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Mutterrecht
(748 words)
Mutterrecht - Jüdisch Das jüd. M. umfasst die Rechte u. Pflichten der Mutter gegenüber ihren leiblichen Kindern, worunter in erster Linie das Sorge- u. Erziehungsrecht verstanden wird. Trotz patriarchaler Struktur einer traditionellen jüd. Familie wird in ethischer Hinsicht kein Unterschied zwischen beiden Elternteilen gemacht. Alle Gebote der Bibel, insb. die fünfte Vorschrift des Dekalogs (Ex 20, 12; Dtn 5, 16), sprechen explizit von Vater u. Mutter (Ex 21, 15; Lev 19, 3; Lev 20, 9). Auch in erzieherischer Hinsicht habe…
Elternschaft
(1,240 words)
Elternschaft - Katholisch Die E. erfährt im Rahmen des Grundpflichten- u. Grundrechtekatalog (Grundrechte und Grundpflichten der Christen) der Laien in c. 226 § 2 eine prominente Position, insofern dort das Erziehungsrecht u. die entspr. „schwerwiegende Pflicht“ der Eltern zur Erziehung u. insb. zur chr. Erziehung ihrer Nachkommen normiert wird. Der gesetzessystematische Kontext ist insofern nicht restlos überzeugend, da verheiratete Diakone ebenso legitim zur E. kommen können. Die E. ist Ursache f…
Erziehungsrecht
(2,532 words)
Erziehungsrecht - Staatlich 1. Erziehung umfasst als Vorgang jede planvolle Maßnahme, die auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen im weitesten Sinne, nämlich auf dessen Personalisation, Sozialisation u. Enkulturation, zielt. Wie sich dieses (Erziehungs-)Ziel konkret fassen lässt, wer Adressat von Erziehungsmaßnahmen ist u. wie sich Art u. Reichweite eines Erziehungsmandats des Staates bestimmen, hängt von der jeweiligen Bezugsordnung, insb. der jeweiligen Rechtsordnung, ab. In einem freih…
Adoption
(873 words)
Adoption - Staatlich A. bez. die Fiktion eines Eltern-Kind-Verhältnisses durch familiengerichtlichen Beschl. (§ 1752 BGB) als kindeswohlorientierte (vgl. § 1741 Abs. 1 BGB) staatl. Maßnahme zugunsten fürsorgebedürftiger Kinder. Dementsprechend steht die A. Minderjähriger im Vordergrund (§§ 1741 ff. BGB), während die A. Volljähriger nur bei sittlicher Rechtfertigung wegen eines bereits bestehenden Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen den Beteiligten in Betracht kommt (§ 1767 BGB). Hauptanwendungsfälle sind die A. von Stiefkindern, Verwandten u. Volljährigen. D…
Elternrecht
(5,436 words)
Elternrecht - Staatlich Nach Art. 6 Abs. 2 GG sind „Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ (Kindererziehung). Auch die Landesverfassungen enthalten nahezu ausnahmslos vergleichbare Grundrechtsbestimmungen, die teilweise wesentlich konkreter ausgestaltet sind. Auf intern. Ebene fällt das E. u. die Generalklausel des Art. 8 EMRK, der Privatleben u. Familienleben in Verbindung bringt. 1. Geschichte: Als geschriebenes Grundrecht ist das E…
Familie
(5,311 words)
Familie - Katholisch Der nicht mehr geltende CIC/1917 enthielt zwar familienrechtliche Normen, aber, wie auch das heutige Recht, kein systematisiertes Familienrecht. Die ekklesiologische Stellung u. Bedeutung der F. wurde erst durch das Vat II ausführlich entfaltet. Da der CIC/1917 primär als Klerikerrecht gestaltet war, war auch die F. nicht im Blick des kirchl. Verfassungsrechts. Das Vat II verwendet den Begriff der F. zunächst in einem weiten Sinn. So bez. LG Art. 28 das Volk Gottes als familia Dei, in Art. 51 als familia in Christo, situiert i…
Familienrecht
(3,157 words)
Familienrecht - Staatlich 1. a) Das staatl. F. im engeren Sinne erfasst die privatrechtlichen, im 4. Buch des BGB normierten Bereiche des Eherechts, des Rechts der Verwandtschaft, insb. des Kindschaftsrechts, sowie des Vormundschafts-, Betreuungs- u. Pflegschaftsrechts. Es besteht in der Gesamtheit der Rechtsnormen, die die personen- u. vermögensrechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie regeln. Eine enge Verbindung weist das F. zu dem im 5. Buch des BGB geregelten Erbrecht auf, das in weiten Teilen an familienrechtliche Regelungen anknüpft. b) Neuerdings gewinnt …
Jugendarbeit
(3,750 words)
Jugendarbeit - Katholisch 1. Die Gemeinsame Synode der dt. Bistümer hat sich in ihrem Beschl. über Ziele u. Aufgaben kirchl. J. intensiv m. diesem pastoralen Handlungsfeld beschäftigt (Jugendpastoral). Obwohl der Beschl. lediglich 12 Empfehlungen u. keine Anordnung enthält u. rechtlich nicht bindend ist, entfaltet er bis heute prägende Kraft u. stellt nach wie vor das grundlegende Konzept kirchl. J. dar, namentlich der verbandlichen J. Kirchl. J. will Räume schaffen, in denen junge Menschen lernen …
Kindererziehung
(5,182 words)
Kindererziehung - Staatlich Staatl. K. umfasst die staatl. Maßnahmen zur Erziehung u. Bildung von Kindern. Sie steht in einem Spannungsverhältnis zum Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder. 1. Staatl. K. als Einschränkung des Erziehungsrechts der Eltern: Bes. Bedeutung hat die staatl. K. u. ihr Konflikt m. dem elterlichen Erziehungsrecht im Bereich der öff. Schule. Verfassungsrechtlich verankert ist die staatl. K. in Art. 7 Abs. 1 GG, der die staatl. Schulverantwortung festlegt, woraus ein staatl. Bildungs- u. Erziehu…