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Your search for 'dc_creator:( "Vincent Jünger" ) OR dc_contributor:( "Vincent Jünger" )' returned 27 results. Modify search

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Wiederverheiratete Geschiedene

(2,411 words)

Author(s): Vincent Jünger | Wolfgang Schürger
Wiederverheiratete Geschiedene - Katholisch Als w. G. werden jene Gläubigen bez., die bei Fortbestand einer kirchenrechtlich gültigen Ehe eine zweite od. weitere (Zivil-)Ehe (Zivilehe) geschlossen haben. Die Ehe umfasst gem. c. 1056 bzw. c. 776 § 3 CCEO (vgl. can. 1013 § 2) die „Wesenseigenschaften der … Einheit und [der] Unauflöslichkeit“ u. wird dementsprechend als lebenslang u. prinzipiell unauflöslich definiert (vgl. Art. Eheeinheit u. Unauflöslichkeit der Ehe). 1. W. G. im CIC/1917: Im CIC/1917 wurde derjenige, der eine zweite Ehe trotz Bestehens einer…

Sakramentenempfang

(1,634 words)

Author(s): Vincent Jünger
Sakramentenempfang - Katholisch Das Zweite Vatikanische Konzil verabschiedet sich in der Liturgiekonstitution SC vom dualistischen Schema der Sakramentenspendung, gem. dem der Empfänger als passives Objekt die Sakramente lediglich vom aktiven handelnden Spender entgegennimmt. Vielmehr obliegt es allen Gläubigen aufgrund ihres in der Taufe erlangten gemeinsamen Priestertums (Allgemeines bzw. Gemeinsames Priestertum) selbst aktiv u. tätig (participatio actuosa) an allen liturgischen Feiern teilzunehm…

Wegzehrung

(1,114 words)

Author(s): Vincent Jünger
Wegzehrung - Katholisch Als W. (lat. Viaticum) wird die Spendung der Eucharistie (Abendmahl, Eucharistie) an einen Gläubigen in Todesgefahr bez. Im Unterschied zur Krankenkommunion ist bei der W. m. dem in Kürze eintretenden Tod des Empfängers zu rechnen. 1. Rechtsgeschichtliche Entwicklung der W.: Erstmals wird die Eucharistie als W. bereits auf dem Konzil von Nizäa im J. 325 erwähnt (vgl. DenzH 129). Entscheidend ist die Abgrenzung der W. zur Krankensalbung, die vom 12./13. Jh. bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil als das eigentli…

Zulassung zur Eucharistie

(1,073 words)

Author(s): Vincent Jünger
Zulassung zur Eucharistie - Katholisch Der CIC/1983 normiert in c. 213 das Grundrecht aller Gläubigen auf die Heilsgüter der Kirche, also insb. auf das „Wort Gottes und d[ie] Sakramente“ (vgl. c. 16 CCEO). Dieses Recht erfährt in Bezug auf die Sakramente in c. 843 § 1 eine Spezifizierung, indem der Gesetzgeber definiert, dass denjenigen die Sakramente nicht verweigert werden dürfen, „die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind“. Darauf auf…

Zweifel

(7 words)

Author(s): Vincent Jünger
Zweifel →Gesetzeszweifel, →Tatsachenzweifel Vincent Jünger

Staatsvertrag

(8 words)

Author(s): Vincent Jünger
Staatsvertrag →Konkordat, Kirchenvertrag, →Rundfunkrecht Vincent Jünger

Verlobung

(3,356 words)

Author(s): Katharina Kaesling | Vincent Jünger | Christian Witt | Vladimir Khulap | Walter Homolka
Verlobung - Staatlich 1. Das BGB knüpft an den Begriff des Verlöbnisses an, o. diesen zu definieren (§§ 1297 f. BGB). § 1297 BGB nimmt in seinen beiden Abs. ausdrücklich Bezug auf das Ziel des Verlöbnisses, die Eingehung der Ehe. Entspr. ist unter Verlöbnis das gegenseitige Versprechen der künftigen Eheschließung zu verstehen. 2. Zur Rechtsnatur des Verlöbnisses werden versch. Ansichten vertreten. Weitgehend wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Heiratsversprechen um Willenserklärungen handelt, die zu einem herkömmlichen Vertrag führen.…

