle. Das Konzil von Trient verlangte für die Ausbildung des Diözesanklerus die Einrichtung von Priesterseminaren. Auch die Ordensgemeinschaften richteten theol. Studien für diejenigen ihrer Mitglieder ein, die …

Theologiestudium

(1,745 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Viola Vogel
Theologiestudium - Katholisch 1. M. dem T. befasst sich das gesamtkirchliche Recht der kath. Kirche unter zwei versch. Rücksichten: Zum einen befasst es sich m. dem T. als Bestandteil der Ausbildung der Diakone u. Priester, zum anderen m. den Einrichtungen, an denen ein akademisches T. möglich ist, d. h. den Theol. Fak. (Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung) sowie den Inst. od. Lehrstühlen für Theologie. Zu den Rechtsnormen über das T. im Rahmen der Ausbildung der Diakone u. Priester gehören…

Subsidiar

(268 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Subsidiar - Katholisch Als S. bez. man einen Priester, der nicht hauptamtlich in der Pfarrseelsorge tätig ist, der aber in begrenztem Umfang in einer Pfarrei als Seelsorger mitarbeitet. Beim S. kann es sich um einen Priester im Ruhestand handeln od. um einen Priester, dessen Haupttätigkeit außerhalb der Pfarrseelsorge liegt, z. B. in Schule, Hochschule od. Verwaltung. Häufig haben die Diözesen die Erwartung, dass Priester im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine Tätigkeit als S. ausüben. Manchmal wird auch von einem Subsidiarsdienst von Diakonen gesprochen. Das gesamtkirchliche Re…

Verpflichtungskraft

(288 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Verpflichtungskraft - Katholisch Eine kirchl. Rechtsnorm entfaltet nur dann V. (vis obligandi), wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt ist. Bei schriftlichen Rechtsnormen gehören dazu an erster Stelle die Bedingungen für das wirksame Erlassen der Norm: die erforderliche Vollmacht der erlassenden Autorität, ein zulässiger Norminhalt (vgl. c. 135 § 2; c. 985 § 2 CCEO), das Einhalten von Rechtserfordernissen wie etwa Mitwirkungsrechten (z. B. confirmatio, recognitio), das Einhalten von Rechtsförmlich…

Suspensivbedingung

(435 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Suspensivbedingung - Katholisch Die S. wird auch als aufschiebende Bedingung bez. Wer eine Handlung m. einer S. verbindet, bestimmt, dass die Rechtswirkungen der Handlung erst eintreten, wenn die betr. Bedingung erfüllt ist. Bei der S. handelt es sich stets um eine auf die Zukunft bezogene Bedingung (condicio de futuro). Die Rechtswirkungen der Handlung treten erst zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Bedingung erfüllt wird (ex nunc). Für S. in Verträgen gilt gem. c. 1290 bzw. c. 1034 CCEO das jeweilig…

Zeitberechnung

(557 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Zeitberechnung - Katholisch 1. Viele Rechtsnormen nehmen auf bestimmte Zeiträume Bezug; das gilt z. B. für Rechtsnormen über Altersangaben (Alter), über die Mindestdauer eines Zustandes od. über Fristsetzungen. Für die Berechnung dieser Zeitangaben sind an erster Stelle die einschlägigen spezifischen Bestimmungen heranzuziehen, z. B. cc. 1465-1467 bzw. cc. 1124-1126 CCEO für Fristen im Verlauf eines Gerichtsprozesses (Gerichtsverfahren, kirchliches), od. die einschlägigen Bestimmungen im liturgisch…

Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung

(5,149 words)

Author(s): Christian Waldhoff | Ulrich Rhode | Hendrik Munsonius | Anargyros Anapliotis | Walter Homolka | Et al.
Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung - Staatlich 1. T. F. an staatl. Hochschulen sind Traditionsbestand dt. Universitätskultur. Sie gehörten seit dem MA zu den drei Professionsfakultäten (neben Rechtswissenschaft u. Medizin). In der Sache stand stets die Ausbildung von Geistlichen im Vordergrund. Wiss. Theologie ist dabei in der Sache aber auch institutionell als bekenntnisgebundenes Fach von Religionswissenschaft abzugrenzen. Das hat das BVerfG in seiner Leitentscheidung aus dem J. 2008 (BVer…