Willensgehorsam

(9 words)

Author(s): Vincent Jünger
Willensgehorsam → Verstandes- und Willensgehorsam Vincent Jünger

Sakramentenspendung

(1,600 words)

Author(s): Vincent Jünger
Sakramentenspendung - Katholisch Gem. der Liturgiekonstitution SC des Zweiten Vatikanischen Konzils ist Jesus Chr. in jeder Feier der Liturgie gegenwärtig, insb. in den Feiern der Sakramente, u. der eigentliche Vorsteher jeder liturgischen Handlung (vgl. SC 7). Somit ist Chr. als der primäre Spender der Sakramente zu bez. Die kodikarischen Regelungen zur S. beziehen sich darauf aufbauend „auf die konkret sichtbare Ebene der Kirche“ (vgl. Krämer, 485). Das geltende Recht regelt die Frage der Spendung bzw. der Spender der Sakramente nicht in allg. Form, sondern…

Verstoß gegen das sechste Gebot

(16 words)

Author(s): Vincent Jünger
Verstoß gegen das sechste Gebot → Sexueller Missbrauch Vincent Jünger

Messdiener

(1,757 words)

Author(s): Vincent Jünger
Messdiener - Katholisch Der Dienst des M. ist ein liturgisches munus, das in der Eucharistiefeier od. anderen Gottesdiensten i. d. R. von Kindern u. Jugendlichen nach Empfang der Erstkommunion ausgeübt wird. Es gibt nur wenige kodikarische Regelungen zum liturgischen Dienst des M. Zu beachten sind zudem die Normen des liturgischen Rechts. CIC/1917: Der nicht mehr geltende CIC von 1917 befasste sich ausschließlich in can. 813 m. den M. In can. 813 § 1 normierte der Gesetzgeber, dass ein Priester die Eucharistie (Abendmahl, Eucharistie) nicht feie…

Pfarrhaus

(1,852 words)

Author(s): Vincent Jünger | Ulrich Anke | Jacques Fabiunke
Pfarrhaus - Katholisch Das P. ist ein Haus in der Nähe der Pfarrkirche, in welchem der Pfarrer seinen Wohnsitz haben soll. In c. 533 § 1 bzw. c. 292 § 1 CCEO normiert der Gesetzgeber die Pflicht des Pfr., im P. zu wohnen. Das P. ist nicht das Privathaus des Pfarrers, sondern eine Dienstwohnung, die in enger Verbindung m. dem Amt des Pfr. steht. Ausnahmen von der sog. Residenzpflicht können vom Ordinarius nur bei Vorliegen eines gerechten Grundes (Grund, gerechter) gestattet werden. Diese Erlaubnis …

Haustaufe

(659 words)

Author(s): Vincent Jünger | Christian Grethlein
Haustaufe - Katholisch Die H. bez. die Spendung der Taufe in privaten Häusern. Sie ist i. d. R. verboten, da die Taufe keine private Feier ist, sondern ihr als „Eingangspforte“ (c. 849) zur Kirche u. den Sakramenten ein ekklesialer Charakter eignet u. aufgrund der Eingliederung (Initiation) in die Kirche durch die Taufe, durch die man gem. c. 96 in der Kirche „zur Person mit Pflichten und Rechten“ wird, der vorgesehene Taufort gem. c. 857 § 1 „eine Kirche oder eine Kapelle“ ist. Sie ist nur erlaubt…

Frühehe

(419 words)

Author(s): Vincent Jünger
Frühehe - Katholisch Die F. soll im kan. Eherecht verhindert werden. Hierzu hat der Gesetzgeber in c. 1083 (inhaltlich entspr.: c. 800 CCEO) das Ehehindernis des Mindestalters (Heiratsalter) normiert. Gem. c. 1083 § 1, dessen Wortlaut m. can. 1067 § 1 übereinstimmt, ist die Frau m. vollendetem 14. Lj. u. der Mann m. vollendetem 16. Lj. ehemündig. Die BK können gem. c. 1083 § 2 ein höheres Alter für die Eheschließung festlegen. Dieses Ehehindernis soll die reifungsbedingte u. geistig-seelische Ehefä…

Kommunionempfang

(1,517 words)

Author(s): Vincent Jünger
Kommunionempfang - Katholisch Der Gesetzgeber formuliert in c. 912 das Recht, dass jeder Getaufte zum K. zugelassen werden muss, sofern kein rechtlicher Hinderungsgrund besteht. Dieses Recht stellt eine Spezifikation des im Katalog der Grundrechte u. Grundpflichten der Gläubigen (Grundrechte und Grundpflichten der Christen) in c. 213 (vgl. c. 16 CCEO) normierten Grundrechts aller Gläubigen auf den Empfang der Heilsgüter der Kirche – v. a. auf den Empfang der Sakramente u. die Verkündigung des Worte…

Kommentator

(512 words)

Author(s): Vincent Jünger
Kommentator - Katholisch Der K. ist gem. c. 230 § 2 ein liturgischer Dienst, welcher von Laien wahrgenommen werden kann u. zu dessen Ausübung es einer „zeitlich begrenzten Beauftragung“ bedarf. Der Dienst des K. wurde im Kontext der Liturgischen Bewegung eingeführt, um den Gläubigen eine participatio actuosa an der Eucharistiefeier zu ermöglichen. Erstmals erwähnt die Instr. De musica sacra et sacra liturgia vom 03.09.1958 den Dienst des K. (ebd., Nr. 96). In der heute nicht mehr in Kraft befindlichen Instr. wird es als Au…

Gottesverehrung

(1,164 words)

Author(s): Vincent Jünger
Gottesverehrung - Katholisch Der Begriff der G. bez. öff. u. private bzw. amtl. u. nicht-amtl. liturgische Handlungen der Kirche. Sprachlich wird G. im CIC/1917 u. CIC/1983 zumeist m. liturgia bzw. cultus umschrieben, wobei beachtet werden muss, dass insb. cultus im CIC/1983 eine große Bedeutungsvielfalt zukommt. Im CIC/1917 unterscheidet der Gesetzgeber in can. 1256 zwischen öff. u. privatem Kult. Die öff. G. ist hier definiert als amtl. Gottesdienst, der durch rechtmäßige u. von der Kirche eingerichtete Personen, worunter nicht ausschlie…

Ehetrennung

(760 words)

Author(s): Vincent Jünger
Ehetrennung - Katholisch Das Eheband ist nach der geltenden Lehre der kath. Kirche unauflöslich. Die Unauflöslichkeit u. die Einpaarigkeit sind gem. cc. 1056 i. V. m. 1134 Wesenseigenschaften der Ehe(Unauflöslichkeit der Ehe u. Eheeinheit). Diese Unauflöslichkeit geht auf biblische Aussagen in Mk 10, 9 et parr. zurück: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (vgl. bspw. auch Mt 5, 27-28; 19, 5-6; Lk 16, 18; 1 Kor 7, 10-11) Die E. ist nicht die Nichtigerklärung (Ehenichtigk…

Bischofskoadjutor

(758 words)

Author(s): Vincent Jünger
Bischofskoadjutor - Katholisch Das Vat II hat in CD nicht nur die Stellung der Diözesanbischöfe gestärkt, sondern auch die Position u. Rolle der Wbf., zu denen der B. zählt, profiliert. So hält CD 25 fest, dass „Koadjutoren u. Weihbischöfe… mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet werden [sollen], so daß zwar die Einheit der Diözesanleitung u. die Autorität des Diözesanbischofs immer gewahrt bleiben, aber ihre Tätigkeit wirksamer und die den Bischöfen eigene Würde sichergestellt werde.“ Die Wbf.…

Communicatio in sacris

(1,808 words)

Author(s): Thomas Meckel | Vincent Jünger
Communicatio in sacris - Katholisch C. bez. die Sakramentengemeinschaft m. nicht-kath. Christen u. wird vom Zweiten Vatikanischen Konzil wörtlich in UR 8 u. OE 26 verwendet. Sie ist zu unterscheiden von der sog. communicatio in spiritualibus. Letztere umfasst alle weiteren Formen des gemeinsamen nichtsakramentalen Gottesdienstes, wie bspw. gemeinsame Gebete u. Wortgottesdienste. Jegliche Form der ök. Gottesdienstgemeinschaft war gem. can. 1258 bis zum Vat II aufgrund einer exklusiven Ekklesiologie ausdrücklich verboten. Das Vat II legte auf Grundlage der erneu…
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