Probatio

(314 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Probatio - Katholisch Das Wort P. verwendet der CIC im Wesentlichen in drei Bedeutungen: Erstens bez. es den Beweis, zweitens eine Erprobung od. Prüfung (z. B. cc. 653 § 2, 684 § 2, 1025 § 1) u. drittens eine m. der Approbatio vergleichbare, von einer kirchl. Autorität ausgesprochene Gutheißung einer Handlung od. eines Sachverhalts. In der zuletzt genannten Bedeutung wird P., um auch im Dt. die Unterscheidung zwischen Approbatio u. P. deutlich zu machen, häufig m. Billigung wiedergegeben, während für Approbatio häufig die Übers. Genehmigung gewählt wird. Bei den meisten Normen…

Rechtswirkung

(973 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Rechtswirkung - Katholisch 1. Auf das Hervorbringen von R. ausgerichtet zu sein, gehört zur Natur des Rechtsakts (Rechtshandlung). Der in cc. 124-128 bzw. cc. 931-935 CCEO verwendete Begriff des Rechtsakts (actus iuridicus) meint nämlich eine Willenserklärung, die von ihrer Natur her auf das Hervorbringen von R. ausgerichtet ist. Das Hervorbringen von R. hängt eng m. der in c. 124 behandelten Frage der Gültigkeit eines Rechtsakts zusammen. Nach dem Sprachgebrauch des CIC wird ein Rechtsakt als gült…

Ordenskleriker

(909 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Ordenskleriker - Katholisch Nach dem Sprachgebrauch des kan. Rechts lassen sich innerhalb des Klerus zwei Gruppen unterscheiden (vgl. die Formulierung „ex utroque clero“ in c. 377 § 3): einerseits der Weltklerus (clerus saecularis), zu dem die Kleriker aus Teilkirchen, Personalprälaturen (c. 294) u. wohl auch Säkularinstituten (vgl. cc. 713 § 3, 715) gehören; andererseits die Kleriker der Ordensinstitute u. Gesellschaften des apostolischen Lebens (vgl. die Gegenüberstellungen in cc. 498 § 1, 2°, 78…

Mandatum

(1,377 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Mandatum - Katholisch 1. In kirchenrechtlichen Dokumenten lässt sich das lat. Wort mandatum (M.) im Dt. meist m. Auftrag, manchmal auch m. Auflage (z. B. c. 1357 § 2), Gebot (z. B. c. 865 § 2) od. Weisung (z. B. c. 684 § 5) wiedergeben. Das Vat II hatte erklärt, dass versch. kirchl. Dokumente den Ausdruck M. verwenden, um eine Verbindung des Apostolats der Laien (Laienapostolat) m. der kirchl. Autorität zu bez.; für eine verglichen m. dem M. engere Verbindung m. der kirchl. Autorität verwendete es …

Resolutivbedingung

(206 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Resolutivbedingung - Katholisch Wer eine Handlung m. einer R. verbindet, knüpft sie an die Bedingung, dass, falls eine bestimmte Tatsache eintritt, die Handlung aufgelöst wird, ihre Rechtswirkungen also erlöschen. Je nachdem, wie die Bedingung formuliert ist, kann eine rückwirkende Auflösung (ex tunc) od. ein Erlöschen der Rechtswirkungen ab dem Zeitpunkt des Eintretens der Bedingung (ex nunc) ausbedungen werden. Für R. in Verträgen gilt gem. c. 1290; c. 1034 CCEO das jeweilige Zivilrecht. I. Ü. is…

Römische Kurie

(1,642 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Römische Kurie - Katholisch 1. Terminologie: Der Begriff R. K. bez. jene Einrichtung, m. deren Hilfe der Papst für gewöhnlich sein Amt als Hirte der Gesamtkirche ausübt (vgl. c. 360). Die Ausdrücke Apostolischer Stuhl u. Hl. Stuhl bez., soweit nicht aus der Natur der Sache od. aus dem Kontext anderes offensichtlich ist, nicht nur den P. persönlich, sondern zugl. auch die versch. Behörden der R. K. (vgl. c. 361). 2. Geschichte: In den ersten Jhh., in denen die Bischöfe von Rom begannen, sich der Angelegenheiten der Gesamtkirche anzunehmen, wurden sie v. a. von …

Rechtssicherheit

(481 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Rechtssicherheit - Katholisch In einer menschlichen Gesellschaft besteht R., wenn die darin geltende Rechtsordnung u. deren Anwendung unter formaler Rücksicht geeignet sind, das Vertrauen der betroffenen Menschen in diese Rechtsordnung aufrechtzuerhalten. Wesentliche Elemente, die dazu beitragen, sind die Klarheit, Zugänglichkeit, Kontinuität u. Durchsetzung der Rechtsordnung. Diese Forderungen sind grds. sowohl an staatl. wie an kirchl. Rechtsordnungen zu stellen. Rechtsklarheit meint die Erkennba…

Promotion

(628 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Promotion - Staatlich → Sehe Akademische Grade Promotion - Katholisch 1. M. der P., also der Verleihung des Doktorgrades (Akademische Grade), befasst sich das gesamtkirchliche Hochschulrecht nur insoweit, als sie durch Kirchl. Fak. i. S. v. cc. 815-821; cc. 646-650 CCEO geschieht. Diese Fak. verleihen den Doktorgrad in der Autorität des Hl. Stuhls (VG Art. 2 u. 35), u. zwar in der Theologie od. in einer der m. ihr verwandten Wissenschaften (disciplinae sacrae vel cum sacris conexae, c. 815); s. dazu den A…

Normadressat

(923 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Normadressat - Katholisch Der Ausdruck N. bez. denjenigen, dem durch eine Rechtsnorm eine Verpflichtung auferlegt wird; in diesem Sinne können nur Gebote u. Verbote einen N. haben. In einem weiteren Sinne kann auch bei anderen Rechtsnormen (z. B. Normen, die Rechte einräumen, Legaldefinitionen, verweisenden Rechtssätzen) derjenige, auf den sich diese Normen beziehen, als N. bez. werden. Sich an bestimmte N. zu richten, gehört zu den Wesensmerkmalen des Gesetzes; der Ausdruck N. kann aber in entspr.…

Nonne

(707 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Nonne - Katholisch 1. Den Ausdruck N. (monialis) verwendet das geltende KR für die Mitglieder derjenigen weiblichen Ordensinstitute, die sich – zumindest teilweise – dem kontemplativen Leben widmen u. dafür, von Ausnahmen abgesehen, i. S. der stabilitas loci an ein bestimmtes Kloster (monasterium) binden. Während die Bestimmungen des Ordensrechts im Allg. für Männer u. Frauen dieselben sind (vgl. die Sprachregelung in c. 606), enthält das KR für N. u. Nonnenklöster nach wie vor bes. Bestimmungen. G…

Lehrbeanstandungsverfahren

(1,934 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Heinrich de Wall
Lehrbeanstandungsverfahren - Katholisch 1. Eine kirchl. Autorität kann ein L. durchführen, wenn sie den Eindruck gewonnen hat, dass die in Wort u./od. Schrift vorgetragene Lehre eines Autors möglicherweise od. m. Sicherheit nicht im Einklang m. der verbindlichen Lehre der Kirche steht. Gegenstand eines L. ist an sich die Lehre des betr. Autors, nicht seine Person; deswegen ist auch die Durchführung eines L. über die Lehre eines bereits verstorbenen Autors nicht ausgeschlossen. Im Unterschied zu and…
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